VonJulia Cuprakowaschließen
Der Tod eines Partners kann Rentner finanziell belasten. Das Sterbevierteljahr kann helfen, die finanzielle Last zu lindern. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzhaft. Besonders hart trifft es Senioren in Rente, die viele Jahrzehnte miteinander verbracht haben. Zahlreiche Behördengänge und Formalitäten erschweren die ohnehin schon belastende Zeit zusätzlich. Denn nach dem Tod des Partners wird oft schnell klar, dass man in Zukunft nicht nur alleine sein wird, sondern sich auch die finanzielle Situation stark verändert.
Wer sich im Vorfeld informiert und weiß, welche Ansprüche er hat, hat es meist etwas leichter. So hat der hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner Anspruch auf die Leistung des sogenannten Sterbevierteljahres. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Sterbevierteljahr-Zuschlag nach Tod des Partners: Was Rentner unbedingt wissen müssen
Nach dem Tod eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners kann es ein Sterbevierteljahr geben. Damit soll dem überlebenden Partner der Übergang in die veränderte finanzielle Situation erleichtert werden, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Homepage mitteilt. Doch wie viel Geld gibt es konkret und was müssen Hinterbliebene dafür tun?
War der Verstorbene bereits Rentner, so wird für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate die volle Versichertenrente als Einmalzahlung geleistet. War der Verstorbene noch kein Rentner, besteht für das Sterbevierteljahr Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, die zu diesem Zeitpunkt gezahlt worden wäre. Das Einkommen des Hinterbliebenen wird im Sterbevierteljahr nicht angerechnet.
Auch wenn die Altersrente und die Erwerbsminderungsrente seit Juli erhöht wurden, könnte sich dieser Zuschlag als sehr nützlich erweisen. Schließlich kann eine Bestattung in Deutschland mehrere tausend Euro kosten, wie echo24.de bereits berichtete.
Was Hinterbliebene beim Sterbevierteljahr unbedingt beachten sollten: Der Zuschlag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Rentenservice der Deutschen Post beantragt werden. Neben dieser Frist, sollten Rentner auch weitere Fristen beachten, ansonsten droht ihnen Geld-Verlust.
Sterbevierteljahr beantragen – diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Damit ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr besteht, müssen neben der rechtzeitigen Antragstellung weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wie auch „hansemerkur.de“ berichtet. Dazu gehören:
- Der Verstorbene war gesetzlich rentenversichert.
- Die Witwe oder der Witwer hat den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Die Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr.
- Der Antrag auf die Vorauszahlung erfolgte innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehepartners.
- Der Vorschuss beträgt mindestens 50 Euro.
- Die Zahlung der Rente des Verstorbenen erfolgte nicht an einen Sozialhilfeträger oder eine ähnliche Institution.
Da die Rente in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nicht besonders hoch ist, sollten sich Hinterbliebene diese Chance auf einen Rentenzuschlag nicht entgehen lassen und das Sterbevierteljahr unbedingt beantragen. Alle betroffenen Senioren können sich deshalb an die Rentenzahlstelle, den Rentenservice der Deutschen Post AG, wenden.
Dort gibt es ein entsprechendes Änderungsformular, wie die DRV weiter berichtet. Dieses Formular muss ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit dem Original der Sterbeurkunde an die Deutsche Post AG, NL Renten Service, 13497 Berlin geschickt werden.
Bestattungsunternehmen helfen Sterbevierteljahr-Zuschlag zu beantragen
Besonders Frauen können vom Sterbevierteljahres-Zuschlag profitieren, da sie in der Regel mehrere hundert Euro weniger Rente erhalten als Männer. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung können sich Senioren bei der Antragstellung vom Bestattungsinstitut helfen lassen.
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