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Elektronische Parkscheibe: Worauf Sie achten müssen, um Knöllchen zu vermeiden

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Für Autofahrer, die häufig eine Parkscheibe nutzen, kann eine elektronische Variante eine praktische Alternative sein. Doch es gibt ein paar Dinge zu beachten.

Gerade in größeren Städten wird die Suche nach einem Parkplatz schnell zur Geduldsprobe. Eine nervenschonende Alternative können Park-and-Ride-Angebote sein – aber auch diese sind nicht in jeder Situation eine Option. In vielen Fällen ist für das Parken eine Parkscheibe nötig – beispielsweise auch, wenn ein Parkscheinautomat kaputt ist. Das Kramen nach der Parkscheibe und das Einstellen kostet allerdings jedesmal Zeit. Wer häufig eine Parkscheibe nutzt, für den kann deshalb eine elektronische Version eine Alternative sein. Dabei muss man aber einige Dinge beachten.

Elektronische Parkscheibe: So funktioniert sie

Für alle, die nicht wissen, was eine elektronische Parkscheibe ist und wie sie funktioniert: Das Gerät sieht in etwa aus wie eine handtellergroße Digitaluhr, die sich an der Windschutzscheibe anbringen lässt. Per Sensorik erkennt die elektronische Parkscheibe, wenn das Auto mit ausgeschaltetem Motor zum Stehen kommt und stellt daraufhin automatisch die Ankunftszeit ein – was bei der „normalen“ Parkscheibe gelegentlich zu Verwirrung führt. Für etwa 30 Euro sind elektronische Parkscheiben im Online-Handel erhältlich.

Eine elektronische Parkscheibe kann ziemlich praktisch sein – aber man muss bei der Nutzung einige Dinge beachten. (Symbolbild)

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Wo gibt es die elektronische Parkscheibe?

Elektronikfachmärkte oder Geschäfte, die Autozubehör führen, bieten elektronische Parkscheiben an. Die Preise weichen stark voneinander ab, vergleichen lohnt sich. Besonders günstig bekommt man die elektronischen Parkscheiben (werblicher Link) allerdings in Webshops.

Worauf Autofahrer beim Kauf einer elektronischen Parkscheibe achten müssen

Wichtig ist zunächst, dass die elektronische Parkscheibe eine Typengenehmigung hat – nur dann ist sie in Deutschland zugelassen. Außerdem muss auf der Vorderseite das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen (weißes „P“ auf blauem Grund) abgebildet sein und über dem Display „Ankunftszeit“ stehen. Wie der ADAC erklärt, ist auch eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben. Beim Anbringen an der Windschutzscheibe darf die Parkscheibe das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen – deswegen empfiehlt der Automobilclub, sie rechts unten an der Scheibe anzubringen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Batterie rechtzeitig wechseln – sonst droht ein Knöllchen

Wer sich für eine elektronische Parkscheibe entscheidet, muss darauf achten, dass die Batterie rechtzeitig gewechselt wird – denn wenn das Gerät keine Zeit anzeigt, droht ein Knöllchen. Manche Modelle kündigen eine schwache Batterie beispielsweise durch eine blinkende LED an.

Erlaubt ist die Nutzung einer (zugelassenen) elektronischen Parkscheibe im öffentlichen Raum. Auf Privatparkplätzen jedoch kann Ärger drohen, denn dort legen die Betreiber ihre Nutzungsbedingen selbst fest. Im Ausland empfiehlt der ADAC auf eine elektronische Parkscheibe zu verzichten, denn die Regelungen sind höchst unterschiedlich. In einigen Ländern wie Österreich, Belgien und der Schweiz sind sie verboten – teilweise sind in einigen Ländern auch andere Modelle zugelassen als hierzulande.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/Imago

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