Strafzettel auf Supermarktparkplätzen können teuer sein
VonAnne Hund
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Wer seinen Wagen an einem privaten Supermarktparkplatz abstellt, sollte nicht zuletzt die Höchstparkdauer gut im Blick haben.
Wer vergisst, eine Parkscheibe ins Auto zu legen oder ein Parkticket zu lösen, riskiert bei manchen Supermärkten eine Zahlungsaufforderung. Die verlangte Summe liege oftmals über den aus dem öffentlichen Verkehrsraum gewohnten Sätzen, berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Mitteilung (Stand: 15. Februar). Um zu verhindern, dass der Kundenparkplatz von „Nicht-Kunden“ belegt ist, würden immer mehr Supermärkte private Firmen für die Kontrolle beauftragen. „Bei Parkverstößen werden dann schnell bis zu 30 Euro fällig“, heißt es in der Mitteilung. Oder manchmal noch mehr. Die Verbraucherzentrale erklärt, unter welchen Bedingungen mit dem Parken ein Vertrag zustande kommt.
Auf dem Supermarktparkplatz gut auf die Schilder achten
Tatsächlich sei ein Vertragsschluss auch ohne Unterschrift möglich, erklärt die Verbraucherzentrale. Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstelle, schließe einen Vertrag mit dem Betreiber. Dabei würden dessen Nutzungsbedingungen gelten, die häufig auch Vertragsstrafen für Parkverstöße vorsehen. „Grundvoraussetzung für die Rechtsdurchsetzung ist allerdings, dass gut sichtbar, beispielsweise durch Schilder auf dem Parkplatz, auf die Bedingungen sowie etwaige Folgen bei Verstößen hingewiesen wird“, betont Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sei dies der Fall, müssten Verbraucher die Forderung oftmals bezahlen, räumt die Verbraucherzentrale an der Stelle ein.
Aus der Beschilderung am Parkplatz müsse eindeutig hervorgehen, was Verstöße kosten, wie zudem der ADAC auf seiner Website erklärt. „Die Gerichte stellen an die Sichtbarkeitder Beschilderung aber meist keine großen Anforderungen“, heißt es weiter in dem Beitrag auf ADAC.de. Wer sein Auto auf dem Parkplatz abstelle, sollte sich also nach entsprechenden Schildern umschauen und diese auch lesen, so der Automobilclub. „Denn der Inhalt der Schilder und der ausgehängten AGB werden Bestandteil des Vertrages.“
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Forderungen nicht ignorieren und gegebenenfalls schriftlich widersprechen
Automatisch unzulässig sind die eingeforderten Summen nicht, betonen auch die Verbraucherschützer. Grundsätzlich gelte, dass die Strafe in angemessenem Verhältnis zum Parkverstoß stehen muss. Im Zweifel könne das ein Gericht überprüfen. Beispielsweise aber versteckte Hinweise, unklare Bedingungen oder von Büschen überwucherte Schilder könnten der Verbraucherzentrale Niedersachsen zufolge ein Grund sein, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.
Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte sie umgehend prüfen. Sofern sie berechtigt sei, sollte sie zudem fristgerecht beglichen werden, um hohe Inkassokosten zu vermeiden, so die Verbraucherschützer. Wer widersprechen will, sollte dies bedingt schriftlich machen, rät Tim-Oliver Tettinger, „und gegebenenfalls anhand von Fotos belegen, dass nicht ausreichend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde“. Auch sei es in Zweifelsfällen einen Versuch wert, um eine kulante Lösung zu bitten, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Schließlich sollten „auch die Supermärkte ein Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden nicht zu vergraulen“, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
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