Rechts vor links

Vorfahrt auf dem Parkplatz: Einige machen einen teuren Fehler

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Auf Parkplätzen kommt es oft zu Unfällen. Bei der Schuldfrage gibt es häufig ein böses Erwachen. Der BGH hat bei einer Vorfahrt-Regel Klarheit geschaffen. 

Hamm - Der nervige Wochenendeinkauf ist endlich erledigt, jetzt nichts wie runter vom Supermarkt-Parkplatz und ab nach Hause aufs Sofa. Und dann passiert es: Von links kommt ein Auto und kracht uns in die Seite. Der Ärger ist groß, aber immerhin sind wir nicht Schuld, denn es gilt ja rechts vor links. Oder? Nichts da. Diese eingeschliffene Vorfahrtregel gilt in den allermeisten Fällen eben nicht.

RechtsverordnungStraßenverkehrsordnung
AbkürzungStVO
Letzte Neufassung6. März 2013

Vorfahrt auf dem Parkplatz: Rechts vor links gilt nur im Ausnahmefall

Unfälle auf Parkplätzen sind an der Tagesordnung. Wegen der geringen Geschwindigkeiten kommt es zwar meist nur zu Blechschäden, doch die können bekanntlich teuer werden. Es sei denn, man muss gar nicht zahlen, weil einen keine Schuld trifft. Wer sich bei der Schuldfrage allerdings auf die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ beruft, hat schlechte Karten. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte höchstrichterlich fest, dass „rechts vor links“ auf öffentlichen Parkplätzen nur in Ausnahmefällen gültig ist.

Bei dem konkreten Fall ging es um eine Situation auf dem Parkplatz eines Baumarkts, wie sie jeder kennt und wie sie eingangs beschrieben wurde: eine Kollision am Schnittpunkt von zwei Fahrgassen. Der Autofahrer, der von rechts kam, sah sich wegen der Vorfahrtregel im Recht und zog vor Gericht, als ihm eine Teilschuld zugewiesen wurde.

Am Ende des Instanzenwegs stand der BGH, und dessen Urteil ist eindeutig. Die Regel „rechts vor links“ (§ 8 der Straßenverkehrsordnung/StVO) ist auf öffentlichen Parkplätzen nur in Ausnahmefällen gültig. Bei den Fahrgassen auf dem Baumarktparkplatz handele es sich nämlich nicht um eine Kreuzung von zwei Straßen, sondern um eine Verkehrsfläche, die in jeder Richtung befahren werden dürfe, so der BGH. Parkplätze seien vor allem zum Rangieren und zum Be- und Entladen da. Strenge Vorfahrtsregeln sind nach Ansicht des BGH hier nicht erforderlich. Viele Autofahrer wissen das nicht. Auch über den Einsatz der Lichthupe auf Autobahnen gibt es viele Missverständnisse.

Vorfahrt auf dem Parkplatz: Viele kennen die Regel und ihre Ausnahme nicht

Es gibt allerdings eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Vorfahrtregel auf Parkplätzen nicht gilt. Und zwar dann, wenn die Fahrspuren „eindeutigen Straßencharakter“ haben. Das komme nur bei Fahrbahnen in Betracht, die erkennbar „in erster Linie der Zu- und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dienen“. Das Schild „Hier gilt die StVO“ an der Einfahrt von Parkplätzen ist übrigens mit Vorsicht zu genießen.

Das sicherste fahren Sie, wenn Sie Paragraph 1 der StVO beherzigen: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“. Heißt: Augen auf und gegenseitige Rücksicht walten lassen.

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201: Andreaskreuze stehen an Bahnübergängen. Das Schild zeigt an, dass der Schienenverkehr Vorfahrt hat. Bei einem unbeschrankten Bahnübergang sollten Verkehrsteilnehmer auf der kreuzenden Straße nach rechts und links schauen, ob sich kein Zug nähert. Die Schilder sind große weiße Kreuze mit roten Enden. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren! Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung/Einmündung Vorfahrt gewähren müssen. Das richtige Verhalten ist hier: Langsam an den Kreuzungsbereich heranfahren und auf freie Fahrt warten. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, das auf der Spitze steht. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Dieses Schild zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung anhalten und Vorfahrt gewähren müssen. Dazu müssen sie an der weißen Linie halten und dort 3 Sekunden warten. Dieses Verkehrszeichen ist das klassische Stoppschild. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs: Dieses Schild zeigt an, dass der Gegenverkehr Vorrang hat. Es befindet sich an Fahrbahnverengungen, etwa durch Baustellen oder Absperrungen. Es ist ein weißer Kreis mit rotem Rand – in seinem Inneren befinden sich zwei Pfeile. Ein roter, der nach oben zeigt und ein schwarzer, der nach unten zeigt. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt: Dieses Schild bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung oder Einmündung einmalig Vorfahrt haben und an der nächsten Kreuzung keine Vorfahrt gewähren müssen. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, in der Mitte befindet sich ein dicker schwarzer Pfeil mit einem dünnen Querstreifen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt dem darauf zufahrenden Verkehrsteilnehmer an, dass er Vorfahrt hat. Es ist ein weißes Quadrat, das auf der Spitze steht. In der Mitte befindet sich ein gelbes, kleineres Quadrat. Befindet sich ein Verkehrsteilnehmer auf einer Vorfahrtstraße, müssen alle anderen Auto-, Fahrrad- und Motorradfahrer warten, bis der Vorfahrtsberechtigte die Kreuzung überquert hat. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt an, dass die Vorfahrtstraße endet. Ab sofort gilt die Rechts-vor-Links-Regel oder eben die Vorfahrtsregelung, die durch nachfolgende Verkehrsschilder angezeigt wird. Das Verkehrsschild sieht aus, wie Nr. 306, ist aber durchgestrichen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr: Dieses Schild zeigt Vorrang vor dem Gegenverkehr an. Es steht auf der gegenüberliegenden Seite des Schilds Nr. 208, ist quadratisch, blau, mit dünnem weißem Rand und zeigt zwei Pfeile. Einer ist weiß und zeigt nach oben, der andere ist rot und zeigt nach unten. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Das gilt besonders dann, wenn ein unwissender Fahrer von rechts wie selbstverständlich durchzieht, obwohl er gar keine Vorfahrt hat. Es müsse immer „damit gerechnet werden, dass sich der von rechts kommende Kraftfahrer - irrig - für vorfahrtberechtigt hält“, schreiben die obersten Zivilrichterinnen und -richter.

Zweispurige Straße, zwei Autos fahren nebeneinander in dieselbe Richtung. Plötzlich ein Verkehrsschild: Aus zwei Streifen wird gleich einer. Welches der parallel fahrenden Autos hat Vorfahrt? Der BGH hat auch in diesem Fall für Klarheit gesorgt. Hand aufs Herz: Wissen Sie, was drei weiße Dreiecksmarkierungen auf der Fahrbahn bedeuten?

Rubriklistenbild: © Matthias Bein/dpa

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