Wohnungsnot in Deutschland

Sozialwohnung zu teuer für Bürgergeld-Empfänger? Gericht fällt wichtiges Urteil

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Sozialwohnungen kosten häufig mehr das, was für Bürgergeld-Empfänger als angemessen gilt. Das Amt muss teils auch die höheren Mieten zahlen.

Berlin – In vielen deutschen Städten wird es zunehmend schwieriger, eine erschwingliche Wohnung zu finden, da die Mietpreise kontinuierlich steigen. Auch Sozialhilfeempfänger, deren Miete übernommen wird, sind davon betroffen. Obwohl es eine festgelegte Mietobergrenze gibt, entschied ein Gericht, dass diese nicht immer pauschal angewendet werden kann. In bestimmten Fällen müsse auch eine höhere Miete übernommen werden.

In vielen deutschen Städten ist es schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Ein Gericht hat deshalb entschieden, dass für Sozialwohnungen keine pauschale Mietgrenze gilt. (Symbolbild)

Das Urteil des Sozialgerichts bezieht sich auf einen Fall, der fast ein Jahrzehnt zurückliegt. Eine Bürgergeldempfängerin aus Berlin wohnte in einer Wohnung mit einer Miete von 640 Euro. Das Jobcenter hielt jedoch nur eine Miete von 480 Euro für angemessen, schreibt das Portal gegen-hartz. Diese Differenz von 160 Euro monatlich entstand durch eine behördliche Ausführungsschrift, die die Mietgrenze anhand der durchschnittlichen Mieten im unteren Wohnsegment festlegt. Die Mehrkosten übernehmen die Sozialhilfe-Empfänger dann oft selbst. Eine weitere finanzielle Belastung, zumal das Geld für Bürgergeld-Empfänger ohnehin knapp bemessen ist.

Ein Gerichtsurteil stellt die Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger infrage

Das Jobcenter argumentierte, dass in Berlin genügend Wohnungen verfügbar seien, die die Mietgrenze nicht überschreiten würden. Das Gericht fand diese Argumentation jedoch nicht überzeugend. In Deutschland verschärft sich die Wohnungsnot zunehmend. Ein Bericht der zuständigen Senatsverwaltung zeigt, dass etwa 76.000 Haushalte in einer ähnlichen Lage sind, da ihre Miete über der Grenze des Jobcenters liegt.

Das Gericht kritisierte zudem, dass die berechneten Werte nicht mit den tatsächlichen Marktbedingungen übereinstimmen. Die Existenz von sozialem Wohnraum bedeute nicht, dass dieser auch tatsächlich zur Miete verfügbar sei. Unter diesen Umständen sei es nicht möglich, eine pauschale Mietgrenze festzulegen. Das Landgericht bestätigte später dieses Urteil. Das bedeutet, wenn kein Wohnraum zur festgelegten Mietgrenze verfügbar ist, muss auch ein höherer Preis übernommen werden.

