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Sicher im Winter: ADAC verrät, wie Autofahrer die kalte Jahreszeit meistern

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Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Autofahrer sollten sich auf rutschige Straßen einstellen. Mit den richtigen Hinweisen kommen Sie sicher an Ihren Bestimmungsort.

Der Winter hat viele Regionen Deutschlands fest im Griff. Autofahrer sollten besonders achtsam sein, da jederzeit Glatteis und weiterer Schneefall auftreten können. Besonders gefährlich wird es, wenn die Temperaturen um den Gefrierpunkt liegen. Mit einigen Ratschlägen können Sie jedoch auch bei winterlichen Bedingungen sicher an Ihr Ziel gelangen.

Bevor die Fahrt beginnt, steht eine oft als lästig empfundene Aufgabe an: Das Auto muss vollständig von Schnee und Eis befreit werden. „Das ist vorgeschrieben und nur wer gute Sicht hat, kann auch schnell reagieren“, so der ADAC. Zudem darf der nachfolgende Verkehr nicht durch herabfallenden Schnee oder Eis gefährdet werden. Ein Eiskratzer und ein Schneebesen sind daher im Winter unverzichtbar.

Autofahren im Winter: Vor der Fahrt Schnee und Eis gründlich entfernen

Sobald das Fahrzeug von Schnee und Eis befreit ist, kann die Fahrt beginnen. Dabei ist auf die richtige Bereifung zu achten, denn in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, jedoch nicht für jeden geeignet. Der ADAC empfiehlt ein Reifenprofil von mindestens 4 Millimetern, obwohl gesetzlich nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind.

Wenn es im Winter schneit, ist Vorsicht angebracht.

Der Automobilklub bietet weitere hilfreiche Tipps für das Fahren auf winterlichen Straßen:

  • Das Tempo sollte bei winterlichen Straßenverhältnissen angepasst werden. Eine reduzierte Geschwindigkeit erlaubt es, besser zu reagieren und Kollisionen zu verhindern. Außerdem ist es wichtig, ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten.
  • Auf rutschigen Straßen ermöglicht das Fahren im hohen Gang bei niedriger Drehzahl ein besseres Vorankommen, da die Reifen mehr Haftung entwickeln. Deshalb empfiehlt es sich, bei Glätte im zweiten Gang zu starten.
  • Testen Sie gelegentlich die Bremsen auf einer freien Strecke, wenn keine Gefahr für andere besteht. So gewinnen Sie ein Gefühl für die Straßenverhältnisse und den Bremsweg auf glatter Fahrbahn, der bis zu fünfmal länger sein kann als auf trockener Straße.
  • Vermeiden Sie abrupte Lenkbewegungen. Sollte das Fahrzeug dennoch auf gerader Strecke ins Schleudern geraten, kuppeln Sie aus, bremsen Sie und lenken Sie schnell, aber behutsam gegen. Das ESP unterstützt Sie dabei, das Auto zu stabilisieren. „Reagiert das Fahrzeug nicht mehr, hilft nur eine Vollbremsung“, erklärt der ADAC.
  • Moderne Fahrzeuge verfügen in der Regel über eine gewisse Traktionskontrolle durch die Elektronik. Dennoch sollte beim Anfahren auf rutschigen Straßen vorsichtig Gas gegeben werden.
  • Wenn die Straße nicht geräumt ist, fahren Sie besser im frischen Schnee als in der Spur des Vordermanns. Der Schnee in der Fahrspur verdichtet sich schnell zu Eis.
  • Bei Automatikfahrzeugen sollte im Winter die Sporteinstellung vermieden werden, da sie die Gänge höher ausfahren lässt, was auf glatten Straßen nicht vorteilhaft ist.
  • Gerät das Auto in einer Kurve ins Schleudern, bewahren Sie Ruhe. Treten Sie fest und gleichmäßig auf das Bremspedal und korrigieren Sie sanft die Lenkung. Oft genügt eine leichte Geschwindigkeitsreduktion, um das Fahrzeug wieder unter Kontrolle zu bringen.
  • Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Temperaturen um den Gefrierpunkt schwanken, da sich die Fahrbahnoberfläche ständig verändern kann.
  • Ist die Straße jedoch mit Eis bedeckt, bleibt nur, auf den Winterdienst zu warten, da die Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn dann gleich null ist.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Üben Sie das Anlegen der Schneeketten für eine sichere Fahrt

In bestimmten Situationen reichen selbst die besten Winterreifen nicht aus, um auf verschneiten Straßen voranzukommen. Dann können Schneeketten erforderlich sein. Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit der Montage auf den Antriebsrädern (bei Allradfahrzeugen gemäß Herstellerangaben) vertraut zu machen und dies idealerweise einmal zu üben. Mit Schneeketten darf jedoch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

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Der Reifenhersteller Continental empfiehlt zudem, stets ein Notfallpaket im Kofferraum mitzuführen, das Decken, warme Kleidung, eine Schaufel, ein Abschleppseil und ein Erste-Hilfe-Set umfasst. Bei schlechten Sichtverhältnissen sollte auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet werden. Die Geschwindigkeit muss den Wetterbedingungen angepasst werden, wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. „Ist die Sichtweite bei Schneefall geringer als 50 Meter, gilt tatsächlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung: Dann darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden“, erklärt der ADAC.

Rubriklistenbild: © Rene Traut/Imago

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