Sicher durch Herbst und Winter

Winterreifenpflicht in Deutschland: Wie viel Profiltiefe ist Pflicht

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Der Herbst ist da und es ist Zeit, die Winterreifen aufzuziehen. Doch Vorsicht: Wer das Mindestprofil unterschreitet, riskiert Bußgelder und Punkte.

Es lässt sich nicht mehr leugnen, der Herbst hat in Deutschland Einzug gehalten. Daher sollten all jene, die noch keine Winterreifen montiert haben, dies zeitnah nachholen. Die sogenannte O-bis-O-Regel ist dabei nicht immer verlässlich. Voraussetzung ist natürlich, dass die Reifen noch ausreichend Profil aufweisen.

Unabhängig von der Jahreszeit, legt der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern für Reifen fest. Die DEKRA empfiehlt jedoch, mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern zu fahren. Denn nur mit genügend Profil können Winterreifen ihre volle Leistung entfalten. Ob genügen Profil auf dem Reifen ist, lässt sich mithilfe einer Euro-Münze prüfen.

Winterreifen mit zu geringem Profil: Bußgeld und Punkt drohen

Wer mit weniger als 1,6 Millimetern Profil unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. „Liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro. Kommt es sogar zu einem Unfall, werden bereits 90 Euro fällig“, betont die Versicherung Allianz Direct.

Hat der Reifen genug Profil, fährt es sich auch auf winterlichen Straßen sicher. Wenn nicht, droht ein Bußgeld.

Ähnliche Strafen drohen auch, wenn man mit Reifen fährt, die nicht den Witterungsbedingungen angepasst sind. Im Ausland können die Bußgelder sogar noch höher ausfallen. In Österreich beispielsweise sind Winterreifen vom 1. November bis 15. April vorgeschrieben.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Winterreifen bieten Schutz vor Aquaplaning und verbessern den Grip auf Eis und Schnee

Und das hat seinen Grund. Winterreifen verfügen über tiefe und breite Profilrillen. Diese ermöglichen es den Reifen, mehr Schnee aufzunehmen, da der Winterreifen bekanntlich am besten auf Schnee haftet, wie T-Online.de berichtet. Wenn sich der Schnee in den breiten Rillen festsetzt, verbessert das den Grip und die Traktion auf winterlichen Straßen.

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Auch die zahlreichen Einschnitte in den Laufflächen der Winterreifen sind nicht ohne Grund vorhanden. Sie verbessern die Haftung auf der Straße, da die Lamellen in Schnee, Matsch und Eis greifen. Zudem leiten sie Wasser ab und schützen so vor Aquaplaning. Ein guter Winterreifen ist laut Michelin an dem Alpinesymbol (Berg mit Schneeflocke) zu erkennen. Reifen, die lediglich das Kürzel M+S tragen, dürfen seit dem 1. Oktober 2024 im Winter nicht mehr verwendet werden.

Rubriklistenbild: © mhphoto/Imago

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