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ADAC-Kindersitztest 2023: Vor zwei Modellen warnen die Experten trotz Verkehrssicherheit

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Der ADAC nahm Kindersitze unter die Lupe.
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Wer einen Kindersitz kaufen möchte, hat die Qual der Wahl. Ein ADAC-Test prüfte nun 29 Produkte. Die Experten fanden auch gravierende Mängel.

München – Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt genaue Regeln vor, wenn Kinder im Auto sitzen. Dazu gehört die Kindersitzpflicht für junge Passagiere, die unter zwölf Jahre alt und kleiner als 1,50 Meter groß sind. Alle Kinder mit mehr als 150 Zentimeter Körperlänge müssen nicht mehr im Kindersitz fahren. Der ADAC wollte es jetzt genauer wissen und hat im Herbst 2023 29 Kindersitze intensiv geprüft.

Kindersitze vom ADAC getestet: Zwei Modelle bereiten besonders viel Sorgen – der Rest überzeugt

Bei der überwiegenden Mehrheit der Kindersitze hatten die ADAC-Tester nichts zu beanstanden. Zwei Modelle hatten allerdings gravierende Mängel – die bezogen sich jedoch nicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr.

Der ADAC überprüfte die Kindersitze im Test auf ihre Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und den Schadstoffgehalt der Produkte. Dabei wurde zwischen drei Baugruppen unterschieden: Den Babyschalen, Sitzen für Kleinkinder sowie Sitzerhöhungen für bereits größere Kinder. Bei immerhin 27 der 29 geprüften Kindersitze sehen die ADAC-Experten keinen Grund, warum man diese nicht bedenkenlos kaufen sollte. Alle lagen mit der Testnote „Gut“ oder „Befriedigend“ in einem empfehlenswerten Bereich.

Zwei Kindersitze gaben derweil Anlass zur Sorge. Allerdings nicht, weil sie bei der Verkehrssicherheit zu wünschen übrig ließen, sondern wegen ihrer Schadstoffbelastung. Der ADAC benotete den „Maxi-Cosi Pebble 360 Pro“ und den „Maxi-Cosi Pebble 360 Pro + FamilyFix 360 Pro“ je mit „Mangelhaft“ (4,69). Dass es sich hierbei um Babyschalen für die jüngsten Autoinsassen (bis zu 1 1/2 Jahren) handelt, macht die Sache um so bedenklicher. Diese wurden kürzlich auch von der Stiftung Warentest geprüft.

Alle Testsieger des ADAC-Kindersitze-Tests im Überblick

Bei 27 Produkte gelang es den Herstellern laut ADAC, die gesetzlichen Vorschriften zu übertreffen. In manchen Fällen der Kindersitze mit den Noten „Gut“ oder „Befriedigend“ war dies sogar sehr deutlich gegeben.

Testsieger bei Babyschalen für Kinder bis 1 1/2 Jahren, maximal 87 Zentimeter Größe):

ProduktnameAlter/GrößeTestnote/Preis
Besafe iZi Go Modular X2 i-Size + iZi Modular i-Size Basebis zu 1 Jahr/bis zu 75 cm1,7/400 Euro
Cybex Cloud T + Base Tbis zu 1 1/2 Jahren/bis zu 87 cm 1,7/500 Euro

Testsieger bei Sitzen für Kleinkinder (Kinder von 1 bis 4 Jahren, maximal 105 Zentimeter Größe):

ProduktnameAlter/GrößeTestnote/Preis
Joie i-Spin 360 E1 bis 4 Jahre/61 bis 105 cm2,0/270 Euro

Testsieger bei Sitzerhöhungen (Kinder ab 4 Jahren, 100 bis 150 Zentimeter Größe):

ProduktnameAlter/GrößeTestnote/Preis
Cybex Solution T i-Fixab 4 Jahren/100 bis 150 cm2,0/220 Euro

Mehr Sicherheit im Auto dank Isofix-Kindersitzen – doch nicht alle Fahrzeuge haben die Verankerung an jeder Stelle

Autofahrer können ihrem Nachwuchs durch Kindersitze mit einer Isofix-Befestigung einen besonders hohen Schutz gewährleisten, wie der ADAC angibt. Allerdings konnte nur ein Teil der 29 getesteten Kindersitze damit aufwarten. Grundsätzlich sollten Autofahrer sich vergewissern, ob ihr Fahrzeug die nötige Isofix-Verankerung verbaut hat, rät der ADAC. Und wenn ja, an welchen Stellen im Auto.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Laut ADAC haben mittlerweile „die meisten Fahrzeuge auf der Rückbank auf zwei Sitzplätzen mit Isofix-Verankerungen“. Doch an anderer Stelle wie etwa „auf dem Beifahrersitz, der dritten Sitzreihe von Vans, in Wohnmobilen oder in Oldtimern“ müsse man beim Befestigen der Kindersitze oft noch auf einen Fahrzeuggurt zurückgreifen, hieß es weiter.

Unterdessen kann es in Italien teuer werden, wenn der Kindersitz nicht über eine bestimmte Zusatzfunktion verfügt. (kh)

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