Haftstrafe möglich

Radarfalle in die Luft gesprengt: Welche Strafen drohen, wenn man einen Blitzer demoliert

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Immer wieder demolieren Menschen Radarfallen. Doch mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man, wie beispielsweise nun in Salzgitter geschehen, einen Blitzer sprengt?

Es gibt eine relativ simple Methode, nicht geblitzt zu werden: sich ans Tempolimit halten. Allerdings interpretieren so manche Autofahrer Vorschriften und Gesetze eher als freundlich gemeinte Empfehlungen. Und so kommt es immer wieder zu Extremfällen: Ein Münchner beispielsweise wurde tatsächlich 85 Mal in einem Monat geblitzt – und bekam auch ein gewaltiges Bußgeld aufgebrummt. Immer wieder passiert es jedoch auch, dass sich Menschen an einem Blitzer rächen und ihn demolieren – wie nun in Salzgitter (Niedersachsen). Doch welche Strafen drohen in so einem Fall eigentlich?

Beschädigte Radarfalle kann sehr teuer werden

Die Spannbreite bei den Beschädigungen an Radarfallen ist relativ groß. So kam es schon vor, dass Blitzer umgetreten oder umgerissen werden – was aber auch schon zu beträchtlichen Sachschäden führen kann. Doch auch noch deutlich gefährlichere Methoden kommen zu Einsatz: In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde ein Blitzer mit Benzin übergossen und angezündet. In Salzgitter beschädigten Unbekannten nun eine Radarfalle „mittels eines unbekannten Sprengmittels“. Der Sachschaden auch hier gewaltig: Laut Polizei beläuft er sich auf rund 80.000 Euro.

Dieser Blitzer in Salzgitter wurde laut Polizei von Unbekannten gesprengt.

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„Störung öffentlicher Betriebe“: Das kann Radarfallen-Demolierern drohen

Mit einem kleinen Streich hat das Demolieren eines mehrere Zehntausend Euro teuren Blitzers natürlich nichts mehr zu tun. Dementsprechend können auch die Strafen ausfallen. In oben genanntem Fall in Salzgitter ermittelt die Polizei wegen „Störung öffentlicher Betriebe“. Dazu heißt es in § 316b Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter anderem, dass wer eine der „öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienende Einrichtung oder Anlage“ zerstört oder unbrauchbar macht, mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Laut bussgeldkatalog.org kommt aber auch der Tatbestand der Sachbeschädigung in Betracht. Dies könne der Fall sein, wenn Radarfallen beispielsweise mit Klebeband und Pappe verdeckt würden. Für eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Allerdings droht nicht nur bei der Zerstörung von Radarfallen Ärger – auch der Versuch, sich durch illegale Hilfsmittel vor Blitzern zu schützen, kann teuer werden. Die Verwendung von Laser-Störern oder Radar-Warnapps kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Rubriklistenbild: © Polizei Salzgitter

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