„S-Pedelecs frei“

Neues Verkehrszeichen ist unscheinbar – aber hat es in sich

  • schließen

Rechteckig, schlicht, schwarz-weiß: Das neue Verkehrsschild wirkt unscheinbar. Doch das Verkehrszeichen hat es in sich. Wir erklären, was dahinter steckt.

Hamm - Der deutsche Schilderwald ist groß, üppig und bunt wie Blätter im Herbst. Und er wächst und wächst. Ein Zeichen, das Verkehrsteilnehmer bislang nur in Baden-Württemberg zu sehen bekamen, ist ab sofort auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig. Es handelt sich um das Zeichen „S-Pedelecs frei“.

„S-Pedelecs frei“: Neues Verkehrszeichen ist unscheinbar - und hat es in sich

Das neue Schild ist allerdings kein vollwertiges Verkehrszeichen, das für sich allein stehen kann, sondern ein Zusatzzeichen. Es ist rechteckig, schlicht schwarz-weiß - und hat es doch in sich. Denn das Schild „S-Pedelecs frei“ bewirkt genau das, was darauf steht: Es erlaubt Fahrerinnen und Fahrern dieser schnellen Sorte E-Bike, normale Radwege zu benutzen.

S-Pedelecs sind keine gewöhnlichen Elektro-Fahrräder. Der Motor beschleunigt sie bis auf 45 Kilometer pro Stunde. Wer ein solches Zweirad fahren möchte, muss einen Helm tragen, mindestens einen Führerschein der Klasse AM besitzen und sich ein Versicherungskennzeichen besorgen. Rechtlich gehören diese Ferraris unter den E-Bikes zu den Kleinkrafträdern und damit in dieselbe Kategorie wie Mofas und Mopeds. Sie alle müssen auf der Straße fahren. Eigentlich.

Das Zusatzzeiche „S-Pedelecs frei“ gilt ab sofort in NRW.

In NRW ist das nun anders. Ein Erlass des Verkehrsministeriums erlaubt es Städten und Kommunen, Radwege für S-Pedelecs freizugeben - extra Fahrspuren also, auf denen es für gewöhnlich sehr viel langsamer als mit Tempo 45 vorangeht. Die Freigabe geschieht durch eben jenes neue Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“.

„S-Pedelecs frei“: Zusatzzeichen gilt nur zusammen mit anderen Verkehrsschildernn

Das neue Schild gilt allerdings nur in Kombination mit folgenden Haupt-Verkehrszeichen:

  • Verkehrszeichen 237 (Radweg)
  • Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg)
  • Verkehrszeichen 241 (getrennter Rad- und Gehweg)
  • Verkehrszeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße)
  • Verkehrszeichen 244.3 (Beginn einer Fahrradzone)
  • Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten)
  • Verkehrszeichen 255 (Verbot für Krafträder)
  • Verkehrszeichen 260 (Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder)

Wichtig: Jede Freigabe eines Radweges ist eine Einzelfall-Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde. Innerorts soll das wegen des hohen Verkehrsaufkommens nur in „besonderen Ausnahmefällen möglich sein“, wie das NRW-Verkehrsministerium auf Nachfrage von wa.de mitteilt. Das neue Zeichen ist vor allem für Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften gedacht, damit S-Pedelecs sich nicht die Landstraße mit bis 100 km/h schnellen Fahrzeugen teilen müssen.

Verkehrszeichen „S-Pedelecs frei“ soll vor allem außerorts Anwendung finden

Der Erlass vom 18. Juli 2023 besagt nicht, dass S-Pedelec-Fahrer jederzeit auf Radwege ausweichen können, wenn ihnen danach ist. Nur dort, wo das Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ angebracht ist, dürfen auch S-Pedelecs fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld. Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Radweg schlägt mit 15 Euro zu Buche. Bei zusätzlicher Behinderung, Gefährdung oder mit Unfallfolge steigen die Kosten auf 20, 25 beziehungsweise 30 Euro.

