VonMarvin K. Hoffmannschließen
Im Regal hat ein Produkt einen Preis und an der Kasse einen anderen. Als Kunde kann man sich da ärgern. Verbraucher sollten ihre Rechte kennen.
Hamm – Beim Einkaufen achten viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf Angebote und Schnäppchen. Supermärkte und Discounter weisen auf diese ja auch explizit hin, beispielsweise indem die Preisschilder anders und auffälliger gestaltet sind. Was aber, wenn an der Kasse plötzlich ein anderer, höherer Preis verlangt wird? Schnell ist dann eine heiße Diskussion entbrannt. Doch es empfiehlt sich, einen kühlen Kopf zu bewahren. Außerdem gibt es klare Regeln, welcher Preis – Regal oder Kasse – gilt.
Welcher Preis gilt im Supermarkt – Regal oder Kasse?
Wenn im Regal oder Schaufenster ein günstigerer Preis als an der Kasse angezeigt wird, können Kunden schon mal sauer werden. Ärgerlich ist es sicherlich. Vielleicht hat man gerade sein Lieblingsprodukt im Angebot entdeckt und richtig zugeschlagen. Ein abweichender, höherer Preis kann dann eine ziemlich große Lücke ins Portemonnaie reißen. Das Problem der Kunden in diesem Fall laut Stiftung Warentest: „Ein Recht, die Ware günstiger einzufordern, haben sie aber nicht.“
„Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt“, heißt es. Das ist auf Anhieb aber nicht immer direkt ersichtlich. Der Preis ist mittlerweile häufig im Strichcode versteckt und blinkt erst im Display der Kasse auf – dieser Preis gilt dann aber auch. Preisschilder können außerdem einen geheimen Code enthalten – im Drogeriemarkt dm weist zum Beispiel ein „A“ auf eine Besonderheit hin.
„Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Supermarktregal ein niedrigerer Preis steht“, erklärt Stiftung Warentest. Die gute Nachricht: „Sie können aber die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen. Vonseiten der Händler muss kein böser Wille dahinterstecken.“
Preis ist notwendiger Vertragsbestandteil bei Kaufverträgen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erläutert außerdem den rechtlichen Vorgang. Im Supermarkt wird an der Kasse schließlich nichts anderes als ein Kaufvertrag abgeschlossen. Der Preis ist bei solchen Kaufverträgen natürlich ein notwendiger Vertragsbestandsteil. „Normalerweise einigen sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis für ein Produkt oder eine Leistung“, schreibt die Verbraucherzentrale. In unserem Fall wäre es das Produkt im Supermarkt oder Discounter an der Kasse.
„Im Supermarkt gilt der an der Kasse hinterlegte Betrag, nicht der am Regal ausgezeichnete Preis. Mit Preisschildern ist es wie mit Angeboten im Schaufenster oder Internet: Sie laden Kunden lediglich zum Kauf ein“, bestätigt die Verbraucherzentrale. Im juristischen Fachjargon ist dann von „invitatio ad offerendum“ – zu Deutsch in etwa: „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ – die Rede.
Diskussion um falschen Preis an Kasse: Bleiben Sie freundlich!
Wenn es nun mal wegen eines falschen Preises im Regal zu Unstimmigkeiten an der Kasse kommt, sollten Kunden aber trotzdem einen kühlen Kopf bewahren. Versetzen Sie sich in die Lage der Supermarkt- oder Discounter-Mitarbeiter. Auch sie sind nur Menschen und können Fehler machen. Vielleicht hatten sie auch einfach noch nicht genügend Zeit, um die Preisschilder anzupassen. Im besten Fall fragen Sie einfach nett, ob die Verkäuferin oder der Verkäufer Ihnen nicht doch noch entgegenkommen kann – oder Sie verzichten auf den Kauf der Ware.
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