VonAdrian Kilbschließen
Nicht in jedem Fall steht Ehepartnern die Hinterbliebenenrente zu. Wenn ihr Einkommen zu hoch ist, werden sie zu Nullrentnern – und gehen komplett leer aus.
Wer nach Abzug der Miete, Energiekosten oder Steuerzahlungen noch viel Geld für Konsumausgaben übrig hat, kann sich glücklich schätzen – besonders in dem Fall, wenn er zur Oberschicht in Deutschland gehört. Allerdings fallen mit steigendem Nettomonatseinkommen auch Ansprüche auf bestimmte Transferleistungen des Staates, beispielsweise bei der Witwen oder Hinterbliebenenrente.
So läuft am 1. Dezember 2025 eine Übergangsregelung aus: Der Rentenzuschlag wird dann direkt auf die reguläre Rente angerechnet, wodurch sich der Gesamtbetrag erhöht. Rund drei Millionen Rentner in Deutschland müssen dann ihre Ruhestandsbezüge versteuern, weil diese über einem bestimmten Freibetrag liegen. Mehr als 500.000 Menschen müssen sogar ganz auf ihre Hinterbliebenenrente verzichten, obwohl sie grundsätzlich Anspruch darauf haben. Sie gelten als sogenannte Nullrentner. Wie kann das sein?
Nullrente droht – welche Menschen bei der Witwenrente leer ausgehen
Anspruch auf die Witwenrente können grundsätzlich Hinterbliebene erheben, die bis zum Tod ihres Ehepartners mit diesem verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten. Ab dem vierten Monat nach dem Tod des Partners rechnet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) 40 Prozent des Einkommens des Hinterbliebenen über einen bestimmten Freibetrag auf die Rente an.
Dabei werden Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen oder Miet- und Pachteinnahmen angerechnet, erklärt die DRV. Auch das Elterngeld zählt generell dazu. Wenn das erzielte Gesamteinkommen mindestens so hoch wie die Hinterbliebenenrente selbst ausfällt, droht den Betroffenen eine „Nullrente“.
Für wen die Hinterbliebenenrente völlig wegfällt
Bei der Witwenrente gilt seit dem 1. Juli 2024 ein Freibetrag von 1.038,05 Euro, der sich für jedes waisenberechtigtes Kind noch um 220,19 Euro erhöht. Ab Juli 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 1.076,86 Euro, um Arbeit für Rentenbezieher noch attraktiver zu machen.
Die darüber hinaus liegende Summe an Einkünften wird zu 40 Prozent angerechnet. Fällt das Einkommen zu hoch aus, bleibt in manchen Fällen kein Auszahlungsbetrag mehr übrig. Im Jahr 2023 waren immerhin 538.000 Menschen davon betroffen. Der überwiegende Anteil davon waren Männer, informiert IhreVorsorge.de.
Wenn die Betroffenen in Altersrente gehen, könnte sich Situation dagegen anders darstellen. Die DRV fragt in einem Fragebogen gezielt nach dem Erhalt einer Witwenrente und führt automatisch eine Einkommensanrechnung durch.
Wann Betroffene wieder Anspruch auf Auszahlung der Witwenrente haben
Auch, wenn das Arbeitseinkommen um zehn Prozent oder mehr wegen eines Jobwechsels oder Arbeitszeitreduzierung zurückgeht, können Arbeitnehmer nach Paragraf 18b Absatz 3 des vierten Sozialgesetzbuches eine Neuberechnung beantragen.
Rückwirkend bis zu vier Jahre kann die DRV noch die Hinterbliebenenrente auszahlen, wenn ein Nachweis erbracht wurde, dass das Einkommen unter der relevanten Grenze liegt. Betroffene müssen in diesem Fall einen Überprüfungsantrag stellen.
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