VonUlrike Hagenschließen
Die Debatte um die öffentlich-rechtlichen Sender und das Beitragsmodell der Rundfunkbeiträge schwelt schon länger. Nun legen Berichte nahe, dass sich bald Entscheidendes tun könnte.
Kassel – In der Debatte um den Rundfunkbeitrag scheint sich etwas zu bewegen. Aktuell liegt der Beitrag, den jeder deutsche Haushalt zu entrichten verpflichtet ist, bei 18,36 Euro im Monat. Viele betrachten diesen Betrag als übermäßig hoch. Nach neuen Berichten hat die Rundfunkkommission der Länder während ihrer Klausurtagung in Deidesheim grundlegende Eckpunkte für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen, die auch die Rundfunkgebühren betreffen.
Revolution beim Rundfunkbeitrag: Gebührenkommission will Beitragverfahren neu regeln
Laut Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung plant die Rundfunkkommission der Länder eine Neuregelung des Beitragsverfahrens. Ein vorgeschlagener „Beitragskorridor“ würde es der Gebührenkommission KEF ermöglichen, über die Gebührenhöhe des Rundfunkbeitrags, der in unterschiedlichen Anteilen an die einzelnen Sender fließt, zu entscheiden – solange die „Kosten der Auftragserfüllung“ gedeckt sind. In diesem Fall wäre keine Zustimmung der Länderparlamente mehr erforderlich.
Tiefgreifende Änderungen geplant: Neuer „Korridor“ für den Rundfunkbeitrag
Auch der CDU-Medienpolitiker Oliver Schenk fordert ein neues Festsetzungsverfahren für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, erklärte er gegenüber dem Deutschlandfunk am Donnerstag (19. Oktober). Die Frage, wie viel Geld der Rundfunk erhalten soll, wird alle vier Jahre neu verhandelt. Schenk betont, dass dieses bisherige Verfahren überarbeitet werden müsse. Die Länder diskutieren bereits seit Jahren darüber, ob ein automatisiertes Verfahren, bekannt als das Indexmodell, eingeführt werden sollte. Schenk ist überzeugt: „Wir brauchen ein neues Festsetzungsverfahren.“
Es gehe dabei um die Grundsatzfrage, wie der Rundfunkbeitrag in Zukunft festgelegt werden soll, sagte der Politiker. Bisher hätten die Länder nur eine „Notarfunktion“, so der Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Leiter der Abteilung Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik und Telematik im Bundesministerium für Gesundheit.
Er spricht ebenfalls von einem „Korridor“, innerhalb dessen sich zukünftige Erhöhungen bewegen sollen. „Die Zuständigkeiten der Parlamente werden in einem solchen Verfahren eher begrenzt als erweitert“, so Schenk. Die größte Herausforderung sieht er darin, die Zustimmung der Länderparlamente für diesen Plan zu bekommen.
Rundfunkreform betrifft auch Rundfunkbeiträge: Länder treffen sich Anfang 2024 erneut zu Klausur
Bereits im Januar dieses Jahres hatte die Rundfunkkommission der Länder während ihrer Klausur in Deidesheim konkrete Staatsvertragsänderungen für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Das erklärte Ziel war es, bis Ende 2023, spätestens Anfang 2024, einen Entwurf zu entwickeln, der tiefgreifende Veränderungen bis 2030 ermöglichen soll. Zur weiteren Ausarbeitung bildete die Kommission drei Arbeitsgruppen.
Rundfunkkommission will Wirtschaftlichkeit der Sender erhöhen – fallen die Rundfunkbeiträge?
Nun wurden die Vorschläge dieser Arbeitsgruppen vor den für Medienpolitik zuständigen Ministern, Staatssekretären und Senatoren präsentiert, berichtet die FAZ. Unter den diskutierten Vorgaben, die „ernsthaft erwogen“ werden, gehörten danach eine gemeinsame Onlineplattform, die Verpflichtung zu engerer Zusammenarbeit und Bündelung der Berichterstattung, wie es die ARD bereits praktiziert, und die Einrichtung von Kompetenzzentren. Eine Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender wird angestrebt; damit soll ihre Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit erhöht werden. Zudem sollen in Zukunft größere Projekte auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), sagte nach der Sitzung der Länder in dieser Woche der dpa, dass es erklärtes Ziel sei, „den Reformprozess zu beschleunigen“.
Dennoch wird der Medienänderungsstaatsvertrag wohl nicht vor März 2024 verabschiedet, möglicherweise dauert es sogar noch länger. Die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025 wird also sehr wahrscheinlich erstmal höher ausfallen als die bisherigen 18,36 Euro monatlich.
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