Mehr Geld neben der Rente

Minijob-Verdienstgrenze steigt 2025: Mehr finanzieller Spielraum für Rentner

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Rentner mit Nebenverdienst können sich freuen: Ab 2025 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs. Das bedeutet mehr Einkommen ohne zusätzliche Steuern.

Gute Nachrichten für Rentnerinnen und Rentner mit einem Nebenverdienst: Ab 2025 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs – und das bedeutet mehr finanzieller Spielraum ohne zusätzliche Steuerlast. Wer in Rente noch arbeitet, kann künftig einen höheren Betrag verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Welche neue Grenze gilt, was sich steuerlich ändert und worauf jetzt zu achten ist, zeigt der Überblick.

Minijob-Verdienstgrenze steigt 2025: Mehr Geld für Minijobber und Rentner

Diese Änderung dürfte nicht nur Rentner, sondern alle Minijobber freuen. Der Grund: Ab 2025 dürfen Minijobber mehr verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Denn die Verdienstgrenze ist gestiegen. Lag sie im Jahr 2024 noch bei 538 Euro pro Monat, so liegt sie nun bei 556 Euro pro Monat. Wie das Online-Portal Finanztip berichtet, lag die Jahresgrenze 2024 bei 6.456 Euro, während sie 2025 bei 6.672 Euro liegt.

Vor allem Rentner profitieren von dieser Neuerung. Viele Senioren in Deutschland sind armutsgefährdet, da ihre Rente deutlich unter dem liegt, was sie im Alltag benötigen. Wie viel Geld Rentner tatsächlich benötigen, um nicht als arm zu gelten, erläutert ein Experte auf echo24.de.

Steuerpflicht im Ruhestand: Wann Rentner zur Kasse gebeten werden – und wann nicht

Grundsätzlich sind alle Rentner, deren Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen empfindliche Strafen. Wer seine Rente bisher nicht versteuert hat, muss dias hingegen möglicherweise ab 2025 tun.

Die Gründe dafür sind die bevorstehenden Änderungen bei den Renten: Zunächst erfolgt die Erhöhung, die alle Rentner in Deutschland betrifft. Anschließend werden im Dezember der Zuschlag und die reguläre Rente zusammengelegt. Das könnte dazu führen, dass Witwenrentner ihr Einkommen versteuern müssen. Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht: Den Minijob müssen die Rentner nicht versteuern. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So bleibt der Minijob für Rentner steuerfrei – das müssen Arbeitgeber und Beschäftigte beachten

Wer Altersrente bezieht, darf so viel dazuverdienen, wie er möchte. Dies gilt unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde oder nicht. Die Rentenbezüge werden nicht gekürzt. Senioren können also sowohl einen Minijob als auch eine Tätigkeit mit einem Verdienst von mehr als 556 Euro im Monat ausüben, erklärt die Minijob-Zentrale.

Die Minijob-Verdienstgrenze ist im Jahr 2025 auf 556 Euro gestiegen. (Symbolbild)

Wie der Lohnsteuerhilfeverein erklärt, sind Minijobs prinzipiell steuerpflichtig. Die Einnahmen aus einem Minijob können entweder pauschal oder individuell nach den Lohnsteuermerkmalen versteuert werden. Welche Art der Besteuerung gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Am häufigsten wird die Pauschalbesteuerung gewählt, denn dann sind mit einem Minijob keine Steuern fällig.

In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber die Lohnsteuer in Höhe von zwei Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Darin ist auch die Kirchensteuer enthalten. Minijobber müssen den Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben. Dafür können sie allerdings auch keine Fahrtkosten oder andere Werbungskosten von der Steuer absetzen, so die Experten vom Lohnsteuerhilfeverein weiter. Deshalb sollten Rentner bei einem Nebenverdienst immer darauf achten, dass eine Pauschalversteuerung erfolgt.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer

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