Mehr Tempo-30-Zonen möglich

Neue Straßenverkehrsordnung: Deutliche Neuerungen – mehr Tempolimits für Autofahrer kommen

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Die Ampel-Regierung beschließt eine neue Straßenverkehrsordnung. Tempo-30-Zonen sollen dadurch bald leichter umsetzbar sein.

München – Das Kabinett gibt grünes Licht für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Durch die neue Novelle sollen der Klima- und Umweltschutz sowie die Gesundheit stärker berücksichtigt werden. Der absolute Vorrang des Autoverkehrs soll damit der Vergangenheit angehören.

Ampel-Regierung beschließt Novelle der Straßenverkehrsordnung

Die Novelle zur StVO wurde am Mittwoch (11. Oktober) vom Kabinett beschlossen. Sie wurde unter anderem auf der zweitägigen Verkehrsministerkonferenz in Köln behandelt, auf der sich die Politiker auch über das Deutschlandticket beratschlagten. Die Finanzierung des Tickets für die kommenden Jahre konnte bislang nicht geklärt werden.

Dafür kamen sie aber zu dem Entschluss: Die Entscheidung über Verkehrsbeschränkungen wie Tempolimits soll künftig bei den Kommunen liegen. Städte und Gemeinden dürfen also bestimmen, ob neue Radwege oder Busspuren gebaut werden. Auch Spielstraßen, Aufpflasterungen und Bremsschwellen können leichter angeordnet werden. In solchen Zonen dürften Autos nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Durch eine neue Novelle zur Straßenverkehrsordnung können Kommunen künftig zum Beispiel über Tempo-30-Zonen entscheiden.

Ein besonderer Dorn im Auge könnten einigen Autofahrern Tempo-30-Zonen sein. Mit der neuen StVO können die Kommunen leichter Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen. Unter anderem an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken sollen Tempo-30-Zonen möglich sein, „damit der Verkehr besser fließen kann“, informiert die Bundesregierung. Bislang konnte Tempo 30 angeordnet werden, wenn der Abstand zwischen zwei Tempo-30-Zonen 300 Meter betragen hatte.

Kommunen wollten schon länger mehr Mitbestimmung bei Tempo-30-Zonen

Auch die Sicherheit des Verkehrs und ein zügiges Vorankommen sind laut des Kabinetts weiterhin ein wichtiger Teil im Straßenverkehr, aber nicht mehr ausschlaggebend. Wichtiger als vorher seien jetzt vor allem die Auswirkung des Verkehrs auf die Lebensqualität der Menschen, vor allem auch auf die von Kindern. Ebenfalls in das Straßenverkehrsrecht aufgenommen wurden städtebauliche Belange als zusätzliche Ziele, das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit.

Seit Längerem forderten die Kommunen mehr Mitbestimmung bei Tempo-30-Zonen. „Es geht uns nicht um ein generelles Tempo 30, sondern um eine größtmögliche Handlungsfreiheit“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Bereits im Juni wurde eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Bevor die Änderung der StVO aber letztendlich in Kraft treten kann, muss sie vom Bundesrat beschlossen werden. Die entsprechende Sitzung ist für den 24. November geplant. (rd mit afp)

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