Verkehrsregel

Überholen auf der Autobahn: Sie dürfen die Lichthupe benutzen, aber ...

  • schließen

Dürfen Sie auf der Autobahn die Lichthupe benutzen, wenn Sie überholen wollen? Die Antwort wird Sie überraschen. Doch es gibt einen Haken.

Hamm - Kennen Sie das? Sie fahren auf der linken Spur der Autobahn, plötzlich blitzt im Rückspiegel ein Scheinwerfer auf. Ein nachfolgender Fahrer zeigt ihnen mit der Lichthupe an, dass er überholen will. Die erste Reaktion ist: Drängler, Nötigung, verboten! Doch das stimmt so nicht. Die Grenzen zwischen Erlaubtem und nicht Erlaubtem sind allerdings fließend.

Überholen auf der Autobahn: Lichthupe ist erlaubt, doch es gibt Grenzen

Wann man in Deutschland die Lichthupe betätigen darf und wann nicht - das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Paragraph 16 nennt zwei Situationen, in denen sogenannte Leuchtzeichen erlaubt sind, und zwar:

  • um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen
  • wenn die Fahrerin oder der Fahrer eine Gefahr für sich oder andere sieht

Wer auf der Autobahn überholen will und das mit gesetztem Blinker anzeigt, darf dann die Lichthupe nutzen, wenn der oder die Vorausfahrende die Absicht nicht erkennt und die Spur rechts frei ist. Doch Vorsicht: Die Grenzen zwischen erlaubter Aktion, Ordnungswidrigkeit und sogar Nötigung sind schnell überschritten.

Lichthupe auf der Autobahn sparsam einsetzen und Abstand wahren

Lichtsignale dürfen auf der Autobahn nur sparsam eingesetzt werden. Wer auf „Dauerfeuer“ stellt, hat ein Problem. Und das ganz besonders dann, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten wird. Als Richtwert gilt der halbe Tacho-Wert in Metern.

Wer auf der Autobahn nur wenige Meter hinter einem Auto herjagt und ihn über eine längere Strecke per Lichthupe nach rechts zu zwingen versucht, dem droht wegen Nötigung eine Strafe nach Strafgesetzbuch (Paragraph 240): Geldstrafe, Fahrverbot von bis zu sechs Monaten, vereinzelt Entzug der Fahrerlaubnis, bis zu drei Punkte in Flensburg, in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201: Andreaskreuze stehen an Bahnübergängen. Das Schild zeigt an, dass der Schienenverkehr Vorfahrt hat. Bei einem unbeschrankten Bahnübergang sollten Verkehrsteilnehmer auf der kreuzenden Straße nach rechts und links schauen, ob sich kein Zug nähert. Die Schilder sind große weiße Kreuze mit roten Enden. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren! Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung/Einmündung Vorfahrt gewähren müssen. Das richtige Verhalten ist hier: Langsam an den Kreuzungsbereich heranfahren und auf freie Fahrt warten. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, das auf der Spitze steht. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Dieses Schild zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung anhalten und Vorfahrt gewähren müssen. Dazu müssen sie an der weißen Linie halten und dort 3 Sekunden warten. Dieses Verkehrszeichen ist das klassische Stoppschild. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs: Dieses Schild zeigt an, dass der Gegenverkehr Vorrang hat. Es befindet sich an Fahrbahnverengungen, etwa durch Baustellen oder Absperrungen. Es ist ein weißer Kreis mit rotem Rand – in seinem Inneren befinden sich zwei Pfeile. Ein roter, der nach oben zeigt und ein schwarzer, der nach unten zeigt. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt: Dieses Schild bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung oder Einmündung einmalig Vorfahrt haben und an der nächsten Kreuzung keine Vorfahrt gewähren müssen. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, in der Mitte befindet sich ein dicker schwarzer Pfeil mit einem dünnen Querstreifen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt dem darauf zufahrenden Verkehrsteilnehmer an, dass er Vorfahrt hat. Es ist ein weißes Quadrat, das auf der Spitze steht. In der Mitte befindet sich ein gelbes, kleineres Quadrat. Befindet sich ein Verkehrsteilnehmer auf einer Vorfahrtstraße, müssen alle anderen Auto-, Fahrrad- und Motorradfahrer warten, bis der Vorfahrtsberechtigte die Kreuzung überquert hat. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt an, dass die Vorfahrtstraße endet. Ab sofort gilt die Rechts-vor-Links-Regel oder eben die Vorfahrtsregelung, die durch nachfolgende Verkehrsschilder angezeigt wird. Das Verkehrsschild sieht aus, wie Nr. 306, ist aber durchgestrichen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr: Dieses Schild zeigt Vorrang vor dem Gegenverkehr an. Es steht auf der gegenüberliegenden Seite des Schilds Nr. 208, ist quadratisch, blau, mit dünnem weißem Rand und zeigt zwei Pfeile. Einer ist weiß und zeigt nach oben, der andere ist rot und zeigt nach unten. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Lichthupe auf der Autobahn: Auch für Vorausfahrende gelten Regeln

Bei weniger krassen Fällen kostet die Lichthupe nur ein Verwarngeld von 5 Euro (missbräuchliche Verwendung) oder 10 Euro (mit Belästigung oder Blendung anderer). Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also ganz auf die Lichthupe verzichten. Wer im vorausfahrenden Auto sitzt und Adressat von Lichtzeichen ist, muss übrigens ebenfalls Regeln beachten. Wer absichtlich bremst, um den vermeintlichen Drängler in seine Schranken zu weisen, provoziert einen Auffahrunfall und muss für den Schaden möglicherweise voll haften.

Teuer wird es in Deutschland auch, wenn man Verkehrszeichen nicht beachtet. Einige Schilder werden sogar falsch verstanden. Oder wissen Sie ganz sicher, was eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz des Schneesymbols bedeutet? Sie werden sich wundern. Oder über diese Regel: Wer sein Autofenster nach dem Parken offen lässt und sich vom Fahrzeug entfernt, droht gar abgeschleppt zu werden.

Rubriklistenbild: © Imago

Kommentare