Reddit-Thread sorgt für Aufruhr: „Darf mein Vermieter von mir verlangen, einen Nachmieter zu stellen?“
VonKristina Geldt
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Ein Reddit-Thread erregt Aufmerksamkeit. Was darf ein Vermieter von seinem Mieter bei einem Auszug erwarten? Ein Experte liefert die Fakten.
München – Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter kann gerade in Sachen Auszug unbequem werden. So wie bei einem User der sozialen Plattform Reddit, der mit einem Post zum Thema Nachmieter für Aufregung sorgte. In seinem Post erklärt der User, dass er zum 31. Juli fristgerecht gekündigt habe. Sein Vermieter verlange nun aber von ihm, einen Nachmieter zu stellen. Schließlich sei das so in einer Anlage im Mietvertrag festgehalten. In seinem Beitrag stellt der Nutzer diese Frage: „Kann von mir verlangt werden, einen Nachmieter vorzuweisen, obwohl ich fristgerecht gekündigt habe?“
Experte klärt auf: Das hat es mit der Nachmieterklausel auf sich
Die Aufregung ist groß und unter den insgesamt 188 Kommentaren (Stand: Freitag, 2. August) lässt sich schnell eine gemeinsame Meinung bei den anderen Nutzern herauslesen: Die Antwort ist „Nein“. Während sich der eine oder andere Nutzer über weitere Punkte, die in der Mietvertragsanlage festgehalten stehen, amüsieren (“‘Bei Auszug ist der Teppich des Zimmers zu shampoonieren‘, ist eins der lustigsten Dinge, die ich in einem Mietvertrag je gelesen habe!“). Sprechen sich andere User deutlich gegen die Forderung des Vermieters aus. „Nur weil was im Vertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass die Klausel rechtsgültig ist“, schreibt beispielsweise ein Reddit-Nutzer.
Rechtlich pflichtet Rolf Janßen, Geschäftsführer des Deutschen Mieterschutzvereins in Frankfurt am Main, den Nutzern bei. Eine Nachmieterklausel, wie in diesem Fall, sei gesetzlich ein Recht, das dem Mieter zustehe, wenn es denn vertraglich individuell vereinbart ist. „Wenn das im Vertrag steht, ohne dass der Mieter darauf Einfluss hat, dann ist die Klausel unwirksam.“ Damit würde der Vermieter dem Mieter nämlich Verwaltungskosten auferlegen. Also Aufgaben übergeben, die eigentlich Sache eines Vermieters sind. Auch Haustierverbote zählen zu unwirksamen Klauseln, die ein Vermieter nicht von seinen Mietern fordern darf.
Viele Klauseln in Mietverträgen unwirksam: Unterschrift heißt nicht gleich rechtskräftig
Eine Nachmieterklausel diene in erster Linie dem Vorteil eines Mieters, der aufgrund von Härtefällen, wie eine unvorhergesehene und nicht beeinflussbare Versetzung in eine andere Stadt, das Mietverhältnis frühzeitig beenden muss. Der Vermieter habe durch diese Klausel, wenn sie nicht individuell vertraglich ausgehandelt wurde, keinen Anspruch darauf, den Mieter mit der Suche nach einem Nachmieter zu verpflichten. Individuell ausgehandelt heißt laut Janßen, wenn diese Klausel speziell für diesen Mietvertrag unter Einwilligung des Mieters festgehalten wurde und der Vermieter diese nicht grundsätzlich bei allen Mietern voraussetzt.
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„Es gibt ganz viele Klauseln, die zwar unterschrieben, aber nicht wirksam sind“, erklärt Janßen. Darunter fallen beispielsweise sogenannte Schönheitsreparaturklauseln, die den Mieter verpflichten wollen, die Wohnung bei einem Auszug zu streichen. In vielen Fällen stünden keine Einschränkungen dabei, zum Beispiel ab wie vielen Jahren oder ab welchem Abnutzungsgrad diese Klausel greift. Solche Endrenovierungsklauseln, ähnlich wie bei der Nachmieterklausel, treten also trotz Unterschrift nicht in Kraft.
Vermieter tragen Verantwortung gegenüber ihren Mietern und müssen gewissen Pflichten nachkommen. Dazu zählen auch gesetzliche Verpflichtungen. Bei Verstößen drohen ihnen saftige Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro oder sogar das Gefängnis. (gel)