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Der Tarifstreit erreicht die Flughäfen: Es wird gestreikt. Flugausfall, Verspätung, Entschädigung, Ersatztransport - was Passagiere und Reisende wissen müssen.
Hamm - Die Gewerkschaft Verdi hat im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes Beschäftigte an den NRW-Airports in Düsseldorf und Köln/Bonn aufgefordert, die Arbeit niederzulegen. Reisende müssen sich wegen des angekündigten Streiks auf Verspätungen und Ausfälle einstellen.
Streik am Flughafen: Welche Rechte haben Reisende bei Ausfall des Fluges?
Welche Rechte haben Passagiere, wenn der Flug wegen des Streiks ausfällt? Welche Alternativen haben sie? Bekommen sie ihr Geld zurück? Wir haben Antworten auf die drängendsten Fragen.
Fluggesellschaften informieren Reisende in der Regel über einen Flugausfall oder eine Umbuchung - das ist bei einem Streik nicht anders. Wer keine Nachricht erhält, sollte allerdings selbst checken, wie es aktuell um seine Buchung steht - entweder auf der Website der Airline oder besser noch im direkten Kontakt via Hotline. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Er muss dafür sorgen, dass der Kunde in die Luft kommt, denn der Flug ist Teil des Vertrags.
Wenn der Flug gestrichen wurde oder sich um mehr als fünf Stunden verspätet, haben Reisende gemäß einer zuletzt 2021 aktualisierten EU-Fluggastrechte-Richtlinie zwei Möglichkeiten:
- Stornierung und Rückerstattung des Geldes
- Ersatztransport
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, sich um einen zumutbaren Ersatztransport zu kümmern - bei innerdeutschen Flügen etwa auch per Bus und Bahn. Was man nicht tun sollte: Ohne Rücksprache ein Bahnticket kaufen. In dem Fall ist nicht gewährleistet, dass alle Kosten erstattet werden. Bietet die Airline keine Ersatzbeförderung an und entstehen dem Kunden zusätzliche Kosten, können Kunden verlangen, dass diese ersetzt werden.
Außerdem haben Reisende, die lange am Flughafen festsitzen, Anspruch auf Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, gegebenenfalls Übernachtung im Hotel). Es ist in jedem Fall ratsam, alle Belege zu sammeln, um die Kosten anschließend der Airline in Rechnung stellen zu können.
Streik am Flughafen: Habe ich Anspruch auf finanzielle Entschädigung?
Laut EU-Verordnung haben Reisende einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden oder mehr, und zwar in Höhe von 250 Euro (Kurzstrecke bis 1.500 km, zum Beispiel innerdeutsche Flüge) bis 600 Euro (Langstrecke ab 3.500 km). Das gilt auch bei Streiks - allerdings nur dann, wenn keine „außergewöhnlichen Umstände“ vorliegen.
Das ist aber wohl der Fall, wenn nicht die nicht die Beschäftigten der Airline, sondern Angestellte eines externen Dienstleisters oder der Flughafengesellschaft streiken - etwa Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen arbeiten. Die Chancen auf Entschädigung stehen in diesem Fall nicht gut.
Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter den Anteil des Reisepreises für die verpassten Tage des Urlaubs zurückerstatten. Verkürzt sich der Urlaub massiv, stehen zudem die Chancen auf Schadenersatz gut.
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