Warum ist das so?

Riesige lokale Unterscheide: Tabelle zeigt, wie viel Bürgergeld Alleinerziehende wirklich bekommen

  • schließen

Zahlreiche Alleinerziehende sind auf Bürgergeld angewiesen. Je nach Region unterscheidet sich der monatliche Betrag um mehrere hundert Euro.

Hamm – Steigende Lebenshaltungskosten setzen alleinerziehenden Müttern und Vätern besonders zu. Viele von ihnen sind auf staatliche Unterstützung in Form von Bürgergeld angewiesen, um den Alltag zu bewältigen. Doch wie viel Geld steht den Familien tatsächlich zur Verfügung?

Tabelle zeigt, wie viel Bürgergeld Alleinerziehende jeden Monat erhalten

Im Dezember 2024 gab es laut Bundesagentur für Arbeit insgesamt 2.907.401 Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld bezogen haben. Rund 18 Prozent davon waren Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, was 531.480 Bedarfsgemeinschaften entspricht.

Alleinstehende erhalten einmal monatlich den Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro. Bei Kindern erhöht sich dann der monatliche Bedarf. Wie viel letztlich gezahlt wird, hängt von der Anzahl der Kinder und dem Alter dieser ab. Die aktuellsten Daten der Bundesagentur für Arbeit aus Dezember 2024 zeigen, dass Alleinerziehende in Deutschland durchschnittlich 1.479 Euro Bürgergeld pro Monat beziehen.

Die regionalen Unterschiede sind dabei erheblich: In Hamburg erhalten Alleinerziehende im Schnitt 1.790 Euro monatlich – also deutlich mehr als der Bundesdurchschnitt. In Hamm bekommen Alleinerziehende nur 1.154 Euro. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die monatlichen Zahlungsansprüche beim Bürgergeld für Alleinerziehende sind:

StadtBürgergeld
Berlin1.662 Euro
Hamburg1.790 Euro
München1.625 Euro
Köln1.681 Euro
Frankfurt am Main1.594 Euro
Stuttgart1.682 Euro
Düsseldorf1.594 Euro
Leipzig1.358 Euro
Dresden 1.417 Euro
Erfurt1.379 Euro
Kassel1.458 Euro
Hamm1.154 Euro

So setzt sich das Bürgergeld für Alleinerziehende zusammen

Die unterschiedlichen Ansprüche beim Bürgergeld ergeben sich aus verschiedenen Bedarfen. Dazu zählen laut Bundesagentur für Arbeit der Regelbedarf, der unter anderem Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und Hausrat umfasst, sowie der Bedarf für Unterkunft und Heizung. Im Dezember 2024 betrugen die durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Alleinerziehenden 555 Euro.

In Städten wie Hamburg, Frankfurt und München sind die Mietkosten jedoch besonders hoch. In Hamburg lagen die durchschnittlichen Unterkunftskosten deshalb bei 848 Euro. Das wiederum erklärt auch die unterschiedlichen Zahlungsansprüche beim Bürgergeld. Derweil räumt ein Experte mit dem Gerücht von unangekündigten Jobcenter-Hausbesuchen auf.

Die Zahlungsansprüche beim Bürgergeld unterscheiden sich je nach Region.

Zusätzlich erhalten Alleinerziehende einen „Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen“, den sogenannten Mehrbedarf. Wie das Branchenportal bürgergeld.org berichtet, ist dabei wichtig, dass das Kind oder die Kinder beim alleinerziehenden Elternteil leben und die Pflege sowie Erziehung alleine bewältigt wird. Darüber hinaus gibt es Einmalleistungen, die für die Erstausstattung eines Kindes oder einen Umzug gewährt werden können. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre haben zudem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie Zuschüsse zu Schulausflügen.

Dabei scheint das Aus für das Bürgergeld unter der neuen Regierung immer wahrscheinlicher. Die Reform der Grundsicherung könnte mehr Sanktionen für Empfänger bedeuten.

Rubriklistenbild: © IMAGO

Kommentare