Renten-Vorstoß: Selbstständige sollen künftig einzahlen – doch es gibt ein Schlupfloch
VonCarmen Mörwald
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Bjarne Kommnick
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CDU/CSU und SPD möchten Selbstständige zum Teil des Rentensystems machen. Zwei Expertinnen erläutern die Regierungspläne.
Kassel – Die neue Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Rentensystems. Künftig sollen auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Diese Pläne sind Teil einer größeren Strategie zur Stabilisierung der Rentenkasse, wie Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kürzlich in einem Interview gegenüber Funke Mediengruppe betonte. Zwei führende Sozialverbände ordnen die Pläne gegenüber IPPEN.MEDIA ein.
„Müssen mehr Leute an der Finanzierung beteiligen“: Regierung plant Reform des Rentensystems
„Wir müssen mehr Leute an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligen“, erklärte Bas in dem Interview. In diesem Punkt sei sie „nicht flexibel“. Die Ministerin will nicht nur Selbstständige, sondern auch Beamte und Abgeordnete in die Rentenversicherung einbeziehen, um die Einnahmenseite zu verbessern. Über die genaue Ausgestaltung soll eine von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Rentenkommission beraten, die nun zügig ins Leben gerufen werden soll. Einige Berufsgruppen müssen bereits jetzt trotz Selbständigkeit einzahlen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, dass die Regierung das Rentensystem reformieren will – auch Selbstständige sollen dann in die Rentenkassen einzahlen.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, erklärt gegenüber IPPEN.MEDIA: „Es wäre ein wichtiger Schritt, dass Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Wir wissen aus vielen Studien, dass zu viele, gerade junge Solo-Selbstständige, nicht ausreichend fürs Alter vorsorgen und dass zu viele Ältere überproportional von Altersarmut betroffen sind.“
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Zudem würden viele Erwerbsbiografien heute oft zwischen Selbständigkeit, Arbeitslosigkeit und abhängiger Beschäftigung wechseln: „Gerade für diese Gruppe ist eine einheitliche und durchgängige Versicherung wichtig, damit sie – gerade wenn Menschen im Alter krank werden – die weit über die Alterssicherung hinausgehenden Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung wie eine vorgezogene Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente, eine Reha oder eine Witwenrente nicht verlieren“, beschreibt Bentele.
„Das ist ein absolut richtiger und überfälliger Vorstoß. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein solides, gerechtes und bewährtes System, das auf Solidarität und Umlagefinanzierung basiert. Wer Altersarmut unter Selbstständigen wirksam vorbeugen will, muss sie verpflichtend in dieses System einbeziehen“, erklärt auch Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland SoVD, unserer Redaktion.
Selbstständige sollen in gesetzliche Rentenkasse zahlen – Schlupfloch durch „andere Formen der Altersvorsorge“
Ein Schlupfloch bieten die Pläne der Regierung dennoch. Laut Koalitionsvertrag sollen für Selbstständige dennoch „andere Formen der Altersvorsorge“ möglich bleiben, wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht. Bentele beschreibt: „Wir halten nichts von diesen sogenannten Opt-out-Möglichkeiten.“
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Die gesetzliche Rentenversicherung würde ihr zufolge im Vergleich zu vielen Privatversicherungen einen Zugang zu Rehe bieten und würde das Erwerbsminderungsrisiko senken. „Die gesetzliche Rente ermöglicht – entgegen der vielen Unkenrufe – eine verlässliche Planung für das Alterseinkommen und ist eben nicht vom Kapitalmarkt abhängig.“ Dieses Rundumpaket würden viele private Versicherungsprodukte nicht leisten.
Gesetzliche Rentenversicherung laut SoVD auch für Selbstständige „Wahl Nummer eins“
Das sieht auch Engelmeier vom SoVD ähnlich: „Aus Sicht des SoVD ist die gesetzliche Rentenversicherung die Wahl Nummer eins für alle Selbständigen, so wie sie es auch für die abhängig Beschäftigten ist.“ Demnach würden die Vorteile der gesetzlichen Rente übeweiegen: „Sie ist zuverlässig, krisenfest und bietet weit mehr, als nur die Rente im Alter. Denn beispielsweise werden auch Reha-Maßnahmen über die Deutsche Rentenversicherung finanziert.“
Andere Vorsorgemodelle können laut Engelmeier auch hier nur eine Ergänzung sein. „Wenn dies jedoch anders geplant ist, dann ist es wichtig, dass die ‚anderen Formen der Altersvorsorge‘ wirklich für die Altersabsicherung gedacht sind und nicht vorher – beispielsweise bei einer Insolvenz – aufgelöst werden müssen.“ Auch auf Hausbesitzer könnte unter der neuen Merz-Regierung eine neue Regelung zukommen. (bk)