Schnell über 0,3 Promille

Mit dem Auto heimfahren nach dem Weihnachtsmarkt? Schon ein Getränk kann den Führerschein kosten

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Besuche auf dem Weihnachtsmarkt gehören für viele in der Weihnachtszeit einfach dazu. Wer beim Glühweintrinken nicht aufpasst, riskiert aber den Führerschein.

München – Für einige Menschen gehört Alkohol zu einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt dazu. Ob Glühwein, Lumumba oder Bier: Für jeden ist etwas dabei. Wurde erst einmal etwas gegessen, lassen sich die Getränke besonders gut vertragen. Viele Weihnachtsmarkt-Besucher unterschätzen dabei den Blutalkoholspiegel und fahren noch Auto – doch es drohen einige Konsequenzen.

Autofahren nach Besuch auf dem Weihnachtsmarkt – Führerscheinentzug droht

Vor allem eine oder zwei Tassen der warmen Getränke können dafür sorgen, dass gar kein Auto mehr gefahren werden darf. Der TÜV Thüringen gibt dazu ein Beispiel: Nach einem Becher Glühwein, dessen Preis in diesem Jahr überaus hoch ist, kann die Blutalkoholkonzentration bei einem 80 Kilogramm schweren Mann bereits über 0,3 Promille ansteigen.

Bereits nach einem Glühwein können Weihnachtsmarkt-Besucher über 0,3 Promille haben – Autofahren kann dann teuer werden.

Wer mit dieser Promille-Zahl in einen Unfall verwickelt ist oder durch das Fahren von Schlangenlinien oder ähnlichem auf sich aufmerksam macht, muss mit Strafen rechnen. In der Regel gilt am Steuer von Autos, Motorrädern oder auch E-Scootern eine Promillegrenze von 0,5. Diese reduziert sich jedoch bei einer unsicheren Fahrweise oder einem Unfall auf 0,3. Autofahrer, die ohnehin mit über 0,5 Promille erwischt werden, riskieren einen Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. In Bayern wurde ein Mann sogar mit 1,55 Promille erwischt.

Alkohol am Steuer: Für Wiederholungstäter drohen hohe Strafen

Mit deutlich höheren Strafen müssen Autofahrer rechnen, die häufiger als einmal alkoholisiert am Steuer erwischt werden. Beim zweiten Vergehen werden 1000 Euro fällig, der dritte Verstoß kostet 1500 Euro. Zusätzlich kommen drei Monate Fahrverbot sowie zwei weitere Punkte in Flensburg. Wie der TÜV Thüringen informiert, können 0,5 Promille schon ab zwei Glühweinen erreicht werden. Eine Straftat wird begangen, wenn sich Autofahrer mit 1,1 Promille ans Steuer setzen.

Dann muss mit drei Punkten in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und Geld- sowie Gefängnisstrafen gerechnet werden. Strenger sind die Vorgaben bei Fahranfängern in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren – dort gilt die Null-Promillegrenze. Wer sich in der Probezeit nach einem Glühwein hinters Lenkrad setzt, riskiert ein Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg. Eine Promillegrenze gilt auch für Fahrradfahrer, dort liegt die Grenze zur Fahruntüchtigkeit allerdings bei 1,6 Promille.

Sich bereits nach ein, zwei alkoholischen Getränken auf dem Weihnachtsmarkt zu Fuß oder mit dem ÖPNV nach Hause zu begeben, ist daher die vernünftigste und auch risikofreiere Wahl. (rd/dpa)

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