Vorsicht vor hohen Kosten

Steuerfalle Berliner Testament: Warum die Kosten oft unterschätzt werden

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Das Berliner Testament führt regelmäßig zu erheblichen Steuerbelastungen und Kosten. Im ungünstigsten Fall muss die Immobilie veräußert werden.

Kassel – Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Millionen Deutsche vertrauen darauf, dass das Berliner Testament den Partner absichert und Streit ums Erbe verhindert. Doch was als liebevolle Fürsorge gedacht ist, kann zur teuren Überraschung werden. Experten warnen vor versteckten Steuerfallen, die Erben Zehntausende Euro kosten können.

Experten warnen vor hohen Steuerfallen beim Berliner Testament.

Davor warnt auch die Vermögensverwaltung HAC. Zwar hat das Berliner Testament unbestrittene Vorteile, doch viele lassen die möglichen Kosten für die Erben außer Acht. Ein großes Problem sei auch, dass die Freibeträge so zum Teil ungenutzt blieben, heißt es weiter. Normalerweise kann jedes Kind von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erben. Beim Berliner Testament geht ein Freibetrag verloren, da die Kinder erst nach dem zweiten Todesfall erben.

Diese Kostenfalle droht beim Berliner Testament

Auf der Webseite gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finden sich sämtliche Gesetze zum Erbrecht. Doch auch hier zeigt sich, dass das Vermögen doppelt besteuert werden kann. Überschreitet der Nachlass die gesetzlich bestimmten Freiberträge, muss der überlebende Partner die Erbschaftssteuer zahlen. Nach dessen Tod, müssen die Kinder für das gesamte Vermögen ebenfalls zahlen. Zudem kann auch ein enterbter Nachkomme gegen ein unklares Testament streiten.

Das Berliner Testament ist für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner eine einfache Methode, ihren Nachlass und ihre Erbfolge klar und besonders einfach zu regeln, heißt es bei HAC. Dabei ergibt sich jedoch ein Umstand, der dazu führen kann, dass auch enterbte Kinder ihren Pflichtteil im ersten Erbfall einfordern können, heißt es weiter. Bei einer 800.000-Euro-Immobilie müsste der überlebende Partner 50.000 Euro pro Kind bar auszahlen, was einen Hausverkauf erzwingen könnte.

So funktioniert das Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen Ehegatten einander als Alleinerben ein. Nach dem Tod des Längerlebenden werden meist die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt. Das gemeinschaftliche Testament kann handschriftlich oder notariell erfolgen. Änderungen sind nach dem ersten Todesfall meist nur eingeschränkt möglich. Das Berliner Testament hat den Zweck, den überlebenden Partner abzusichern, so finanztip.de.

Es gibt allerdings einen großen Nachteil. Die Kinder bleiben beim ersten Erbfall außen vor, können jedoch ihren gesetzlichen Pflichtteil geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann bereits nach dem ersten Tod verlangt werden. Viele Paare fügen Pflichtteilsstrafklauseln oder Verzichtsvereinbarungen ein. Empfohlen werden hier auch Klauseln für die Immobilie selbst. Daher ist es wichtig, bei der Testamentserstellung Fehler zu umgehen.

Professionelle Beratung beim Berliner Testament wichtig – Alternativen sparen oft Steuern

Experten empfehlen deshalb oft Alternativen zum Berliner Testament, da dies für den Erst-Erben ebenso teuer werden kann, wie für die Schlusserben. Schließlich muss der Erbende nicht nur Steuern bezahlen, sondern im Ernstfall auch die weiteren Erben auszahlen. Vermächtnisse für Kinder, Nießbrauchsregelungen oder rechtzeitige Schenkungen nutzen die Freibeträge optimal aus. So können Eltern alle zehn Jahre maximal 400.000 Euro an jedes Kind steuerfrei schenken, erklärt Finanztip.

Steuerexperten raten generell zu professioneller Beratung, bevor Paare ein Berliner Testament aufsetzen. Die scheinbar einfache Lösung kann vor allem bei größeren Vermögen zur kostspieligen Falle werden. Wer rechtzeitig plant, spart oft fünfstellige Beträge. Doch auch bei kleineren Erbbeträgen kann es ratsam sein, sich vor der Erstellung des Testaments professionell beraten zu lassen, sodass für die Erben das gewünschte Optimum erzielt werden kann. (Quellen: gesetze-im-internet.de, hac.de, finanztip.de) (lu)

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