Doppelbesteuerung

Ruhestand im Ausland: Was Rentner steuerlich beachten müssen

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Viele Senioren müssen auf ihre Rente Steuern zahlen. Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, muss möglicherweise auch dort Steuern zahlen.

In den Ruhestand gehen, die Rente aus Deutschland kassieren und das Geld in irgendeinem warmen Urlaubsland genießen. Diese Aussicht dürfte einigen Senioren gefallen. Einige Länder eignen sich auch besser für die Rente im Ausland. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: In manchen Fällen droht nämlich Geldverlust.

Die Finanzen sollten Rentner auf jeden Fall im Blick haben, bevor sie auswandern. Denn in manchen Ländern werden Steuern auf die deutschen Einkünfte fällig. Das teilt das Finanzamt Neubrandenburg mit, das zentral für alle Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist. Die Steuern auf die Rente sind 2025 auch für Senioren in Deutschland angestiegen.

Steuern auf die Rente: Diese Regeln gelten für Senioren im Ausland

Steuern werden im Ausland nicht immer auf die Rente fällig. Das hängt nicht nur von der Rentenform, sondern auch vom Wohnsitz ab. Hier kommt es darauf an, ob Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat. Darin ist geregelt, ob der Staat, in dem die Person lebt, der Staat, aus der das Geld kommt, oder sogar beide Steuern verlangen dürfen, erklärt das Finanzamt.

In manchen Ländern fallen für Rentner zusätzliche Steuern an.

Gilt am neuen Wohnsitz eine Doppelbesteuerung, können Rentner dort Steuerbefreiung oder die Anrechnung der deutschen Abgaben beantragen. Die Regelungen, die Deutschland mit anderen Ländern vereinbart hat, sind individuell. Das „Bundesfinanzministerium“ gibt hier genaue Auskunft für die einzelnen Länder.

Wohnsitz im Ausland oder nur ein Aufenthalt? Diese Unterscheidung ist für Rentner wichtig

Doch selbst wenn das Abkommen besagt, dass in dem Land Steuern anfallen, muss das nicht immer gelten, gibt „Finanztip“ zu bedenken. Denn entscheidend ist, wie lange sich Rentner im Ausland aufhalten. Nur wer länger als sechs Monate oder 183 Tage außerhalb von Deutschland verbringt, muss mit weiteren Steueransprüchen rechnen, so „Finanztip“. Alles andere gelte als vorübergehender Auslandsaufenthalt – und die Steuern werden nur in Deutschland fällig. Einen Jahrgang trifft es dabei besonders hart.

Einen Unterschied gibt es bei der Besteuerung laut „Finanztip“ im Ausland: Während in Deutschland der Grundfreibetrag gilt, muss das Einkommen im Ausland bereits ab dem ersten Euro versteuert werden. Rentner, die nicht im Ausland leben, aber gerne kostenlos Urlaub machen wollen, können mit einem Trick Gelds sparen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / ANP / Collage: echo24.de

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