VonHannah Deckeschließen
Im Juni 2023 gibt es keine Garantie auf Sonnenschein in Südeuropa. Am Mittelmeer herrscht Unwetter-Gefahr. Kann man den Urlaub in diesen Fällen kostenlos stornieren?
Hamm - Das Wetter in Südeuropa ist derzeit alles andere als schön. Sturm und Dauerregen haben die Regionen am Mittelmeer im Griff. In beliebten Reiseländern wie Spanien, Italien und der Balkanhalbinsel wird bis Mitte Juni extrem viel Regen erwartet. Lokal sind auch Unwetter möglich. Wer zeitnah einen Urlaub am Mittelmeer geplant hat, wird sich jetzt fragen: Lohnt sich die Reise nach Südeuropa – und kann ich meinen Urlaub im Zweifel kostenlos stornieren?
Spätestens in der Corona-Pandemie wird sich wohl jeder einmal mit dem Rücktritt von einer Reise auseinandergesetzt haben müssen. Das Virus ließ die Welt still stehen, an Urlaub war nicht zu denken. Zumindest für Pauschalurlauber war unter anderem durch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes eine kostenlose Stornierung möglich.
Unwetter in Südeuropa: Kann ich meinen Urlaub am Mittelmeer kostenlos stornieren?
Corona war ein „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand“ – doch wie sieht die Rechtslage beim Wetter aus? Schließlich handelt es sich hierbei auch um eine höhere Gewalt, die den Urlaub im Zweifel zunichtemachen kann.
Bei der Frage, ob ein Urlaub kostenlos storniert werden kann, geht es primär um die Einschätzung, ob am Reiseziel eine Gefahrensituation vorliegt. Wer sich also auf einen Sommerurlaub gefreut hat, diesen jedoch aufgrund ein paar Regentage in Gefahr sieht, hat leider Pech. Schlechtes Wetter ist kein Grund für einen kostenlosen Reiserücktritt.
Anders gestaltet sich die Lage etwa bei Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüchen, Lawinenabgängen, Waldbränden oder auch Erdbeben. Diese außergewöhnlichen Umstände sind ein Grund für eine kostenlose Stornierung, müssen allerdings das Zielgebiet des Urlaubers direkt betreffen.
Reiserücktritt wegen Unwetter-Gefahr: Wann kann meinen Urlaub kostenlos stornieren?
Bei Unwettern wird es etwas komplizierter. Ein angekündigtes starkes Gewitter mit Sturm und Regen ist gewiss kein außergewöhnlicher Umstand. Wenn es jedoch nach Dauerregen zu Überschwemmungen am Urlaubsort kommt und beispielsweise die Anfahrt oder Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird, lässt sich der Urlaub kostenlos stornieren, erklärt der ADAC.
Wichtig: Dies gilt nur für Pauschalreisen. „Individualreisende können ihr Hotel nicht stornieren, nur weil der Strand in der Region nicht nutzbar ist“, so der ADAC. Ist jedoch die Unterkunft selbst betroffen, etwa durch Hochwasser oder einen Waldbrand, und der Urlauber kann sie nicht nutzen, müssen weder der Zimmerpreis noch Stornogebühren gezahlt werden.
Gleiches gilt auch für einzeln gebuchte Flüge innerhalb der EU mit einer europäischen Airline. Wird der Flug wegen einer Naturkatastrophe, Pandemie oder Terrorgefahr annulliert, die Fluggesellschaft kann also die gebuchte Leistung nicht erbringen, kriegen die Gäste den Ticketpreis zurückerstattet oder können ihn kostenlos umbuchen lassen.
Kostenlose Stornierung bei amtlicher Reisewarnung wegen Unwetter möglich
Gibt es wegen Unwetter eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das jeweilige Reiseziel, haben Pauschalurlauber ebenfalls die Chance, kostenlos stornieren zu können. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2012 hervor.
Eine Urlauberin trat seinerzeit nach einer Unwetterwarnung des Auswärtigen Amts von ihrer Sri-Lanka-Reise zurück. Der Reiseveranstalter lehnte jedoch eine kostenfreie Stornierung ab. Die Frau hätte den Strandurlaub gefahrlos antreten können. Das sah der Vorsitzende Richter anders. Die Urlauberin habe auf den Hinweis des Auswärtigen Amts sowie Berichte über Tote und 300.000 Obdachlose im Überschwemmungsgebiet reagieren dürfen. Der Veranstalter habe seine Behauptung, die Reise sei ungefährlich, nicht begründen können.
Unwetter in Südeuropa: Keine offiziellen Reisewarnungen für die Mittelmeer-Regionen
Zurück zum Juni 2023 und die Wetter-Lage in Südeuropa. Stand 6. Juni gibt es keine offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes wegen Unwetter. Lediglich für die Region Emilia-Romagne in Italien gilt weiterhin ein Reisehinweis. Dort kam es Ende Mai nach heftigen Regenfällen zu Überschwemmungen, mehr als ein Dutzend Menschen starben.
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Das Auswärtige Amt teilt mit, dass weiterhin die Gefahr von Erdrutschen bestehe und es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Straßen und im Bahnverkehr kommen kann. „Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und/oder Ihrer Reiseunterkunft oder dem Tourismusbüro am Urlaubsort auf und erkundigen Sie sich nach der Situation vor Ort“, so die Behörde. Offiziell gewarnt wird allerdings nicht.
Rubriklistenbild: © Clara Margais/dpa
