Falschparken

Strafzettel auf Supermarktparkplätzen können teuer sein

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Wer seinen Wagen an einem privaten Supermarktparkplatz abstellt, sollte nicht zuletzt die Höchstparkdauer gut im Blick haben. 

Wer vergisst, eine Parkscheibe ins Auto zu legen oder ein Parkticket zu lösen, riskiert bei manchen Supermärkten eine Zahlungsaufforderung. Die verlangte Summe liege oftmals über den aus dem öffentlichen Verkehrsraum gewohnten Sätzen, berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Mitteilung (Stand: 15. Februar). Um zu verhindern, dass der Kundenparkplatz von „Nicht-Kunden“ belegt ist, würden immer mehr Supermärkte private Firmen für die Kontrolle beauftragen. „Bei Parkverstößen werden dann schnell bis zu 30 Euro fällig“, heißt es in der Mitteilung. Oder manchmal noch mehr. Die Verbraucherzentrale erklärt, unter welchen Bedingungen mit dem Parken ein Vertrag zustande kommt.

Auf dem Supermarktparkplatz gut auf die Schilder achten

Tatsächlich sei ein Vertragsschluss auch ohne Unterschrift möglich, erklärt die Verbraucherzentrale. Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstelle, schließe einen Vertrag mit dem Betreiber. Dabei würden dessen Nutzungsbedingungen gelten, die häufig auch Vertragsstrafen für Parkverstöße vorsehen. „Grundvoraussetzung für die Rechtsdurchsetzung ist allerdings, dass gut sichtbar, beispielsweise durch Schilder auf dem Parkplatz, auf die Bedingungen sowie etwaige Folgen bei Verstößen hingewiesen wird“, betont Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sei dies der Fall, müssten Verbraucher die Forderung oftmals bezahlen, räumt die Verbraucherzentrale an der Stelle ein.

Ein Schild an einem Supermarktparkplatz weist auf die Höchstparkdauer hin – und auch auf die Kosten für einen Verstoß. (Symbolbild)

Aus der Beschilderung am Parkplatz müsse eindeutig hervorgehen, was Verstöße kosten, wie zudem der ADAC auf seiner Website erklärt. „Die Gerichte stellen an die Sichtbarkeit der Beschilderung aber meist keine großen Anforderungen“, heißt es weiter in dem Beitrag auf ADAC.de. Wer sein Auto auf dem Parkplatz abstelle, sollte sich also nach entsprechenden Schildern umschauen und diese auch lesen, so der Automobilclub. „Denn der Inhalt der Schilder und der ausgehängten AGB werden Bestandteil des Vertrages.“

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Forderungen nicht ignorieren und gegebenenfalls schriftlich widersprechen

Automatisch unzulässig sind die eingeforderten Summen nicht, betonen auch die Verbraucherschützer. Grundsätzlich gelte, dass die Strafe in angemessenem Verhältnis zum Parkverstoß stehen muss. Im Zweifel könne das ein Gericht überprüfen. Beispielsweise aber versteckte Hinweise, unklare Bedingungen oder von Büschen überwucherte Schilder könnten der Verbraucherzentrale Niedersachsen zufolge ein Grund sein, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.

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Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte sie umgehend prüfen. Sofern sie berechtigt sei, sollte sie zudem fristgerecht beglichen werden, um hohe Inkassokosten zu vermeiden, so die Verbraucherschützer. Wer widersprechen will, sollte dies bedingt schriftlich machen, rät Tim-Oliver Tettinger, „und gegebenenfalls anhand von Fotos belegen, dass nicht ausreichend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde“. Auch sei es in Zweifelsfällen einen Versuch wert, um eine kulante Lösung zu bitten, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Schließlich sollten „auch die Supermärkte ein Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden nicht zu vergraulen“, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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Für Autofahrer, die häufig eine Parkscheibe nutzen, kann derweil eine elektronische Variante eine praktische Alternative sein.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Horst Galuschka

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