Checkliste: Worauf Sie beim Mietvertrag achten müssen

Mietverträge in Deutschland
Anschrift des Vermieters: Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten des Vermieters vollständig und korrekt sind, damit Sie ihn bei Problemen oder Fragen problemlos erreichen können. © Imago
Wohneigentum und Miete Wohnungsschlüssel und Euro Geldscheine liegen auf einem Grundriss
Wohnungsgröße: Überprüfen Sie die angegebene Quadratmeterzahl. Eine falsche Angabe kann Einfluss auf die Miethöhe haben und ist ein häufiger Streitpunkt. © Imago
Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Nutzung der Wohnung: Klären Sie, ob die Wohnung nur privat genutzt werden darf oder ob eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung möglich ist. Unbefugte Nutzung kann zu einer Kündigung führen. © Ute Grabowsky/Imago
Terminkalender mit Eintrag Vertrag kündigen
Vertragsdauer und Kündigung: Prüfen Sie, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und welche Kündigungsfristen gelten. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kündigungen. © Imago
Miethöhen müssen klar sein
Miethöhe: Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag angegebene Miethöhe korrekt und marktgerecht ist. Überprüfen Sie auch, ob Staffelmieten oder Indexmieten vorgesehen sind. © Imago
Nebenkosten müssne vorher geklärt werden
Nebenkosten: Klären Sie, welche Nebenkosten im Mietpreis enthalten sind und welche zusätzlich anfallen. So vermeiden Sie überraschende Nachzahlungen. Das kann z. B. Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Heizung und Hausmeister umfassen. © Imago
Große Reparaturen müssen vom Vermieter gezahlt werden
Reparaturen: Klären Sie, wer für welche Reparaturen zuständig ist, insbesondere für Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen. Oft sind kleinere Reparaturen durch den Mieter zu tragen, während größere Aufgaben beim Vermieter liegen. Das sollte im Mietvertrag geregelt werden. © Imago
Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln
Unzulässige Klauseln: Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln, z. B. bezüglich der Endrenovierung oder unzumutbaren Pflichten. Solche Klauseln sind rechtlich unwirksam. © Imago
Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen
Kaution: Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit und sollte nach Auszug zurückerstattet werden. © Imago
Heizungsthermostat mit Geldscheinen
Energieausweis: Der Vermieter muss Ihnen einen Energieausweis vorlegen, der die Energieeffizienz der Wohnung dokumentiert. Dies kann Ihnen helfen, die zukünftigen Energiekosten einzuschätzen. © Imago
Frau mit Katze auf dem Sofa
Tierhaltung: Klären Sie, ob und welche Haustiere in der Wohnung erlaubt sind. In vielen Mietverträgen gibt es spezielle Regelungen hierzu, die eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erfordern. © Imago
Betriebskostenabrechnung Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung: Stellen Sie sicher, dass im Vertrag eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten vereinbart ist. Dies gibt Ihnen Transparenz über die Nebenkosten und so werden jährliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden. © Imago
Haustürschlüssel Schlüssel mit Anhänger für eine Wohnung
Hausordnung: Informieren Sie sich über die geltende Hausordnung, insbesondere in Bezug auf Ruhezeiten, Sauberkeit und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Verstöße können zu Abmahnungen führen. © Imago/Wolfilser
Rauchender junger Mann in einer Wohnung
Rauchen: Klären Sie, ob das Rauchen in der Wohnung erlaubt ist oder ob es Einschränkungen gibt, besonders in Mehrfamilienhäusern. Manche Mietverträge verbieten das Rauchen in der Wohnung. Klären Sie, ob dies der Fall ist, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. © Imago
Rückgabe der Wohnung
Rückgabe der Wohnung: Beachten Sie die Bedingungen zur Rückgabe der Wohnung, wie etwa Renovierungs- oder Reinigungsverpflichtungen. Dies ist entscheidend, um die volle Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten. © Imago
Mann streicht Wände in einer Wohnung
Einbauten des Mieters: Wenn Sie bauliche Veränderungen planen, wie das Einbauen einer Küche oder das Verlegen von Böden, müssen diese vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Klären Sie auch, ob die Umbauten beim Auszug zurückgebaut werden müssen. © Kasper Ravlo/Imago
Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel
Schlüsselanzahl: Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel im Mietvertrag, um bei Auszug nachweisen zu können, dass alle zurückgegeben wurden. © Imago
Mierterhöhung Ein Holzstempel ist beschriftet mit dem Aufdruck: Mieterhöhung
Mieterhöhungen: Informieren Sie sich über mögliche Mieterhöhungen während der Vertragslaufzeit und unter welchen Bedingungen diese zulässig sind. © Imago
Gemeinschaftsräume wie Waschkeller
Gemeinschaftsräume: Klären Sie, welche Gemeinschaftsräume (z. B. Waschküche, Keller, Fahrradkeller) Ihnen zur Verfügung stehen und welche Regeln für deren Nutzung gelten, um Missverständnisse zu vermeiden. © Ian Cook/Imago
Thema: Wohnungsuebergabe. Protokoll zur Uebergabe einer Mietwohnung
Übergabeprotokoll: Bestehen Sie auf einem Übergabeprotokoll bei Einzug, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen beim Auszug. © Ute Grabowsky/Imago

Wohnungsnot in Deutschland: Sozialgerichte hebeln Mietgrenzen aus

Sozialhilfe-Empfängern wird die Miete nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt. Wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und keine eigenen Immobilien vorhanden sind, kann das zuständige Amt einen Wohnberechtigungsschein ausstellen, um eine Sozialwohnung zu beantragen. Die Einkommenshöhe und die Größe der Sozialwohnung richten sich nach der Haushaltsgröße.

Das System steht jedoch immer wieder in der Kritik. Einerseits trägt das Sozialamt sogar manchmal die Renovierungskosten. Andererseits kosten Sozialwohnungen die Steuerzahler jährlich mehrere Milliarden Euro. (kiba)

Rubriklistenbild: © Fredrik von Erichsen/dpa

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