Bußgeld kann hoch sein

Schluss am 1. März: Heckenrückschnitt ab jetzt verboten – hohe Bußgelder drohen

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Wer seinem Garten den letzten Schliff vor dem Sommer verpassen möchte, muss ab März vorsichtig vorgehen. Ein starker Rückschnitt ist verboten, aber es gibt Alternativen.

Meteorologisch betrachtet, beginnt am 1. März jedes Jahr der Frühling. Dieses Datum ist für den Heckenrückschnitt ein wichtiger Stichtag, denn ab dann sind im Garten größere Eingriffe mit der Schere bis zum 30. September verboten. Das soll Vögel und andere Tiere schützen, die in Hecken und Büschen im Frühling nisten und ihre Jungtiere großziehen. Ein zu starker Rückschnitt der Äste könnte die Tiere nicht nur erheblich stören, sondern im schlimmsten Fall auch ihr Nest zerstören.

Rückschnitte ab dem 1. März können teuer werden

Ein größerer Heckenrückschnitt war nur noch bis zum 1. März erlaubt.

Im Februar war noch Zeit für große Rückschnittarbeiten, also die Hecke zum Nachbarn deutlich zu stutzen, den Obstbaum in Form zu bringen oder den großen Busch im Garten wieder zu verkleinern. Gartenabfälle, die bei einem stärkeren oder kleinen Rückschnitt entstehen, sollten Sie allerdings auf keinen Fall im Wald abladen. Sie gehören auf den Kompost oder in die Biotonne.

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Das Bundesnaturschutzgesetz macht dann am 1. März einen harten Schnitt. Ab diesem Datum sind große Rückschnitte verboten. Und wer sich daran nicht hält, der muss zahlen. Die Bußgeldhöhe ist laut dem Bußgeldkatalog in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. Hier drei Beispiele:

  • Im Saarland können je nach Größe des Rückschnitts ab dem 1. März bis zu 10.000 Euro anfallen.
  • In Nordrhein-Westfalen liegt die Strafe bei einem verbotenen Rückschnitt von über 100 Metern bei bis zu 12.500 Euro.
  • Mecklenburg-Vorpommern greift besonders hart durch: Dort zahlt man bei einem Rückschnitt ab dem 1. März je nach Umfang bis zu 100.000 Euro.

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Das ist ab dem 1. März noch erlaubt

Die Heckenschere muss aber nicht den ganzen Sommer über im Gartenschuppen einstauben. Formschnitte sind auch nach Februar laut Öko-Test durchaus erlaubt. Formschnitt bedeutet, dass Sie beispielsweise herauswachsende Äste zurückschneiden dürfen. Es handelt sich um kleinere Eingriffe, die nicht an die Substanz des Grüns gehen.

Schere weg: 10 Pflanzen, denen ein Rückschnitt im Winter nicht gut tut

Eiskristalle auf einer Wildrose
Hier sind sich alle Hobbygärtner einig: Im Winter ist es tabu, Rosen zu schneiden. © Wassilis Aswestopoulos/Imago
Reife Walnüsse am Baum
Nussbäume wie den Walnussbaum sollte man nach dem Blattaustrieb vom Frühjahr bis zum Juni schneiden, sonst „blutet“ er viel aus. © CHROMORANGE/Imago
Grüne Blätter und Rispen des Sommerflieders sind mit Raureif überzogen.
Man sollte es lieber nicht drauf ankommen lassen: Einen Winterschnitt bestraft manch Sommerflieder mit ausbleibender Blüte © CHROMORANGE/Imago
Ein mit Raureif überzogenes Federborstengras
Ziergräser wie das Federborstengras bieten im Winter nicht nur Nützlingen Schutz, sie sind ohne Rückschnitt auch selber besser vor Frost geschützt. © Manfred Ruckszio/Imago
Blühendes gelbes Heiligenkraut und blauer Lavendel
Sowohl Heiligenkraut als auch Lavendel schneidet man im Winter nicht zurück. © Manfred Ruckszio/Imago
Stare in einem Pflaumenbaum im Herbst
Steinobstsorten wie Pflaumen können an den frischen Schnittstellen erfrieren. © Panthermedia/Imago
Sonnenhut-Samenstände mit Raureif
Die meisten Stauden, wie zum Beispiel den Sonnenhut, sollte man im Winter sich selbst überlassen.  © Panthermedia/Imago
Eine Hand pflückt Himbeeren.
Im Gegensatz zu Herbsthimbeeren darf man Sommerhimbeeren nicht im Winter schneiden. Sonst wars das mit der Ernte. © Cavan Images/Imago
Blühende Bauernhortensie
Die meisten Hortensienarten, wie die Bauernhortensie, legen schon im Winter die Blüten für das nächste Jahr an. Wer hier falsch schneidet, geht im Sommer leer aus. © bodenseebilder.de/Imago
Blühender Forsythienstrauch mit Schnee
Wie viele Frühblüher wird die Forsythie erst nach der Blüte im Frühling zurückgeschnitten. © agefotostock/Imago

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn Baumaßnahmen geplant sind. In diesem Fall dürfen Sie Hecken und andere größere Gehölze auch von März bis September komplett entfernen. Jedes Bundesland hat zudem unterschiedliche Baumschutzverordnungen, in denen ebenfalls weitere Ausnahmen festgehalten sind. Dort können Sie sich im Zweifelsfall weitere Informationen beschaffen, wenn zum Beispiel Äste Ihres Baumes auf das Nachbargrundstück herüberragen.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

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