VonJason Blaschkeschließen
Die Steuerklasse ist bei der Berechnung der Lohnsteuer ein elementarer Faktor. BW24 fasst zusammen, wie man mit der richtigen Steuerklasse kräftig sparen kann.
Stuttgart – Lebensmittel, Kraftstoffe, Nebenkosten – noch nie ist es essenzieller gewesen, ein finanzielles Polster zu haben oder im Beruf genügend zu verdienen. Zwar gibt es vonseiten der Politik aus drei Entlastungspaketen eine Vielzahl finanzieller Hilfen, diese werden von vielen jedoch als Tropfen auf den heißen Stein bezeichnet, da sie nicht die teils enormen Preisexplosionen im Energie- und Lebensmittelsektor ganz abfangen können.
Mehr netto vom Bruttogehalt: Die Steuerklasse ist ein wichtiger Faktor
Im Vorteil sind jetzt primär all jene Verbraucher, die genügend verdienen. Dazu zählen etwa Arbeitnehmer in den 5 Jobs mit Top-Gehältern, die selten jemand ausüben möchte oder auch Verbraucher, die einen der 40 bestbezahlten Jobs 2022 in Deutschland haben. Doch auch, wer nur durchschnittlich verdient, kann aus seinem Gehalt viel herausholen – etwa mit der Inflationsprämie von bis zu 300 Euro oder den vermögenswirksamen Leistungen, die pro Monat über 400 Euro betragen können.
Doch bei beiden Extra-Geldern ist Voraussetzung, dass der Arbeitgeber mitmacht. Grund genug, eine Maßnahme genauer unter die Lupe zu nehmen, die prinzipiell viele Arbeitnehmer irgendwann einmal nutzen können: die Lohnsteuerklasse. Diese ist im Hinblick auf das Gehalt ein elementarer Faktor, denn sie bestimmt, wie viel Geld am Ende tatsächlich netto auf das Konto kommt. Wer sein Brutto-Netto-Gehalt berechnen will, muss Lohnsteuer und Sozialabgaben beachten.
Lohn- und Einkommenssteuer
Wer als Arbeitnehmer angestellt ist, bekommt einen Teil von seinem Bruttogehalt abgezogen – die Lohnsteuer. Die Höhe ist abhängig vom vereinbarten Gehalt und der Steuerklasse. Der Lohn fällt am Ende vom Jahr aber nicht unter die reguläre Einkommenssteuer – die Lohnsteuer ist somit eine Sonderform der Einkommenssteuer für angestellte Arbeitnehmer. Wer Einkünfte aus einer selbstständigen Arbeit, Zinsen oder Mieteinkünfte hat, muss diese in der Einkommenssteuer angeben.
Die Lohnsteuer wird automatisch vom Gehalt eingezogen, für die Einkommenssteuer ist jeder selbst verantwortlich. Wer selbstständig ist oder als Freiberufler arbeitet, wird meist von einem Steuerberater unterstützt. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber immer monatlich vom Bruttolohn abgezogen und an das Finanzamt gezahlt. Die Einkommenssteuer muss in der Regel immer jährlich für das vorige Kalenderjahr abgegeben werden – schriftlich, elektronisch oder über eine Steuer-Software.
Die Steuerklasse richtig wählen: In die beste kommen nur bestimmte Personen
An den Prozentsätzen für die Sozialversicherungen kann man nicht viel rütteln. Doch an der Lohnsteuer kann man viel Geld sparen, sofern man die Voraussetzungen für eine bessere Steuerklasse erfüllt und in diese wechseln kann. Die Steuerklasse bestimmt, wie hoch der Lohnsteuersatz ist, der vom Bruttogehalt abgezogen wird. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen. Die familiäre Situation bestimmt, welcher Steuerklasse man zugeordnet wird – ein Überblick:
| Steuerklasse | Familienstand |
| 1 | Ledig, getrennt, geschieden |
| 2 | alleinerziehende Arbeitnehmer |
| 3 | Verheiratet; Der Ehepartner mit dem besseren Gehalt wird der Steuerklasse 3 zugeordnet. |
| 4 | Verheiratet; Wenn beide Ehepartner gleich viel verdienen, werden beide der Steuerklasse 4 zugeordnet. |
| 5 | Verheiratet; Der Ehepartner mit dem schlechteren Gehalt wird der Steuerklasse 5 zugeordnet, wenn der jeweils andere in Steuerklasse 3 ist. |
| 6 | Für Arbeitnehmer, die einen Nebenjob ausüben, der über der Minijob-Grenze liegt. |
Quelle: kununu.com
Wer alleinstehend, getrennt oder geschieden ist, wird in Deutschland automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. In dieser hat man die normalen Abzüge und bekommt keinen Ehe-Bonus. Besser ist da schon die Steuerklasse 2, die alleinerziehenden Arbeitnehmern vorbehalten ist. Sie haben ein Anrecht auf einen Entlastungsbetrag von derzeit 4.008 Euro plus weitere 240 Euro pro Kind, wenn im Haushalt mehrere leben, für die der Arbeitnehmer Kindergeld bezieht.
