Urteil um Zinsnachzahlungen

Sparkasse-Urteil: Vielen Kunden winken hohe Nachzahlungen

Im Streit um Zinsnachzahlungen hat ein Gericht eine Entscheidung getroffen. Einige Sparkassen-Kunden könnten viel Geld bekommen.

Kassel – Vor allem für Sparkassen-Kunden, die in den 90ern und den 2000er-Jahren Prämiensparverträge abgeschlossen haben, dürfte dies eine gute Nachricht sein. So hat das Oberlandesgericht (OLG) in Naumburg (Sachsen-Anhalt) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage eine Entscheidung zur Berechnungsgrundlage möglicher Nachzahlungen getroffen. Angeregt wurde die Klage durch einen Verbraucherschutzverband. Zuletzt gerieten Sparkassen durch die Einführung einer Kontoführungsgebühr in die Kritik, durch die zahlreichen Sparkassen-Kunden die Kündigung drohte.

Wie es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgericht Naumburg heißt, ist „die beklagte Sparkasse verpflichtet, die die Zinsanpassung für näher bezeichnete fomularmäßige Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank [...] mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen.“ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Neuberechnung der Zinsen begründetet das OLG Naumburg mit unzulässigen Klauseln, welche die betroffene Saalesparkasse in früheren Prämiensparverträgen in den 90ern und 2000ern für den Zinssatz festgelegt hatte.

Prämiensparverträge sind Verträge, die Banken ihren Kunden anbieten. Es sind zeitlich befristete Sparverträge, in den der Kunde nach Abschluss normalerweise monatliche, von ihm festgelegte Sparraten einzahlt. Auf das Ersparte gibt es zusätzlich Zinsen sowie jährlich eine Prämie auf das eingezahlte Geld. Am Ende der Laufzeit wird das gesamte Guthaben aus dem Prämiensparen an den Vertragsinhaber ausgezahlt.

Sparkasse: Urteil hat Signalwirkung für weitere Nachzahlungsverfahren

Die damaligen Klauseln hatten die Kreditinstitute berechtigt, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Dabei hatte der Bundesgerichtshofs bereits in früheren Urteilen festgelegt, dass Banken und Sparkassen variable Zinsen nicht frei festlegen dürfen, wie aufverbraucherzentrale.de zu entnehmen ist. Da das aktuelle Urteil die erste Festlegung dieser Art in einem Massenverfahren ist, dürfte dieses auch eine Signalwirkung für andere laufende Musterfeststellungsverfahren haben, wie der Bundeverband der Verbraucherzentrale (VBZV) auf seiner Internetseite schreibt.

Wegen unzulässiger Klauseln könnten Sparkassenkunden tausende Euro Nachzahlung erhalten (Symbolbild)

Mit dem Urteil gab das OLG Naumburg der Klage in wichtigen Punkten statt. Das Gericht entschied, dass die Sparkasse die Zinsen für alte Prämiensparverträge neu berechnen und nachzahlen muss. Als Basis für die Berechnungsgrundlage sollen die durchschnittlichen Renditen börsennotierter Bundeswertpapiere dienen. Und das könnte sich lohnen

Urteil um Nachzahlungen noch nicht rechtskräftig – Sparkasse könnte in Revision gehen

Für Prämiensparer geht es nach Angaben des VZBV dabei um mehrere tausend Euro, die diese nun als Nachzahlung erhalten können. Dies betrifft aber nicht nur Sparkassen-Kunden, sondern auch Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken. Folgende Verträge sind betroffen:

  • „Bonusplan“ (Volks- und Raiffeisenbank)
  • „Prämiensparen flexibel“ (Sparkasse)
  • „Vorsorge Plus“ (Sparkasse)
  • „Vorsorgesparen“ (Sparkasse)
  • „Vermögensplan“ (Sparkasse)
  • „VRZukunft“ (Volks- und Raiffeisenbank)
  • „Vorsorgeplan“ (Sparkasse)
  • „Scala“ (Sparkasse)
  • Quelle: verbraucherzentrale.de

Allerdings könnte die Saalesparkasse als auch der Bundesverband der Verbraucherzentrale in Revision gehen. Der VZBV informiert auf www.musterfeststellungsklagen.de/saalesparkasse über den Fortgang des Verfahrens.

Derzeit plant die Sparkasse wohl die Einführung eines neuen Angebotes für die Verwahrung digitaler Währungen. (Niklas Müller)

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