Lappen wird digital

Neue EU-Richtlinie für den Führerschein kommt – Klasse B reicht für viele Camper

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Die EU arbeitet weiterhin daran, den Führerschein zu vereinheitlichen. Eine neue Richtlinie soll noch in diesem Jahr kommen. Dann reicht die Klasse B auch für viele Camper.

Die EU will den Führerschein in ihren Mitgliedsstaaten immer mehr vereinheitlichen. In Deutschland müssen deswegen Millionen Autofahrer ihre Fahrerlaubnis tauschen. Doch das wird nicht die einzige Änderung bleiben, denn noch in diesem Jahr soll eine neue EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft treten. Und damit eine Menge Neuerungen.

Zunächst muss sie aber in nationales Recht überführt werden. Mit der „4. Führerscheinrichtlinie“ will die EU dem großen Ziel weiter näher kommen. Für deutsche Autofahrer hat das so einige Vorteile. So wird der Führerschein der Klasse B deutlich aufgewertet, wie der ADAC schreibt.

Führerschein: Neue EU-Richtlinie kommt – Klasse B reicht für Camper

Bislang durfte man damit lediglich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen. Künftig sind Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen zulässig. Das dürfte vor allem Camper freuen, die nun ihr Wohnmobil mit dem normalen Führerschein fahren dürfen. Allerdings gilt das nicht für alle Modelle, gerade besonders große Exemplare sind nach wie vor zu schwer.

Noch in diesem Jahr könnte die neue EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft treten.

Freuen dürfen sich auch Besitzer eines Führerscheins mit der Kennziffer „B 196“. Mit diesem dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm in Deutschland relativ problemlos gefahren werden. Aber eben nur in Deutschland. Mit der neuen Führerscheinrichtlinie dürfen diese dann auch in der EU gefahren werden.

Führerschein: Mindestalter für Lkw und Bus wird auf 18 gesenkt

Veränderungen gibt es zudem bei den Fahrerlaubnissen für Lkw (Klasse C) und Busse (Klasse D). Bislang lagen die Altersgrenzen bei 21 respektive 24 Jahren. Da jedoch – wie in vielen anderen Branchen – ein Personalmangel herrscht, wird das Mindestalter für beide Führerscheinklasse auf 18 gesenkt. Welche Folgen das haben kann, hat im vergangenen Jahr das Versorgungschaos in Großbritannien gezeigt.

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Die neue Führerscheinrichtlinie hält darüber hinaus eine Änderung parat, auf die wohl viele Autofahrer schon sehnsüchtig gewartet haben: Der Lappen soll endlich digital werden. „Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen“, betont der ADAC.

Zwar gibt es schon jetzt Apps, in denen der Führerschein auf dem Smartphone gespeichert werden kann. Bei einer Polizeikontrolle reichen diese aber nicht. Der ehemalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (48, CSU) scheiterte jedoch 2021 krachend mit dem Versuch, den Lappen zu digitalisieren. Das entsprechende Pilotprojekt „ID Wallet“ wurde im Oktober 2021 eingestellt, unter anderem weil die App mit der Vielzahl an Anfragen überfordert war.

Führerschein: Fahrsimulator könnte Teil der praktischen Ausbildung werden

Änderungen soll es auch beim Erwerb des Führerscheins geben. Die neue Richtlinie sieht etwa vor, dass Fahrschüler erst nach bestandenem Theorieteil die praktische Ausbildung beginnen dürfen. Diese könnte dann teilweise auch im Fahrsimulator stattfinden. Nach einem Jahr sollen Fahranfänger für einen Auffrischungskurs zurück auf die Schulbank. Dadurch sollen die Unfallzahlen gesenkt werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Doch nicht nur die Führerscheine sollen angeglichen werden, auch bei den Strafen will die EU mehr vereinheitlichen. So soll es künftig egal sein, wo eine Strafe verhängt wurde. Ein Fahrverbot aus Italien oder Frankreich würde dann auch in Deutschland gelten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Führerscheindaten in einer europaweiten Datenbank hinterlegt sind und die nationalen Punktesysteme angeglichen werden.

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