Sollte nicht verzehrt werden

Auch bei Rewe und Edeka erhältlich: Dringender Saft-Rückruf – Erbrechen und Blutungen möglich

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In einem Bio-Saft wurde bei einer Probe ein Schimmelpilz nachgewiesen. Das Produkt ist deshalb von einem Rückruf betroffen – es sollte nicht verzehrt werden.

Kassel – Durch Fehler in der Produktion können Produkte und Lebensmittel mit Schadstoffen oder Fremdkörpern belastet sein. Der Verzehr kann dadurch überaus risikoreich sein, im schlimmsten Fall drohen Gesundheitsschäden.

Bio-Saft von Rückruf betroffen: Schimmelpilz nachgewiesen

Vom Rückruf betroffen ist der Bio Streuobst Birnensaft in der 1-Liter-Flasche der Firma Jung Fruchtsäfte. In einer Veröffentlichung teilte das Unternehmen über den Rückruf mit: „Wichtige Verbraucherinformationen: Produktrückruf. Im Rahmen einer Untersuchung wurde in dem Produkt bei einer Einzelprobe ein erhöhter Patulingehalt festgestellt“, heißt es von dort.

Vom Rückruf betroffen sind Birnen-Säfte der Marke Jung Fruchtsäfte mit dem MHD 13. Dezember 2025.

Betroffen sein sollen ausschließlich Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum am 13. Dezember 2025. Das MHD ist bei dem Bio-Saft auf dem Deckel der Flasche zu finden. Wie das Unternehmen Jung Fruchtsäfte warnt, sollten Kunden das Produkt auf keinen Fall mehr verzehren. Wird der betroffene Saft im eigenen Regal mit dem richtigen MHD gefunden, kann dieser in dem Markt zurückgegeben werden – dort wird er ausgetauscht.

Rückruf von Saft auch bei Rewe und Edeka: So gefährlich kann Patulin im Körper sein

Um den Bio-Saft umzutauschen, wird kein Kaufbeleg benötigt, die Flasche muss lediglich zurückgegeben werden. Verkauft wird das Produkt in Baden-Württemberg. Dort gibt es den Saft oftmals in Bäckereien, aber auch bei Rewe und Edeka zu kaufen. „Die Firma Jung Fruchtsäfte entschuldigt sich in aller Form für die entstandenen Unannehmlichkeiten“, schreibt das Unternehmen zuletzt.

Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen:

UnternehmenJung Fruchtsäfte
ProduktBio Streuobst Birnensaft
Menge1-Liter-Flasche
MHD13. Dezember 2025
ProblemErhöhter Patulingehalt

Nach Verzehr von Lebensmitteln, die eine erhöhte Konzentration Patulin enthalten, kann es zu Erbrechen und Verdauungsstörungen (Magenschleimhautentzündungen einschließlich Blutungen) kommen, warnt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Patulin wurde als genotoxisch eingestuft, kann also das Genmaterial verändern. Obwohl es als nicht krebserregend gilt, soll es leberschädigend sein. Bei etwaigen Symptomen sollte ein Arzt aufgesucht werden. Auch ein Wurst-Produkt musste kürzlich zurückgerufen werden. (rd)

Rubriklistenbild: © Kate Bagler/imago

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