Verkehrsregeln in Italien: Kindersitz ohne Alarmsignal kann teuer werden
VonSebastian Oppenheimer
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Kleinkinder bis zu drei Jahren dürfen in Italien nur in einem Auto-Kindersitz mit integriertem Alarmsignal befördert werden. Betrifft die Regelung auch Urlauber?
Egal ob Erlebnis-Ferien auf dem Bauernhof oder Entspannung am Pool: Auf den Urlaub freut sich wohl jeder. Anders sieht es mit An- und Abreise aus, denn die ist zumeist stressig. Wer mit dem Auto fährt, sollte beispielsweise unbedingt vor dem Start das Auto gründlich durchchecken – beziehungsweise in einer Werkstatt durchchecken lassen. Und wer nicht schon auf der Fahrt eine böse finanzielle Überraschung erleben will, sollte unbedingt die Mautgebühren im europäischen Ausland mit einkalkulieren. Ebenso lässt sich viel Geld sparen, wenn man von zu Hause eigenen Proviant für die Urlaubsfahrt mitnimmt – denn Autobahn-Raststätten rufen teilweise extreme Preise für Snacks auf, wie gerade erst ein Test eines Automobilclubs zeigte. Auch die Verkehrsregeln im Ausland sollte man kennen, denn sonst kann’s teuer werden.
Kindersitz mit Warnsignal in Italien Pflicht – System soll Kinder besser schützen
So sind beispielsweise in Italien im Auto nur Kindersitze für Kleinkinder (bis drei Jahre) zugelassen, die über ein integriertes Alarmsignal verfügen. Das System soll verhindern, dass Kleinkinder bei Hitze im Auto zurückgelassen werden. Die Regelung gibt es in Italien bereits seit einigen Jahren – und gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge, wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet. Wer als Deutscher also mit seinem eigenen Auto unterwegs ist, hat nichts zu befürchten. Urlaubern kann aber dennoch Ärger drohen – und zwar mit einem in Italien angemieteten Mietwagen, wenn darin kein entsprechender Kindersitz verwendet wird.
In Italien sind für Kleinkinder Auto-Kindersitze mit integriertem Alarmsystem vorgeschrieben – die Regel gilt aber nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. (Symbolbild)
Mietwagen-Buchung in Italien: Am besten bei der Buchung nach einem entsprechenden Kindersitz fragen
Der ADAC empfiehlt deshalb, sich bereits bei der Buchung zu erkundigen, ob der Vorschrift entsprechende Kindersitze verfügbar sind. Wird man ohne entsprechenden Sitz erwischt, droht laut dem Automobilclub eine Geldbuße ab 83 Euro – wenn man innerhalb von fünf Tagen bezahlt, sind es nur 53 Euro. Allerdings können Geldbußen bis zu einer Höhe von 333 Euro verhängt werden.
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Wichtig ist auch, die Tempolimits in Italien zu kennen, um hohe Geldbußen zu vermeiden. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h werden mindestens 175 Euro fällig. Innerorts gilt in Italien eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, während auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 90 km/h erlaubt sind. Auf Schnellstraßen mit zwei Fahrspuren pro Richtung liegt das Tempolimit bei 110 km/h. Auf Autobahnen sind maximal 130 km/h erlaubt. Allerdings denkt der italienische Verkehrsminister aktuell darüber nach, auf manchen Autobahn-Abschnitten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 150 km/h anzuheben.
Dieser Text wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von Redakteur Sebastian Oppenheimer sorgfältig überprüft.