Nebel, Schnee und Co.

Besondere Regeln und Strafen: Worauf Autofahrer im Herbst und Winter achten sollten

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Im Herbst und Winter gelten für Autofahrer besondere Regeln. Wer sich nicht daran hält, kassiert ein Bußgeld. Das Wetter kann aber auch Strafen verhindern.

Der Sommer ist vorbei. Seit dem 1. September ist meteorologisch Herbst, kalendarisch geht die dritte Jahreszeit am 23. September los. Für die deutschen Autofahrer bringt das immer einige Veränderungen mit sich, denn einige Regeln gelten nur im Herbst und Winter.

Autofahren in Herbst und Winter: Richtige Beleuchtung ist wichtig

Sobald die Tage kürzer werden, kommt dem Licht eine besondere Bedeutung zu. Ein Thema, dem viele kaum noch Beachtung schenken, weil moderne Autos eine Lichtautomatik haben. Diese reagieren aber nur auf die Veränderung der Lichtverhältnisse. Andere Faktoren wie schlechte Sicht durch Regen oder Schneefall werden jedoch nicht berücksichtigt.

Doch gerade dann ist die richtige Beleuchtung wichtig. So ist das Fernlicht bei Nebel und auch Schneefall nicht hilfreich. Im Gegenteil, es beeinträchtigt die Sicht noch mehr. Sind die Sichtverhältnisse wegen Dämmerung, Dunkelheit oder Sichtbehinderungen, wie Regen oder Schnee eingeschränkt, ist das Abblendlicht die richtige Wahl. Das sieht auch der Gesetzgeber so und schreibt dieses daher vor. Wer sich nicht daran hält, kassiert innerorts eine Geldstrafe von 25 Euro. Passiert der Verstoß außerorts, werden 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Bei schlechter Sicht lieber langsamer fahren

Zudem sollten Autofahrer bei schlechter respektive eingeschränkter Sicht auch ihre Geschwindigkeit anpassen. Daher gilt: Geschwindigkeit = Sichtweiten. Beträgt diese 50 Meter, dürfen Sie also nur 50 km/fahren, wie t-online berichtet. Bei Nebel ist es daher ratsam, entsprechend langsam zufahren.

Bei Nebel heißt es langsamer fahren und Abstand zum Vordermann halten.

Der Sicherheitsabstand sollte ebenfalls der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen. „Das heißt, bei Tempo 50 sollte man mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen“, wie der ADAC betont. Doch auch mit genug Abstand zum Vordermann sollten Sie immer bremsbereit sein.

Wer ohne Winterreifen fährt, riskiert Bußgeld

Mit den sinkenden Temperaturen greift dann auch die situative Winterreifenpflicht. „Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf“, erklärt der ADAC. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O), ist dabei lediglich ein Hinweis. Rechtlich hat sie keine Relevanz.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Wer hingegen weiter mit Sommerreifen unterwegs ist und erwischt wird, bekommt ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich dieses auf 80 Euro. Bei einer Gefährdung steigt das Bußgeld auf 100 Euro.

Verschneite Verkehrsschilder gelten nicht immer

Und auch Schnee kann ziemlich teuer werden. Denn wer sein Auto nicht von dem weißen Pulver befreit, zahlt ein Bußgeld von 25 Euro. Wird die Frontscheibe nicht ordnungsgemäß enteist, droht eine Geldstrafe zwischen 10 und 35 Euro. Der Motor darf dabei jedoch nicht laufen. Dieses umweltschädliche Verhalten kann 80 Euro kosten.

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Doch der Schnee kann im Zweifel auch Bußgelder ersparen. Etwa, wenn ein Verkehrsschild nicht mehr erkennbar ist. Allerdings müssen Autofahrer dies im Nachgang beweisen. Verkehrszeichen, die an ihrer Form erkennbar sind, behalten indes ihre Gültigkeit. Und auch wer ortskundig ist, muss sich weiterhin an die Schilder halten. Auf ihrem Weg zur Arbeit können Sie sich so also nicht vor dem Bußgeld drücken, wenn sie beispielsweise geblitzt wurden. Dann muss eine andere Ausrede herhalten. Etwas einfach ist es, wenn das Auto zu geschneit wurde und deswegen die Parkscheibe oder der Parkausweis nicht mehr erkennbar sind. In diesem Fall gibt es natürlich kein Knöllchen.

Rubriklistenbild: © Wassilis Aswestopoulos/Imago

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