Mit Lichthupe vor Blitzern warnen: Erlaubt oder verboten?
VonSimon Mones
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Wer einen Blitzer sieht, versucht meist andere Autofahrer zu warnen. Das Mittel der Wahl: die Lichthupe. Doch das ist keine gute Idee.
Wer sich nicht ans Tempolimit hält, der wird geblitzt. Je nach Geschwindigkeit kann ein teures Foto per Post ins Haus flattern. Außerdem kann ein Fahrverbot drohen. Ein Schicksal, vor dem man auch andere Autofahrer bewahren will. Besonders beleibt ist dabei die Warnung mit der Lichthupe. Doch ist das erlaubt?
Autofahrer dürfen andere Verkehrsteilnehmer warnen – aber nicht mit der Lichthupe
Nein, auch wenn viele Autofahrer dies tun, ist es nicht erlaubt, mit der Lichthupe vor einem Blitzer zu warnen. Denn diese darf nur zum Warnen vor Gefahrenstellen (oder vor dem Überholen außerorts) eingesetzt werden – ein Blitzer gehört nicht dazu. Wird die Lichthupe missbräuchlich verwendet, droht ein Verwarngeld in Höhe von fünf bis zehn Euro.
Grundsätzlich ist es aber erlaubt, andere Autofahrer auf Blitzer oder eine Polizeikontrolle aufmerksam zu machen. So dürfen Geschwindigkeitskontrollen im Radio durchgegeben werden. „Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern durchaus warnen. Wenn man dadurch aber andere Verkehrsteilnehmer behindert oder ablenkt, kann die Polizei das untersagen“, erklärt der ADAC.
Blitzer-Apps sind in Deutschland verboten – auch für Mitfahrer
Die Verwendung oder das Mitführen von betriebsbereiten Blitzer-Apps und Radarwarngeräten ist in Deutschland indes verboten. Dies wird von der Zeitschrift Auto, Motor und Sport (Ausgabe 9/2024) unter Bezugnahme auf § 23 (Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) berichtet. Bei Zuwiderhandlung drohen 75 Euro Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Es ist jedoch wichtig, Unterschiede zu beachten. Der Besitz eines solchen Geräts oder einer entsprechenden App ist erlaubt, aber deren Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das bedeutet: Bei Navigationssystemen, die eine Blitzer-Warnfunktion haben, muss diese Funktion in den Einstellungen deaktiviert werden – dies ist in der Regel bei allen Geräten möglich. Für die beliebten Apps auf dem Smartphone fordert der Gesetzgeber hingegen, dass diese nicht während der Fahrt genutzt werden, die Installation an sich ist jedoch nicht verboten.
Und auch der Beifahrer darf die Warn-App nicht benutzen, urteilte das des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23). Demnach ist es nicht erforderlich, dass der Fahrzeugführer selbst die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat – daher dürfen alle Insassen im Auto weder Blitzer-Apps, Radarwarner noch ähnliche Systeme verwenden.