Rückruf von Saft-Produkt: Verzehr kann zu schweren Verletzungen führen
VonRobin Dittrich
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Ein Hersteller informierte über den Rückruf eines ihrer Produkte. Aufgrund einer Reklamation ist eine komplette Palette des Lebensmittels betroffen.
Kassel – Steht ein Rückruf von Lebensmittelherstellern an, droht in vielen Fällen eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher. Der Konsum solcher Lebensmittel birgt vor allem dann Risiken, wenn Fremdkörper hineingelangen. Das gilt jetzt für einen Orangensaft.
Rückruf von Saft-Produkt nach Absprachen mit den Behörden
Die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH informierte über den Rückruf ihres Orangensafts: „Aus Gründen des vorsorglichen gesundheitlichen Verbrauchschutzes rufen wir das Produkt zurück.“ Das Unternehmen selbst hatte offenbar keine Mängel festgestellt. Der Rückruf erfolgte aufgrund einer Kundenreklamation.
Der Hersteller könne „nicht ausschließen, dass sich vereinzelt Glasscherben im Produkt befinden könnten.“ Die Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH vermutet, dass es sich um einen Einzelfall handelt. „Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Behörden haben wir uns jedoch für diesen Schritt entschieden“, erklärte das Unternehmen.
Glasscherben im Orangensaft: Verzehr kann zu inneren Verletzungen führen
Nicht alle Flaschengrößen des Orangensafts sind Teil des Rückrufs. „Von dem Rückruf ist ausschließlich das Produkt ‚Lausitzer Orangensaft‘ im 200 ml Glas“ betroffen. Zurückgerufen werden nur Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10. März 2026. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten und Produkte der Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH seien nicht betroffen, gibt das Unternehmen bekannt.
Dieses Produkt ist vom Rückruf betroffen:
Hersteller
Lausitzer Früchteverarbeitung GmbH
Produkt
Lausitzer Orangensaft
Inhalt
200 ml Glasflasche
Mindesthaltbarkeitsdatum
10. März 2026
EAN
4012880682920
Problem
Möglicherweise Glasscherben im Saft
Betroffene Bundesländer
Brandenburg, sachsen
Kunden, die die betroffene Ware mit dem genannten MHD besitzen, können diese ohne Kassenbon zurückgeben und erhalten eine Erstattung. Händler, die den Orangensaft vorrätig haben, sollen diesen sperren und an den Hersteller zurücksenden. Der Rücktransport wird vom Hersteller organisiert. Der Verkauf des Orangensafts erfolgte in Brandenburg und Sachsen. In welchen Supermärkten und Verkaufsstellen das Produkt im Sortiment ist, war zunächst nicht bekannt.
Salmonellen, Listerien, Fremdkörper – Was sind die häufigsten Gründe für Rückrufe?
Vom Konsum des betroffenen Saftes wird dringend abgeraten. Fremdkörper in Getränken können schwerwiegende Folgen für Verbraucher haben. Ob metallische Teile, Holzsplitter oder Glasscherben: Solche Fremdkörper können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen. Auch ein Gewürz war kürzlich Teil eines Rückrufs – selbst das Bundesamt warnte. (rd)