Verkehrsrecht

Gegen die Fahrtrichtung parken: In Ausnahmefällen ist es erlaubt

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Entgegen der Fahrtrichtung parken ist in Deutschland nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Hier erfahren Sie, welche das sind.

Die Parkplatzsuche kann in Deutschland leicht frustrierend werden. Kostenlose Parkplätze sind rar und erfordern meist eine Parkscheibe (die richtig eingestellt werden muss). Findet sich dann doch eine freie Lücke ist diese entweder zu klein oder man darf aus verschiedensten Gründen dort nicht parken. Entgegen der Fahrtrichtung ist aber alles frei, da ist die Versuchung groß einfach dort zu parken. Erlaubt ist das jedoch nicht. Zumindest meistens.

Denn für das Parken gibt es in § 12 der Straßenverkehrsordnung ganz klare Vorgaben: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will.“

Ausnahmen bei Einbahnstraßen und Schienen

Bekanntlich bestätigen aber Ausnahmen die Regel und so ist es auch in diesem Fall. Genau genommen sind es sogar zwei. So darf in Einbahnstraßen auch links gehalten und geparkt werden. Ebenfalls erlaubt ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung, wenn rechts Schienen verlaufen. Denn im „Fahrraum von Schienenfahrzeugen“ darf nicht geparkt werden.

In einer Einbahnstraße darf auch links geparkt werden. Eine von zwei Ausnahmen.

Doch warum gibt es das Linksparkverbot überhaupt? Ganz einfach: Es soll unnötige und oft auch gefährliche Rangiermanöver vermeiden. Wer dagegen verstößt, dem droht lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro. Dieses kann allerdings auf bis zu 35 Euro ansteigen. Weitere Strafen sind nicht vorgesehen, da es sich um reguläre Parkmöglichkeiten handelt. Punkte in Flensburg drohen also nicht.

VerstoßBußgeld
Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt15 Euro
... mit Behinderung25 Euro
... über eine Stunde25 Euro
... über eine Stunde mit Behinderung35 Euro

Querparken ist eine Grauzone

Eine Grauzone stellt übrigens das Querparken dar, das bei Smart-Fahrern sehr beliebt ist. Kommt es dadurch allerdings zu einer Behinderung des Verkehrs, droht ein Bußgeld von 25 Euro. Anderenfalls zeigt sich das Ordnungsamt meist kulant, da das Querparken in der StVO nicht berücksichtigt wird.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Mit 2,70 Meter ist die letzte Generation des Smart Fortwo aber eigentlich zu lang. Lediglich die erste Generation passt quer in die Lücken, da ihre Länge von 2,50 Meter der maximal zulässigen Breite eines Pkw entspricht. Und an der orientieren sich eben auch die Parklücken.

Rubriklistenbild: © Manngold/Imago

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