Gewürzmischungen betroffen

Großer Gewürz-Rückruf wegen krebserregender Inhaltsstoffe: Weitere Produkte betroffen

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In mehreren Gewürzmischungen sind giftige Chemikalien nachgewiesen worden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weitet die Warnung aus.

Update vom Freitag, 14. Juli, 12.06 Uhr: Eine weitere Gewürzmischung ist offenbar von einer größeren Rückruf-Aktion betroffen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert, besteht auch bei dem Produkt „Fish Curry Masala“ der Marke MDH die Möglichkeit, dass Rückstrände von Ethylenoxid enthalten sind. Der Einsatz des Stoffes ist in der Lebensmittelproduktion verboten, da er erbgutverändernd und krebsauslösend wirken kann, informiert das Bundesamt für Risikobewertung. Auch viele Produkte der Marke Shan werden derzeit zurückgerufen:

Aktuell gibt es einen Rückruf für 13 Gewürz-Produkte. Betroffen sind lediglich die Mischungen mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten:

Produkt | MarkeBetroffenes Mindesthaltbarkeitsdatum
Gewürzmischung „Chicken Jalfrezi“ | Shan20.09.2024
Gewürzmischung „Chicken Handi“ | Shan07.11.2025
Gewürzmischung „Curry Powder“ | Shan20.09.2024
Gewürzmischung „Beef Biryani“ | Shan07.10.2025
Gewürzmischung „Seekh Kabab“ | Shan21.06.2025
Gewürzmischung „Tandori Masala“ | Shan 01.07.2025
Gewürzmischung „Tikka“ | Shan21.01.2025
Gewürzmischung „Fish Biryan“ | Shan06.01.2025
Gewürzmischung „Garam Masala Powder“ | Shan11.11.2024
Gewürzmischung „Punjabi Yakhni Pilau“ | Shan21.11.2025
Gewürzmischung „Tikkiya Kabab Masala“ | Shan25.05.2024
Gewürzmischung „Vegetable Biryani“ | Shan20.09.2023
Gewürzmischung „Fish Curry Masala“ | MDH 02/2024

Ethylenoxid in Deutschland in Lebensmitteln verboten

Ethylenoxid wurde im Pflanzenschutz und als Desinfektionsmittel laut BfR eingesetzt. Bis zum Jahr 1981 war der Berliner Behörde zufolge in Deutschland die Anwendung von Ethylenoxid in Pflanzenschutzmitteln erlaubt und in der übrigen Europäischen Union (EU) noch bis 1991. Außerdem konnte der Stoff bis zum Jahr 2011 in der EU auch zur Begasung von Lebensmitteln und Futtermitteln eingesetzt werden, um sie bei Transport und Lagerung vor Pilz- und Bakterienbefall zu schützen. Seit dem Jahr 2011 seien alle Anwendungen im Bereich der Lebens- und Futtermittel verboten. Die Anwendung von Ethylenoxid in Biozidprodukten ist heute nur noch im Bereich der Desinfektion und Sterilisation außerhalb des Lebensmittelbereichs gestattet, etwa zur Sterilisierung von Medizinprodukten.  
Quelle: BfR „Gesundheitsrisiko von Ethylenoxid in Lebensmitteln“ vom 22. Juni 2022

Großer Gewürz-Rückruf wegen krebserregender Pestizide - Acht Produkte betroffen

Erstmeldung vom Dienstag, 11. Juli: Hamburg ‒ Das Verbraucherportal produktwarnung.eu warnt Konsumenten vor dem Verzehr verschiedener Gewürzmischungen der Marke Shan der Firma Star Food Impex Gmbh. In einer Pressemitteilung hat der Hersteller darüber informiert, dass laut eines Gutachtens des Instituts für Hygiene und Umwelt Hamburg in der Gewürzmischung „Lahori Charga“ der Marke Shan ein erhöhter Gehalt an Ethylenoxid festgestellt wurde. Darüber hinaus sind sieben weitere Produkte des Herstellers von dem aktuellen Rückruf betroffen.

Rückruf von Gewürzmischungen: Insgesamt wird vor acht Produkten des Herstellers gewarnt

In der Meldung bittet Star Food darum, das Produkt umgehend aus dem Verkauf zu nehmen und die Ware zu vernichten. Andernfalls könnten Einkäufer die Ware auch an das Unternehmen zurücksenden und die vollständigen Kaufpreis zurückerhalten.

Diese Produkte der Marke Shan sind von dem aktuellen Rückruf betroffen:

Dringliche Warnung: Vor diesen Gewürzmischungen der Marke Shan warnen Verbraucherschützer. Auch die Mischung „Lahori Charga“ ist von dem aktuellen Rückruf betroffen.
Produkt der Marke ShanInhalt HaltbarkeitLosnummerBetroffene Bundesländer
Gewürzmischung Lahori Charga50 Gramm06.01.20250182202222Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Gewürzmischung Chicken Jalfrezi50 Gramm20.09.20241712126821Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Gewürzmischung Chicken Handi50 Gramm07.11.20252222228722Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Gewürzmischung Curry Powder100 Gramm20.09.20242232126621Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Gewürzmischung Beef Biryani60 Gramm07.10.20252462228422Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Gewürzmischung Seekh Kebab50 Gramm21.06.20251552217622Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Gewürzmischung Tandori Masala50 Gramm01.07.20251722218322Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Gewürzmischung Tikka50 Gramm21.01.20251372217622Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Die acht Gewürzmischungen stammen von dem Hersteller Star Food Impex GmbH
mit Sitz in Hamburg. Kunden können die Firma bei Rückfragen telefonisch unter 040 - 228 67 228-0 erreichen oder per E-Mail unter info@starfoodimpex.de.

Dringender Rückruf: Pestizid kann krebsauslösend auf den menschlichen Organismus wirken

Der Einsatz von Ethylenoxid ist in der Lebensmittelproduktion verboten, weil der Stoff erbgutverändernd und krebsauslösend wirken kann. Darüber informiert das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Rückstände des Stoffes in Lebensmitteln seien deshalb grundsätzlich unerwünscht. Lebensmittel, die Rückstände oberhalb der Bestimmungsgrenze auswiesen, seien nicht verkehrsfähig. Diese liegt dabei je nach Lebensmittel bei 0,02 Milligramm (mg), 0,05 mg bzw. 0,1 mg je Kilogramm Lebensmittel. Bereits im Juni hatte die Behörde deshalb vor dem Einsatz von Ethylenoxid in zwei Gewürzmischung der Firma Global Foods Trading GmbH gewarnt.

Ein Gewürz-Rückruf betrifft aktuell gleich mehrere Produkte.

Kunden, die das entsprechende Produkt in Supermärkten oder Discountern gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in Ihren Einkaufsstätte zurückgeben. Das schreiben die Verbraucherschützer auf ihrer Webseite als Kundeninformation zum aktuellen Rückruf. Dabei bleibt es nicht bei dieser einen bundesweiten Warnung für Verbraucher. Erst Mitte Juni mussten etliche Artikel wegen verunreinigtem Spinat aus allen Supermärkten und Discountern bundesweit aus den Regalen entfernt werden. Der Grund waren winzige Metallteilchen, die beim Verzehr der entsprechenden Artikel zu inneren Blutungen führen können. Und auch dieser Feta-Käse bei Norma löste kürzlich schwerwiegende gesundheitliche Folgen aus.

Rubriklistenbild: © Stewart Waller/Imago

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