Beitrag zur Pflegeversicherung

Zu viel bezahlt: Welche Rentner jetzt Geld zurückbekommen

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Auch Rentner müssen weiterhin kranken- und pflegeversichert sein. In manchen Fällen kassieren die Versicherungen doppelt ab. Für wen eine Rückerstattung möglich ist.

Ob für Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung: Wer in Deutschland Gehalt ausbezahlt bekommt, muss noch einige Abgaben bezahlen. Seit Beginn 2025 müssen die Deutschen mehr Geld an die Krankenkassen bezahlen. Doch das gilt nicht nur für Arbeitnehmer: Auch Rentner werden von den Beiträgen zu den Sozialversicherungen nicht verschont.

Auf die Rente wirken sie sich stellenweise aber etwas anders aus. Während Arbeitnehmer bereits seit der Januar-Abrechnung die Erhöhung der Krankenkassen-Beiträge zu spüren bekommen, wirkt sich das erst ab März auf die Senioren im Ruhestand aus. Für einige Rentner gibt es nach den Zahlungen an die Versicherungen auch gute Nachrichten: Manche können Geld erstattet bekommen.

Pflegeversicherung doppelt bezahlt: Diese Rentner sind betroffen

Laut der Deutschen Rentenversicherung ist die Pflegeversicherung von Rentner meist von der Art der Krankenversicherung abhängig. Wer gesetzlich versichert ist, erhält auch seine Pflegeversicherung bei derselben Kasse. Privatversicherte Rentner müssen demnach eigene Verträge für die Pflege abschließen.

Für die Absicherung im Pflegefall müssen auch Rentner weiterhin in die Versicherung einbezahlen.

In einigen Fällen zahlen die Rentner allerdings doppelt Beiträge bei der Pflegeversicherung. Das passiert, wenn Rentner nebenbei noch arbeiten oder zweierlei Renten, beispielsweise die gesetzliche Rente und noch eine Betriebsrente, bezogen werden, erklärt die Initiative Ihre Vorsorge, die von der Deutschen Rentenversicherung ins Leben gerufen wurde.

Tabelle zeigt: Diese Beiträge müssen Rentner an die Pflegeversicherung bezahlen

Nebenjobs während der Rente können zusätzlich negative Folgen haben, zumindest ab einem gewissen Gehalt. Werden vom Einkommen der Rentner mehrfach Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, kann das laut Ihre Vorsorge tausende Euro Überbezahlung bedeuten. Denn je nach Voraussetzungen werden bis zu 4,2 Prozent für die Pflegeversicherung fällig.

Voraussetzungen der RentnerBeiträge zur Pflegeversicherung
Rentner mit Kindern3,6 Prozent
Kinderlose Rentner4,2 Prozent
Rentner mit Anspruch auf Beihilfe1,875 Prozent
Kinderlose Rentner mit Anspruch auf Beihilfe1,525 Prozent

Doch betroffene Rentner sind nicht hilflos. Laut Ihre Vorsorge müssen die überzahlten Beiträge erstattet werden – allerdings nur auf Antrag. Ein formloses Schreiben genüge zunächst. Auf eine Information über das zu viel gezahlte Geld sollten Rentner aber nicht warten: Im Gesetz gibt es laut der Deutschen Rentenversicherung keine Frist.

Deshalb sollte man einfach selbst kontrollieren, ob eine Überzahlung stattfand. Dazu könne demnach die Bruttowerte von Rente und Gehalt addiert werden. Wer dabei über die Beitragsbemessungsgrenze kommt, könnte betroffen sein. Grund für die doppelte Berechnung seien die Daten, die den Kassen erst im Nachgang vorliegen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Shotshop/Montage

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