Nach schweren Gewittern

Unwetter in Deutschland: So sollten Sie bei Gewitterschäden an Haus und Eigentum vorgehen

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Die starken Unwetter haben vielerorts ihre Spuren hinterlassen und starke Gewitterschäden ausgelöst. Diese Maßnahmen sollten Sie nun ergreifen.

München – Es hat gestürmt, gedonnert und geblitzt. In ganz Deutschland hat es am Donnerstag (22. Juni) und in der Nacht zum Freitag gestürmt. Vielerorts kam es zu zahlreichen Polizei- und Feuerwehreinsätzen, Straßen wurden überschwemmt, Keller liefen voll und Bäume stürzten um – teilweise mit Orkanböen und bis zu fünf Zentimeter großen Hagelkörnern. Und nicht nur das: Viele Menschen berichten von Schäden, die durch das Unwetter verursacht wurden.

Doch wie verhält man sich eigentlich bei Gewitterschäden?

Schweres Gewitter in Deutschland: Teils 5 cm große Hagelkörner kamen vom Himmel.

1. Gewitterschäden: Zuerst den Schaden begrenzen

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Unwetter angekündigt wird, macht es Sinn, schon vorher Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen:

  • Fenster und Türen schließen, gegebenenfalls mit Sandsäcken schützen.
  • Gegenstände in Sicherheit bringen: Erhöht stellen, sichern und vor Wind schützen.
  • Auto schützen: Überdacht oder in der Garage parken. Sicherheitshalber aus der Tiefgarage holen, um es vor Überschwemmungen zu schützen.
  • Elektrische Geräte vom Netz nehmen.

Doch auch, wenn es schon zu einem Unwetterschaden kam, können Sie Schadensbegrenzung betreiben. Zu Bruch gegangene Fenster können etwa abgedichtet werden, um weiteres Eindringen von Regen zu verhindern. Bei einem undichten Dach kann die Stelle notdürftig mit Planen abgedeckt werden. Bei einem überschwemmten Keller, wie es beispielsweise in Kassel öfter der Fall war, sollten Sie schon währenddessen versuchen, das Wasser wieder zu entfernen. Wasserschäden sollten genauer unter die Lupe genommen werden – teilweise kann der Auslöser in einer verstopften Regenrinne liegen und leicht beseitigt werden.

2. Unwetterschäden dokumentieren und prüfen – und Spätfolgen vermeiden

Ob Wasserschaden, vollgelaufener Keller oder freigelegtes Dach – das Unwetter hat für viel Chaos gesorgt. Doch wer Schäden entdeckt, sollte diese nicht gleich beseitigen. Wichtig ist vor allem die Dokumentation, damit die Versicherung greift: Sämtliche Unwetterschäden sollten mit Fotos, Videos und anderen Beweisstücken gesichert werden – hier können sogar Zeitungsberichte hilfreich sein. Die Fotos sollten nach Möglichkeit Ort und Art des Schadens dokumentieren und bestenfalls von unterschiedlichen Richtungen und Entfernungen aufgenommen werden. Beschädigte Gegenstände nicht wegwerfen. Außerdem: Ein sogenanntes „Wettergutachten“ kann beim Wetterdienst oder dem Wetteramt im Wohnort angefordert werden – es gibt Auskunft über die Windstärke.

Gewitterschäden können starke Auswirkungen haben, wie etwa hier an einem Hausdach.

Achtung: Auch wenn die meisten Gewitterschäden am Haus und im Garten schnell sichtbar werden, passiert es schnell, etwas zu übersehen. Um keine Spätfolgen in Kauf zu nehmen, sollten Sie im Zweifel alles genau absuchen. Gerade Dachschäden, Wasserschäden an Fenstern oder instabile Bäume sind nicht immer offensichtlich.

3. Unwetterschaden bei der Versicherung melden

Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Dabei erwähnen, wann, wo und wie der Unwetterschaden entstanden ist.

4. Reparaturen bei Unwetterschäden: Nur nach Abstimmung mit dem Versicherer

Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Reparaturen nur in Abstimmung mit der Versicherung getroffen werden. Selbiges gilt auch für die Beseitigung von beschädigten Gegenständen.

Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?

Doch welche Versicherung greift? Je nach Unwetterschaden ändert sich auch die Versicherung, so die Versicherungskammer Bayern (vkb):

  • Hagel- und Sturmschäden an Gebäuden: Für Schäden an Gebäuden und Hausrat kommen die Wohn­gebäude- und die Haus­rat­versicherung auf.
  • Wasserschäden: Gewitterschäden durch Überschwemmungen, Hochwasser oder Starkregen bezahlt die Elementarschadenversicherung, die ergänzend zur Wohn­gebäude- oder Haus­rat­ver­sicher­ung ab­ge­schlossen wird.
  • Unwetterschäden am Auto: Hier kommt die Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung auf.
  • Eigentum Dritter: Wird beispielsweise das Auto oder Haus eines Nachbarn durch fallende Ziegel beschädigt, bezahlt die Haft­pflicht­ver­sicher­ung den Schaden.

Unabhängig davon, ist es wichtig, bestimmte Versicherungen abgeschlossen zu haben – diese Versicherungen sollten Sie im Zweifel abschließen.

Rubriklistenbild: © Hendrik Schmidt/dpa/Archivbild

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