Ehegattensplitting in Steuerklasse 3 und 5 – wie es geht und wer profitiert
Die Steuerklasse 3 wird als die beste Steuerklasse angesehen, da Arbeitnehmer hier vom Ehegattensplitting profitieren können – das bedeutet, dass der Ehepartner, der mehr verdient, in Steuerklasse 3 rutscht, wo es kaum steuerliche Abzüge gibt. Umgekehrt rutscht der Partner, der weniger verdient, in die schlechtere Steuerklasse 5, wo man als Arbeitnehmer die meisten Abzüge hat. In Kombination mit der besseren Steuerklasse 3 kann ein Ehepaar am Ende vom Monat aber trotzdem finanziell von der Zuordnung profitieren.
Jedoch geht die Rechnung nur auf, wenn der Ehepartner in Steuerklasse 3 auch wirklich deutlich mehr verdient. Verdienen beide Ehepartner in etwa gleich viel, ergibt das Ehegattensplitting wenig Sinn. In solchen Fällen werden beide in die Steuerklasse 4 für Verheiratete eingestuft. Steuerliche Vorteile ergeben sich nicht – die Abzüge gleichen in etwa der in Steuerklasse 1. Der Vorteil ist, dass es kaum Nachzahlungen in der Einkommensteuer gibt und die Lohnsteuer korrekt abgeführt wird.
Die 6 Steuerklassen auf einen Blick: Wie sich die Lohnsteuer zusammensetzt
| Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Grundfreibetrag | 10.347 EUR | 10.347 EUR | 20.694 EUR | 10.347 EUR | keiner | keiner |
| Arbeitnehmerpauschbetrag | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 1.000 EUR | keiner |
| Sonderausgabenpauschbetrag | 36 EUR | 36 EUR | 36 EUR | 36 EUR | 36 EUR | keiner |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | keiner | 1.908 EUR | keiner | keiner | keiner | keiner |
| Lohnsteuergrenze für Jahreslohn | 12.972 EUR | 15.336 EUR | 24.660 EUR | 12.972 EUR | 1.248 EUR | - |
| Lohnsteuergrenze für Monatslohn | 1.081 EUR | 1.278 EUR | 2.055 EUR | 1.081 EUR | 104 EUR | - |
Quelle: Steuerklassen.com
Extreme Abzüge: Was die Steuerklasse 6 von allen anderen unterscheidet
Ein Sonderfall ist die Steuerklasse 6, die angesetzt wird, sollten Arbeitnehmer neben ihrem Haupteinkommen noch einen zweiten Nebenverdienst haben, der über der Minijob-Grenze von 520 Euro pro Monat liegt. Hier zahlen Arbeitnehmer die meisten Abzüge – unabhängig davon, in welcher Steuerklasse sie mit ihrem Haupteinkommen eingestuft sind. Anders als die Steuerklassen 1 bis 5 ist der Familienstand für die Steuerklasse 6 nicht relevant.
Wer seine Lohnsteuerklasse wechseln möchte – etwa um vom Ehegattensplitting zu profitieren – muss das mittels eines Formulars bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen. Das Finanzportal Steuerklassen.com stellt hierfür eine kostenlose Formular-Vorlage zum Download zur Verfügung. Zu beachten ist, dass der Wechsel in eine andere Steuerklasse spätestens im Folgemonat nach einer Antragstellung gültig wird.
Die Steuerklasse wechseln: Wann es sinnvoll ist und was beachtet werden muss
Sollten sich die Lebensumstände ändern – etwa bei Scheidung oder Heirat – können Bürger ihre Lohnsteuerklasse auch mehrfach im Jahr tauschen. Vor dem Wechsel sollte man sich jedoch immer informieren, ob es sinnvoll ist. Denn verdienen beide Ehepartner in etwa gleich viel, ist das Steuersparpotenzial gering. Wer hier Gewissheit haben möchte, kann mit einem Brutto-Netto-Rechner arbeiten und ermitteln, wie hoch die Steuerersparnis in den einzelnen Steuerklassen ist.
Rubriklistenbild: © Andrea Warnecke
