Befristeter Anspruch

Rente auf Zeit? In diesen Fällen gibt es nur begrenzt Geld

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Die Rente soll absichern. Doch das Geld gibt es nicht immer ohne zeitliche Frist. In diesen Fällen endet der Anspruch nach einer Frist.

Die Rente soll Menschen, die bereits Jahrzehnte lange Arbeit hinter sich haben, absichern. So das landläufige Verständnis des Begriffs. Doch es gibt verschiedene Formen von Rente. Nicht alle diese Rentenarten hängen mit der geleisteten Arbeit zusammen. Je nach Art der Rente müssen auch gewissen Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Geld ausbezahlt wird – zumindest für eine gewisse Zeit.

Geld auf Zeit: In diesen Fällen gibt es die Rente nicht unbegrenzt

Der Verlust eines Menschen muss erst einmal verarbeitet werden. Um die Bürger im Todesfall zu unterstützen, hat der Staat besondere Rentenformen eingerichtet. Für Kinder, die eines ihrer Elternteile verloren haben, wird Waisenrente gezahlt. Allerdings erlischt der Anspruch mit dem 18. Geburtstag oder dem Ende der Ausbildung.

Im Falle der Witwenrente, über die oft der Irrglaube besteht, dass nur Frauen sie erhalten, muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben. Außerdem muss der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Bei einigen Rentenformen wird das Geld nur eine bestimmte Zeit lang ausbezahlt.

Es besteht allerdings ein Unterschied zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Bei letzterem sind die Voraussetzungen höher, dafür gilt der Anspruch dann unbegrenzt. Wer die kleine Witwenrente erhält, hat lediglich 24 Monate Anspruch. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bmas) gibt es in einem bestimmten Fall auch die große Witwenrente nur befristet. Dann, wenn diese gezahlt wird, weil der hinterbliebene Partner vermindert erwerbsfähig und noch keine 47 Jahre alt ist.

Befristete Rente in Deutschland – so lange gibt es Geld bei der Erwerbsminderungsrente

Auch die verminderte Erwerbsfähigkeit selbst ist ein Grund, Rente zu beziehen. Drei Jahre lang können Betroffene so Geld erhalten. Laut des Ministeriums wird sie deshalb auch als Zeitrente bezeichnet. Nach den drei Jahren muss aber nicht Schluss sein: Die Frist von drei Jahren kann erneut gesetzt werden, so das Arbeitsministerium.

In einigen Fällen sei eine unbefristete Zahlung der Erwerbsminderungsrente möglich. Doch ab wann wird das genehmigt? „Wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann“, erklärt das Ministerium in einem Glossar zum Thema Rente. Demnach wird davon ausgegangen, dass jemand, der bereit neun Jahre lang die Zeitrente erhalten hat, auch weiterhin Anspruch erhält. Dabei hänge der Rentenanspruch neben dem Gesundheitszustand auch von der Lage auf dem Arbeitsmarkt ab.

Rubriklistenbild: © IMAGO / bonn-sequenz

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