Überholen auf der Autobahn: Sie dürfen die Lichthupe benutzen, aber ...
VonSimon Stock
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Dürfen Sie auf der Autobahn die Lichthupe benutzen, wenn Sie überholen wollen? Die Antwort wird Sie überraschen. Doch es gibt einen Haken.
Hamm - Kennen Sie das? Sie fahren auf der linken Spur der Autobahn, plötzlich blitzt im Rückspiegel ein Scheinwerfer auf. Ein nachfolgender Fahrer zeigt ihnen mit der Lichthupe an, dass er überholen will. Die erste Reaktion ist: Drängler, Nötigung, verboten! Doch das stimmt so nicht. Die Grenzen zwischen Erlaubtem und nicht Erlaubtem sind allerdings fließend.
Überholen auf der Autobahn: Lichthupe ist erlaubt, doch es gibt Grenzen
Wann man in Deutschland die Lichthupe betätigen darf und wann nicht - das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Paragraph 16 nennt zwei Situationen, in denen sogenannte Leuchtzeichen erlaubt sind, und zwar:
um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen
wenn die Fahrerin oder der Fahrer eine Gefahr für sich oder andere sieht
Wer auf der Autobahn überholen will und das mit gesetztem Blinker anzeigt, darf dann die Lichthupe nutzen, wenn der oder die Vorausfahrende die Absicht nicht erkennt und die Spur rechts frei ist. Doch Vorsicht: Die Grenzen zwischen erlaubter Aktion, Ordnungswidrigkeit und sogar Nötigung sind schnell überschritten.
Lichthupe auf der Autobahn sparsam einsetzen und Abstand wahren
Lichtsignale dürfen auf der Autobahn nur sparsam eingesetzt werden. Wer auf „Dauerfeuer“ stellt, hat ein Problem. Und das ganz besonders dann, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten wird. Als Richtwert gilt der halbe Tacho-Wert in Metern.
Wer auf der Autobahn nur wenige Meter hinter einem Auto herjagt und ihn über eine längere Strecke per Lichthupe nach rechts zu zwingen versucht, dem droht wegen Nötigung eine Strafe nach Strafgesetzbuch (Paragraph 240): Geldstrafe, Fahrverbot von bis zu sechs Monaten, vereinzelt Entzug der Fahrerlaubnis, bis zu drei Punkte in Flensburg, in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
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Lichthupe auf der Autobahn: Auch für Vorausfahrende gelten Regeln
Bei weniger krassen Fällen kostet die Lichthupe nur ein Verwarngeld von 5 Euro (missbräuchliche Verwendung) oder 10 Euro (mit Belästigung oder Blendung anderer). Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also ganz auf die Lichthupe verzichten. Wer im vorausfahrenden Auto sitzt und Adressat von Lichtzeichen ist, muss übrigens ebenfalls Regeln beachten. Wer absichtlich bremst, um den vermeintlichen Drängler in seine Schranken zu weisen, provoziert einen Auffahrunfall und muss für den Schaden möglicherweise voll haften.