Abschlagsfrei in Ruhestand

Rente nach 45 Beitragsjahren: Altersgrenze steigt 2025 weiter an

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Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren verschiebt sich 2025 erneut nach oben. Langjährig Versicherte müssen länger arbeiten.

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren verschiebt sich 2025 erneut nach oben. Wer in diesem und kommenden Jahr in Rente gehen möchte, muss länger arbeiten als bisher – oder mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Regelung betrifft viele langjährig Versicherte und ist Teil des schrittweisen Übergangs zur Rente mit 65. Was sich konkret ändert und wer betroffen ist.

Altersgrenze für abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte steigt 2025 erneut: Wer ist betroffen?

Werden Senioren in Deutschland künftig erst mit 70 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen? Welche Jahrgänge es tatsächlich treffen könnte, hat echo24.de bereits berichtet. Zwar wird über die Rente mit 70 immer wieder gesprochen, doch etwas ist nicht in Planung und wurde auch nicht beschlossen. Doch so oder so gehen die Menschen in Deutschland je nach Jahrgang immer später in Rente. Der Grund: Die Altersgrenzen werden nach und nach angehoben – das gilt auch für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Jahr 2025.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft „Rente mit 63“ genannt. Das liegt daran, dass alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten, so die Bundesregierung. Dies gilt jedoch nicht mehr für alle zwischen 1953 und 1963 Geborenen. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter nach oben. Laut Deutscher Rentenversicherung können die Geburtsjahrgänge 1964 oder später erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte: Altersgrenze steigt auf 65 – Tabelle gibt Überblick

Geburtsjahrgang Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte
195263 Jahre
195864 Jahre
195964 Jahre und 2 Monate
196164 Jahre und 6 Monate
Ab 196465 Jahre

Rente für langjährig Versicherte: Das gilt im Jahr 2025

Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet und die obige Tabelle (Quelle: VermögensZentrum) zeigt, steigt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte jedes Jahr um zwei Monate. Bis sie für die Jahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren liegt. Doch welche Jahrgänge können im Jahr 2025 in Rente gehen? Und vor allem: Wann?

Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (auch „Rente mit 63“ genannt) steigt 2025 weiter an. (Symbolbild)

Die Rente mit 63 für langjährig Versicherte gibt es faktisch nicht mehr. Nur noch bestimmte Gruppen können mit 63 in Rente gehen. Der Grund: Menschen, die vor 1952 geboren wurden, sind heute mindestens 73 Jahre alt. Das heißt, sie sind bestenfalls seit Jahren in Rente. Da die Altersgrenze im Jahr 2025 erneut um zwei Monate gestiegen ist, kann der Jahrgang 1961 mit 64 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen.

Denn Personen des Jahrgangs 1960 und früher sind im Jahr 2025 bereits 65 Jahre oder älter und somit entweder bereits in Rente oder können diese ohne Abschläge beantragen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Senioren übrigens nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen. Wer seine Rente 2025 beantragen möchte, sollte bestimmte Fristen und Co. beachten.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Westend61

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