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Rechteckig, schlicht, schwarz-weiß: Das neue Verkehrsschild wirkt unscheinbar. Doch das Verkehrszeichen hat es in sich. Wir erklären, was dahinter steckt.
Hamm - Der deutsche Schilderwald ist groß, üppig und bunt wie Blätter im Herbst. Und er wächst und wächst. Ein Zeichen, das Verkehrsteilnehmer bislang nur in Baden-Württemberg zu sehen bekamen, ist ab sofort auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig. Es handelt sich um das Zeichen „S-Pedelecs frei“.
„S-Pedelecs frei“: Neues Verkehrszeichen ist unscheinbar - und hat es in sich
Das neue Schild ist allerdings kein vollwertiges Verkehrszeichen, das für sich allein stehen kann, sondern ein Zusatzzeichen. Es ist rechteckig, schlicht schwarz-weiß - und hat es doch in sich. Denn das Schild „S-Pedelecs frei“ bewirkt genau das, was darauf steht: Es erlaubt Fahrerinnen und Fahrern dieser schnellen Sorte E-Bike, normale Radwege zu benutzen.
S-Pedelecs sind keine gewöhnlichen Elektro-Fahrräder. Der Motor beschleunigt sie bis auf 45 Kilometer pro Stunde. Wer ein solches Zweirad fahren möchte, muss einen Helm tragen, mindestens einen Führerschein der Klasse AM besitzen und sich ein Versicherungskennzeichen besorgen. Rechtlich gehören diese Ferraris unter den E-Bikes zu den Kleinkrafträdern und damit in dieselbe Kategorie wie Mofas und Mopeds. Sie alle müssen auf der Straße fahren. Eigentlich.
In NRW ist das nun anders. Ein Erlass des Verkehrsministeriums erlaubt es Städten und Kommunen, Radwege für S-Pedelecs freizugeben - extra Fahrspuren also, auf denen es für gewöhnlich sehr viel langsamer als mit Tempo 45 vorangeht. Die Freigabe geschieht durch eben jenes neue Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“.
„S-Pedelecs frei“: Zusatzzeichen gilt nur zusammen mit anderen Verkehrsschildernn
Das neue Schild gilt allerdings nur in Kombination mit folgenden Haupt-Verkehrszeichen:
- Verkehrszeichen 237 (Radweg)
- Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg)
- Verkehrszeichen 241 (getrennter Rad- und Gehweg)
- Verkehrszeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße)
- Verkehrszeichen 244.3 (Beginn einer Fahrradzone)
- Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten)
- Verkehrszeichen 255 (Verbot für Krafträder)
- Verkehrszeichen 260 (Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder)
Wichtig: Jede Freigabe eines Radweges ist eine Einzelfall-Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde. Innerorts soll das wegen des hohen Verkehrsaufkommens nur in „besonderen Ausnahmefällen möglich sein“, wie das NRW-Verkehrsministerium auf Nachfrage von wa.de mitteilt. Das neue Zeichen ist vor allem für Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften gedacht, damit S-Pedelecs sich nicht die Landstraße mit bis 100 km/h schnellen Fahrzeugen teilen müssen.
Verkehrszeichen „S-Pedelecs frei“ soll vor allem außerorts Anwendung finden
Der Erlass vom 18. Juli 2023 besagt nicht, dass S-Pedelec-Fahrer jederzeit auf Radwege ausweichen können, wenn ihnen danach ist. Nur dort, wo das Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ angebracht ist, dürfen auch S-Pedelecs fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld. Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Radweg schlägt mit 15 Euro zu Buche. Bei zusätzlicher Behinderung, Gefährdung oder mit Unfallfolge steigen die Kosten auf 20, 25 beziehungsweise 30 Euro.
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