VonJosefine Lenzschließen
Wenn sich ein Ehepaar trennt, geht es schnell um die Frage: Wer bekommt was? Doch was passiert, wenn ein Partner noch vor der Scheidung unerwartet stirbt? Wie ist dann das Erbe geregelt?
Es sind Themen, die wohl jeder gerne umgehen würde: Erbe und Testament. Dabei ist es sinnvoll, sich über den Nachlass Gedanken zu machen und das Erbe aufzuteilen. In der Regel gibt es aber auch eine Erbfolge, die den Anspruch von Kindern und Ehepartnern regelt. Doch was gilt eigentlich, wenn sich ein Paar scheiden möchte und ein Ehepartner verstirbt? Hat der hinterbliebene Weggefährte überhaupt noch einen Anspruch?
Erben nach der Scheidung: Was steht dem Ex-Partner nach der Trennung zu?
Eine Scheidung muss nicht immer „dreckig“ sein oder im Bösen enden, viele Paare trennen sich im Guten. Dennoch ist wohl auch für die meisten geschiedenen Eheleute klar: Nach der Trennung hat man keinen Anspruch mehr auf weitere Einkünfte vom Ex-Partner. So ist es in der Regel auch beim Erben.
Nach einer Scheidung hat der Ehepartner kein Anspruch mehr auf ein Erbe. „Der geschiedene Ehepartner zählt nicht mehr zum gesetzlich zugesprochenen Ehegattenerbrecht (und) ist in keiner Weise gesetzlicher Erbe irgendeiner Ordnung, da er nicht mit dem Erblasser verwandt ist“, heißt es auf der Webseite von „familenrecht.org“. Was gilt aber, wenn man noch mitten in der Scheidung steckt?
Während Scheidung verstorben: Steht dem Ehepartner Erbe zu?
Befindet sich ein Ehepaar gerade in der Scheidung und plötzlich verstirbt ein Partner, ist für viele zunächst unklar, wie es mit dem Erbe bestimmt ist. Im BGB ist aber klar geregelt, wann ein Recht auf Erbe erlischt – solange es kein Testament gibt. Laut „familenrecht.org“ verfällt der Erbanspruch dann, „wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Scheidung der Ehe absehbar war und der Erblasser die Scheidung beantragt hatte.“
Konkret: Hat der Verstorbene die Scheidung bereits eingeleitet, dann hat der hinterbliebene Ehepartner keinen Erbanspruch. „Sollte das Trennungsjahr vollzogen sein und die Voraussetzung für das Einreichen des Scheidungsantrags vorgelegen haben, besteht auch kein Anspruch auf ein Erbe bei Scheidung“, heißt es weiter. Wichtig dabei ist, dass der Antrag schon gestellt wurde und nicht nur, dass der Verstorbene dies machen wollte.
In der Ehe Testament geschrieben und dann geschieden: Was gilt für den Ex-Partner?
Wie sieht es aber mit dem Erbe nach der Scheidung und mit einem Testament aus? Viele Ehepartner verfassen einen gemeinschaftlichen Nachlass. Doch auch dieser wird nach der Scheidung unwirksam. Somit hat der hinterbliebene Ex-Partner keinen Anspruch auf das Testament bzw. Erbe. „Hierfür muss die Scheidung nicht erst rechtskräftig sein, wenn der Erblasser vorher stirbt. Das Testament ist unwirksam, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde“, so „familienrecht.org“.
Rubriklistenbild: © IMAGO