Vorfahrt-Regeln: Diese Schilder sollten Autofahrer kennen

Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
Verkehrszeichen Nr. 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201
Verkehrsschild Andreaskreuz Nr. 201: Andreaskreuze stehen an Bahnübergängen. Das Schild zeigt an, dass der Schienenverkehr Vorfahrt hat. Bei einem unbeschrankten Bahnübergang sollten Verkehrsteilnehmer auf der kreuzenden Straße nach rechts und links schauen, ob sich kein Zug nähert. Die Schilder sind große weiße Kreuze mit roten Enden. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren! Dieses Verkehrszeichen zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung/Einmündung Vorfahrt gewähren müssen. Das richtige Verhalten ist hier: Langsam an den Kreuzungsbereich heranfahren und auf freie Fahrt warten. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, das auf der Spitze steht. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren!
Verkehrszeichen Nr. 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Dieses Schild zeigt an, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung anhalten und Vorfahrt gewähren müssen. Dazu müssen sie an der weißen Linie halten und dort 3 Sekunden warten. Dieses Verkehrszeichen ist das klassische Stoppschild. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs
Verkehrszeichen Nr. 208 Vorrang des Gegenverkehrs: Dieses Schild zeigt an, dass der Gegenverkehr Vorrang hat. Es befindet sich an Fahrbahnverengungen, etwa durch Baustellen oder Absperrungen. Es ist ein weißer Kreis mit rotem Rand – in seinem Inneren befinden sich zwei Pfeile. Ein roter, der nach oben zeigt und ein schwarzer, der nach unten zeigt. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt
Verkehrszeichen Nr. 301 Vorfahrt: Dieses Schild bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer an der kommenden Kreuzung oder Einmündung einmalig Vorfahrt haben und an der nächsten Kreuzung keine Vorfahrt gewähren müssen. Es ist ein weißes Dreieck mit rotem Rand, in der Mitte befindet sich ein dicker schwarzer Pfeil mit einem dünnen Querstreifen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 306 Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt dem darauf zufahrenden Verkehrsteilnehmer an, dass er Vorfahrt hat. Es ist ein weißes Quadrat, das auf der Spitze steht. In der Mitte befindet sich ein gelbes, kleineres Quadrat. Befindet sich ein Verkehrsteilnehmer auf einer Vorfahrtstraße, müssen alle anderen Auto-, Fahrrad- und Motorradfahrer warten, bis der Vorfahrtsberechtigte die Kreuzung überquert hat. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße
Verkehrszeichen Nr. 307 Ende der Vorfahrtstraße: Dieses Schild zeigt an, dass die Vorfahrtstraße endet. Ab sofort gilt die Rechts-vor-Links-Regel oder eben die Vorfahrtsregelung, die durch nachfolgende Verkehrsschilder angezeigt wird. Das Verkehrsschild sieht aus, wie Nr. 306, ist aber durchgestrichen. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr
Verkehrszeichen Nr. 308 Vorrang vor dem Gegenverkehr: Dieses Schild zeigt Vorrang vor dem Gegenverkehr an. Es steht auf der gegenüberliegenden Seite des Schilds Nr. 208, ist quadratisch, blau, mit dünnem weißem Rand und zeigt zwei Pfeile. Einer ist weiß und zeigt nach oben, der andere ist rot und zeigt nach unten. © Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Auf Parkplätzen kommt es täglich zu Auto-Unfällen. Bei der Schuldfrage gibt es häufig ein böses Erwachen. Auch bei einer anderen Vorfahrtfrage haben die Richter des BGH Klarheit geschaffen. Und, Hand aufs Herz: Wissen Sie, was drei weiße Dreiecksmarkierungen auf der Fahrbahn bedeuten?

Rubriklistenbild: © Symbolbild: Andreas Labes/dpa/Archiv

Kommentare