VonSebastian Oppenheimerschließen
Zahlreiche Bußgeld-Fallen warten das ganze Jahr auf Autofahrer. Doch es gibt einige Verstöße, die speziell im Winter teuer werden können.
Im Winter warten auf Autofahrer ganz spezielle Herausforderungen: glatte Straßen, vereiste Scheiben und streikende Batterien. Bei starkem Schneefall kann es auch vorkommen, dass Verkehrszeichen zugeschneit werden – in diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Schilder noch gültig sind. Doch egal, ob es um das Freikratzen des Autos oder die Winterreifen geht: In der dunklen Jahreszeit drohen Autofahrern ganz spezielle Bußgelder.
Bußgelder im Winter: Warmlaufenlassen des Motors kann teuer werden
Der ADAC hat zusammengetragen, welche Verstöße im Winter besonders häufig ein Bußgeld nach sich ziehen:
- Warmlaufenlassen des Motors: Immer wieder lassen Autofahrer, beispielsweise beim Freikratzen der Scheiben, den Motor laufen. Dies ist verboten – es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 80 Euro. Noch teurer kann das Warmlaufenlassen auf dem eigenen Grundstück werden: Dann greift das Landes-Immissionsschutzgesetz. Die Bußgelder sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und reichen von wenigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro.
- Auto nicht ausreichend vom Schnee befreit: In diesem Fall wird der nachfolgende Verkehr gefährdet, weshalb ein Bußgeld von 25 Euro fällig wird, wenn einen die Polizei erwischt.
Nicht lesbares Kennzeichen und fehlende Winterreifen – es drohen Bußgelder
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.
- Kennzeichen nicht lesbar: Schnee und Matsch können speziell im Winter dazu führen, dass das Nummernschild nicht mehr erkennbar ist. Mit bis zu zehn Euro halten sich die möglichen Bußgelder aber im Rahmen.
- Keine Winterreifen bei entsprechenden Straßenverhältnissen: Zwar gibt es Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht – doch in entsprechenden Situationen sind sie erforderlich. Heißt: Wird man bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.
- Nicht angepasste Geschwindigkeit: Dass man als Autofahrer immer den Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst fahren muss, gilt natürlich das ganze Jahr – doch im Winter treten besonders häufig Situationen ein, in denen man vom Gas gehen und den Abstand zum Vordermann erhöhen sollte. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ampelmännchen der besonderen Art: Zehn Motive, die aus der Reihe tanzen




Verstöße mit Sach- oder Personenschäden können Bußgelder deutlich nach oben schrauben
Wichtig ist bei den genannten Bußgeldern immer: Kommt es bei Verstößen zusätzlich zu Sach- oder Personenschäden, dann können sie sich deutlich erhöhen. Extreme Übertretungen können sogar als Straftat gewertet werden. Wer beispielsweise auf der Autobahn besonders dicht auffährt und die Lichthupe betätigt, dem kann beispielsweise eine Nötigung im Straßenverkehr zur Last gelegt werden – und dann kann es richtig teuer werden.
Vorsicht ist vor allem im neuen Jahr bei den Winterreifen geboten. Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden, darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Auch Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gelten dem Automobilclub zufolge als Winterreifen.
Rubriklistenbild: © Armin Weigel/dpa

