Entgelt und Lohnumwandlung

Mehr Rente, weniger Steuer: Dann lohnt sich eine Gehaltsumwandlung

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Mit einer Gehaltsumwandlung lassen sich Steuern sparen und eine Altersvorsorge aufbauen. Welche Vor- und Nachteile bringt eine Lohnumwandlung mit?

Mehr Rente mit weniger Aufwand – ist das möglich? Mit der Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer ganz einfach einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach. echo24.de erklärt, wie die Entgeltumwandlung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und für wen sie sich lohnen kann. Denn neben einigen Neuerungen ab 2025 soll die Bundesregierung im neuen Jahr auch die betriebliche Altersvorsorge fördern wollen und sie damit attraktiver machen.

Für die Rente vorsorgen: Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung, auch (Brutto-)Entgeltumwandlung und Lohnumwandlung genannt, verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge fließt. Das kann eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sein, wie „Chip.de“ schreibt. Dadurch müssen Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben auf ihr Gehalt zahlen und sorgen gleichzeitig automatisiert für ihr Einkommen im Alter vor.

Neben der gesetzlichen Rente: Warum kann sich eine Gehaltsumwandlung lohnen?

  • Steuerliche Vorteile: Auf die umgewandelten Beträge zahlen Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben.
  • Arbeitgeberzuschuss: Viele Arbeitgeber zahlen einen zusätzlichen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Zinseszins-Effekt: Das Geld arbeitet und vermehrt sich durch Zinsen im Laufe der Zeit.
  • Flexibilität: Die Höhe der Umwandlung kann oft selbst bestimmt werden.

Trotz Rentenversicherung: Für wen lohnt sich die Gehaltsumwandlung?

Die Gehaltsumwandlung eignet sich für die, die ihre gesetzliche Rente aufbessern wollen und bereit sind, einen Teil ihres Einkommens langfristig anzulegen, wie „WeltSparen“ schreibt.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Besonders interessant ist die Gehaltsumwandlung deshalb für:

  • Berufseinsteiger: Starten Arbeitnehmer frühzeitig mit der Altersvorsorge, können sie vom Zinseszins-Effekt profitieren.
  • Gutverdiener: Diese können Steuern und Sozialabgaben auf das hohe Einkommen sparen.
  • Angestellte mit betrieblicher Altersvorsorge: Vor allem mit Arbeitgeberzuschüssen, kann es sich lohnen, die Möglichkeit, die Altersvorsorge aufzubessern zu nutzen.

Aber Achtung: Es gilt bei der Gehaltsumwandlung auch einige Nachteile zu bedenken, wie „Chip.de“ schreibt.

Nachteile der Gehaltsumwandlung:

  • Minderer Rentenanspruch: Durch die geringeren beitragspflichtigen Einnahmen sinkt in der Regel Ihr Anspruch auf gesetzliche Rente.
  • Illiquidität: Das angesparte Kapital ist in der Regel bis zum Renteneintritt gebunden.
  • Kosten: Neben den Beiträgen fallen gegebenenfalls auch Verwaltungskosten an.
Ob sich eine Gehaltsumwandlung lohnt, ist individuell. (Symbolbild)

Die Gehaltsumwandlung bietet viele Vorteile, birgt aber auch einige Risiken, weshalb sich Arbeitnehmer gut informieren und gegebenenfalls einen Finanzberater zu Rate ziehen sollten, bevor sie sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden. Außerdem gibt es auch einige Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente.

Gehaltsumwandlung ab 2025: Neue Förderungen von der Bundesregierung

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung stärken. Das ginge aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch (18. September 2024) beschlossen hat, wie „InFranken“ schreibt. Damit sollen Anreize geschaffen werden, damit mehr Unternehmen Betriebsrenten zu einem festen Bestandteil der Altersvorsorge machen. Ab 2025 soll es dann neue Fördermöglichkeiten geben, die die Gehaltsumwandlung noch attraktiver machen könnten, wie „Chip.de“ schreibt. So könnten Arbeitnehmer beispielsweise von höheren Freibeträgen und staatlichen Zuschüssen profitieren.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Guido Schiefer

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