VonJuliane Reyleschließen
Das Sammeln von Leergut-Flaschen kann in Deutschland steuerpflichtig werden. Ab 2025 ändert sich der Grundfreibetrag – das hat für Pfand-Sammler Konsequenzen.
Leergut sammeln und am Pfand-Automaten Geld kassieren? Das klingt einfach und lukrativ. Doch Vorsicht: Ab einer bestimmten Menge kann das Abgeben von Leergut in Deutschland steuerpflichtig werden und sogar teuer enden. Ab 2025 gibt es allerdings eine Änderung, die auch Pfandflaschensammler betrifft – der Grundfreibetrag, der die steuerfreien Einkünfte regelt, wird leicht angehoben. Was sollten Leergutsammler über die neuen Steuerregelungen wissen? echo24.de gibt einen Überblick.
Leergut abgeben: Was Pfand-Sammler 2025 über Steuern wissen sollten
In Deutschland sind fast alle Einkünfte reglementiert – auch das Sammeln von Pfandflaschen. Wer im großen Stil Flaschen sammelt und abgibt, kann steuerpflichtig werden, wie „Main Post“ schreibt. Der Grund: Einkünfte aus dem Pfandsammeln können als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Das heißt, sie müssen unter Umständen versteuert werden, sobald der erzielte Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet.
Die Grenze, bis zu welchem Betrag das Sammeln und Abgeben von Leergut steuerfrei ist, bestimmt der Grundfreibetrag. Verdient ein Pfandflaschensammler im Jahr mehr als 11.604 Euro mit dem Leergut, wird die Steuer fällig. So hoch ist der Grundfreibetrag aktuell (2024) in Deutschland, wie echo24.de bereits berichtete. Doch ab 2025 ändert sich das. Eine explizite Steuer für Pfandflaschensammler gibt es allerdings nicht, wie „BR“ schreibt. Ob das Einkommen durch das Sammeln von Leergut oder durch andere Tätigkeiten erzielt wird, spielt keine Rolle.
Steuer fürs Sammeln von Leergut: Dann muss die Pfand-Abgabe 2025 versteuert werden
Ab 2025 steigt der Grundfreibetrag nach den aktuellen Steuerplänen auf 12.000 Euro. Das bedeutet: Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei. Wer allerdings regelmäßig oder in größerem Umfang Pfandflaschen sammelt und diese Grenze überschreitet, muss seine Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Die Anhebung des Grundfreibetrages wirkt sich somit für gewerblich tätige Leergutsammler positiv aus. Sie können für rund 396 Euro mehr Leerguterlöse steuerfrei erzielen.
Wann wird Pfandsammeln als Gewerbe eingestuft?
Das Pfandsammeln gilt steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit, wenn es mit Gewinnerzielungsabsicht und mit einer gewissen Regelmäßigkeit betrieben wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- größere Mengen an Flaschen gesammelt werden, etwa auf Festivals, Messen oder Veranstaltungen
- das Sammeln systematisch erfolgt, etwa durch festgelegte Routen oder eine Organisation der Tätigkeit
Der erzielte Gewinn vom gewerblichen Pfandflaschensammeln muss dann in der Anlage G der Steuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen werden. Wer einfach nur sein haushaltsübliches Leergut abgibt, muss auch in 2025 mit keinen steuerlichen Konsequenzen rechnen. Allerdings soll ab 2025 eine Plastiksteuer eingeführt werden und diese könnte für Teuerungen sorgen.
Lohnt sich das Pfandsammeln als Einkommensquelle?
Obwohl das Pfandsammeln auf den ersten Blick einfach erscheint, lohnt es sich nur selten als Haupteinnahmequelle. Die Einnahmen sind oft gering und ab einem Gewinn von mehr als 12.000 Euro (ab 2025) werden Steuern fällig. Die Höhe der individuellen Steuer hängt von der gesamten Einkommenssituation ab.
Um mit der Pfandsammlung relevante Einnahmen zu erzielen, ist zudem ein hoher Aufwand erforderlich. Um den Freibetrag von 12.000 Euro zu überschreiten, müssten Leergutsammler theoretisch ca. 48.000 Flaschen pro Jahr sammeln (bei einem Durchschnittspreis von 25 Cent). Aber 2025 stehen noch weitere Steuer-Änderungen an: Eine Tabelle zeigt, welche Regeln im neuen Jahr gelten.
Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: IMAGO/ VWpics, IMAGO/YAYImages

