VonJulia Cuprakowaschließen
Ein früherer Renteneintritt ist oft mit hohen Abschlägen verbunden. Ein Ausweichen auf Arbeitslosengeld kann die finanziellen Einbußen verringern. Diese Strategie hat aber auch Nachteile.
Früher in Rente gehen – das ist für viele Arbeitnehmer in Deutschland ein Traum. 63 Jahre ist für die meisten das frühestmögliche Renteneintrittsalter. Doch dann werden Abschläge von 14,4 Prozent fällig. Mit einem Trick und einem kleinen Umweg über die Agentur für Arbeit lassen sich diese Abschläge umgehen. Wie das funktioniert, verrät echo24.de nach Informationen von „Versicherungen mit Kopf“.
Arbeitslosengeld statt Rente – diesen Trick sollten Senioren kennen
Nach vielen Jahren harter Arbeit sehnen sich viele Senioren nach einem möglichst frühen Ruhestand. Endlich nichts mehr tun, die Seele baumeln lassen und die Ruhe genießen. Doch alle, die ab 1964 geboren sind, müssen 14,4 Prozent Abschlag hinnehmen, wenn sie zum Beispiel mit 63 Jahren in Rente gehen. Für manche Menschen ist es auch möglich, vor 63 in Rente zu gehen. Dazu gehören:
- Menschen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent
- Alle ab 1964 Geborenen können ab 62 eine Rente mit 10,8 Prozent Abschlag beziehen
- Vor 1964 Geborene können ein paar Monate früher in den Ruhestand gehen
Voraussetzung für den Vorruhestand ist allerdings die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren. Soweit so gut – aber was hat die Agentur für Arbeit damit zu tun? Laut „Versicherungen mit Kopf“ hat jeder in Deutschland ab 58 Jahren Anspruch auf bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens vier Jahre gearbeitet haben. Diesen Anspruch haben Ältere auch dann, wenn sie bereits vorzeitig in Rente gehen könnten.
Früher in Rente mit weniger Abschlägen – ein Beispiel
Angenommen, eine Person, nennen wir sie Klaus, ist 1964 geboren und hat 35 Jahre Wartezeit erfüllt. Dann kann Klaus mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings muss Klaus dann mit einem Abschlag von 14,4 Prozent rechnen. Denn grundsätzlich gilt: Je länger man arbeitet, desto mehr Rente bekommt man im Alter. Zur Arbeitszeit zählt aber auch die Zeit, in der man Arbeitslosengeld bezieht.
Würde Klaus also zwei Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen – also vom 63. bis zum 65. Lebensjahr – würde sich der Abschlag von 14,4 Prozent auf 7,2 Prozent verringern. Außerdem würde Klaus in dieser Zeit weitere Rentenpunkte sammeln, die er bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren nicht gesammelt hätte. Warum Klaus nicht mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, erklärt echo24.de in einem anderen Artikel. Aber ist der Weg über das Arbeitslosengeld wirklich die bessere Wahl, als vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen?
Arbeitslosengeld oder Rente: Was lohnt sich mehr?
Senioren sollten zunächst vergleichen, ob sie mit der Rente mit 63 und Abschlägen oder mit Arbeitslosengeld finanziell besser gestellt sind. Dabei ist es wichtig, die Nettorente, also die Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern, als Vergleichsgröße heranzuziehen. Welche Jahrgänge wie besteuert werden und welche es besonders hart trifft, darüber hat echo24.de bereits berichtet.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt übrigens ca. 60 Prozent des Nettoverdienstes. Ist das Arbeitslosengeld also höher als die Rente mit Abschlägen und nach Abzug aller Beiträge, lohnt sich der Trick schon einmal. Auch später lohnt es sich finanziell, weil die Abschläge geringer werden und man mehr Rente bekommt. Wie bei fast allem gibt es aber auch hier Nachteile, die erwähnt werden müssen.
Früher in Ruhestand mit Arbeitslosengeld – Nachteile
Die 24 Monate Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man gekündigt wurde oder der Betrieb insolvent gegangen ist. Haben Ältere selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, gibt es eine Sperrzeit von drei Monaten. Hinzu kommen weitere drei Monate, in denen kein Geld vom Amt gezahlt wird. Somit reduziert sich der Zeitraum von 24 Monaten auf 18 Monate.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Die Älteren werden also wahrscheinlich auch im Alter noch Bewerbungen schreiben und sich regelmäßig beim Amt melden müssen. Im Vergleich zu einer vorgezogenen Rente ist das also keine entspannte Zeit. Ob dieser Trick für einen geeignet ist oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Agentur für Arbeit einen nicht zwingen kann, vorzeitig in Rente zu gehen.
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