Nachteile bei der Rente

„Massive Einschnitte“ bei der Rente: Schwerbehinderten drohen ab 2026 Nachteile

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Renten-Experten warnen vor neuen Nachteilen für Schwerbehinderte. Ab 2026 sollen sogar „massive Einschnitte“ drohen. Weniger Geld, späterer Ruhestand? Ein Überblick.

Ab Januar 2026 ändert sich für Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland das Rentenrecht grundlegend – und das mit teils drastischen Folgen, wie Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de erklärt. Worauf kommt es an? Was kommt auf Betroffene und ihre Rente zu? Wie hoch könnten die finanziellen Verluste sein und welche Möglichkeiten es gibt, um gegenzusteuern? echo24.de fasst zusammen.

Renten-Experten warnen vor neuen Nachteilen für Schwerbehinderte. Ab 2026 sollen „massive Einschnitte“ drohen. (Symbolfoto)

Was ändert sich ab 2026 für die Rente mit Schwerbehinderung?

Aktuell profitieren Menschen mit Schwerbehinderung noch vom sogenannten Vertrauensschutz (§ 236a SGB VI). Dieser ermöglicht einen vorgezogenen Renteneintritt – oft sogar vor dem 62. Lebensjahr – mit deutlich geringeren oder gar keinen Abschlägen. Doch ab dem 1. Januar 2026 läuft diese Sonderregelung für alle ab dem Jahrgang 1964 aus, wie auch Gegen-Hartz.de berichtet.

Die neuen Regeln sehen vor:

  • Abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab 65 Jahren (§ 37 SGB VI)
  • Vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen frühestens ab 62 Jahren
  • Ein Rentenbeginn vor 62 ist nicht mehr möglich

Diese Verschärfung betrifft alle Versicherten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, die 1964 oder später geboren wurden und mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können, wie rentenbescheid24.de erklärt. Übrigens ist eine rückwirkende Renten-Erhöhung wegen Schwerbehinderung möglich.

Wie hoch sind die finanziellen Nachteile bei der Rente ab 2026?

Wer ab 2026 vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit deutlichen lebenslangen Abschlägen rechnen: 0,3 Prozent Abschlag pro Monat, den man vor dem 65. Geburtstag in Rente geht. Bei drei Jahren vorgezogener Rente sind das 10,8 Prozent weniger Rente – ein Leben lang. rentenbescheid24.de berichtet dabei von „massiven Einschnitten“.

Beispielrechnung bei drei Jahre früherem Renteneintritt:

  • Monatliche Rente: 1750 Euro
  • 10,8 Prozent Abschlag: circa 189 Euro
  • Auszahlungsbetrag nach Kürzung: etwa 1560 Euro monatlich – dauerhaft

Hinzu kommt: Wer früher in Rente geht, zahlt weniger Beiträge ein – das drückt die Rente zusätzlich. Aber für wen ist es überhaupt möflich 62 in Rente zu gehen? Für Schwerbehinderte gelten nämlich andere Regeln bei früherer Rente.

Was können Schwerbehinderte tun? Verluste bei der Rente vermeiden

Viele unterschätzen, wie stark sich die Änderungen finanziell auswirken können. Doch es gibt Möglichkeiten, die Folgen abzumildern – aber diese erfordern rechtzeitige Planung.

  • 1. Frühzeitig beraten lassen: Von Deutschen Rentenversicherung oder einem erfahrenen Rentenberater individuell beraten lassen kann helfen. So kann der optimale Rentenbeginn und mögliche Alternativen berechnet werden.
  • 2. Alternativen prüfen: Flexirente und Teilrente können helfen. Mit der Flexirente können Ruheständler ihre Rente anteilig beziehen und weiterarbeiten – auch im Minijob. Das reduziert Abschläge, erhöht die spätere Rente und sichert ihnen Arbeitnehmerrechte.
  • 3. Freiwillige Beiträge zahlen: Ab dem 50. Lebensjahr können Arbeitnehmer freiwillige Beiträge einzahlen, um Abschläge auszugleichen. Diese Zahlungen sind steuerlich absetzbar und erhöhen die spätere Rente spürbar.

Die Änderungen ab 2026 bedeuten für Menschen mit Schwerbehinderung massive Einschnitte beim Renteneintritt, wie rentenbescheid24.de erklärt. Wer nicht rechtzeitig plant, riskiere lebenslange finanzielle Verluste. Übrigens: Ab diesem Einkommen zählen Rentner zur Unter-, Mittel- und Oberschicht.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar

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