Neuer Mann Alleinerbe

Testament kurz vor dem Tod modifiziert: Enterbter Nachkomme ringt um Millionen

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Eine verstorbene Unternehmerin aus Wien hinterlässt ein strittiges Testament. Ihr Sohn und Anwälte lehnen den unerwartet eingesetzten Alleinerben ab.

Wien – Wenn kein Testament vorliegt, ist die gesetzliche Erbfolge meist eindeutig. Existiert jedoch ein Testament, werden nach dem Tod die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt. Doch was passiert, wenn die eigenen Kinder enterbt werden? Können sie sich dagegen wehren?

Millionärin aus Wien enterbt eigenen Sohn kurz vor ihrem Tod

Die ORF-Sendung „Am Schauplatz Gericht“ berichtete über einen außergewöhnlichen Erbfall. Im Mittelpunkt stand der Tod einer 50-jährigen Managerin aus Wien im Jahr 2023, die angeblich sehr vermögend war. Kurz vor ihrem Tod soll sie ihr Testament geändert haben. Zwei Tage vor ihrem Ableben heiratete sie einen 60-jährigen Mann, der als Alleinerbe eingesetzt wurde.

Eine 60-jährige Wienerin änderte kurz vor ihrem Tod ihr Testament. Ihr minderjähriger Sohn sollte daraufhin nur den Pflichtanteil erhalten. (Symbolbild)

Zum Zeitpunkt ihres Todes soll die Wienerin über mehrere Millionen Euro verfügt haben. Eine Pariser Wohnung, die sie lange besaß, verkaufte sie weit unter Wert und bestimmte ihren neuen Ehemann zum Erben. Diese Entscheidung benachteiligte besonders ihren einzigen Sohn. Der 14-Jährige sollte nach der Testamentänderung nur einen festgelegten Pflichtteil erhalten. Zusammen mit seinem Vater und mehreren Anwälten focht er das neue Testament an. Auch ein anderer Todesfall führte zu einem teuren Erbstreit.

Sohn und Ex-Mann fechten Testament von Verstorbener an

Vor Gericht wurde angegeben, dass ein Notar das neue Testament verfasst habe, da die 50-Jährige selbst nicht mehr die Kraft dazu hatte. Der minderjährige Sohn und sein Vater behaupteten, der 60-jährige Alleinerbe habe die Verstorbene zu dieser Änderung gedrängt. Er habe ihr eingeredet, der Ex-Ehemann wolle das Vermögen für sich beanspruchen. Die Anwälte argumentierten, dass die Verstorbene nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei.

Laut der ORF-Sendung sei der Fall inzwischen entschieden. Die Wohnung musste zurückgegeben werden, der 14-jährige Sohn wurde wieder als Alleinerbe eingesetzt. Ist ein Erblasser geschäftsfähig, kann eine Enterbung erfolgen. Nahen Angehörigen steht jedoch in der Regel ein Pflichtteil zu, so advocado.de. Dieser Pflichtteil beträgt normalerweise die Hälfte der gesetzlichen Erbquote und muss aktiv eingefordert werden. Bei einem schuldhaften Vergehen gegen den Erblasser, wie einem Tötungsversuch, können Angehörige auch vom Pflichtteil ausgeschlossen werden. So vermeiden Sie Fehler beim eigenen Testament. (rd)

Rubriklistenbild: © Steinach/Imago

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