Genau hinschauen

Tarifdschungel Elektroauto: Versteckte Kosten, die viele nicht auf dem Schirm haben

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Gerade Elektroauto-Neulinge erleben oft einen Preisschock an der Ladesäule. Neben dem Strompreis verstecken sich weitere Kostenfallen – wir decken sie auf.

München – Anders als an der Tankstelle, wo Benzin- und Dieselpreise relativ einheitlich sind, variieren die Strompreise an Ladesäulen extrem. Während zu Hause der Strom relativ günstig aus der Steckdose kommt, können die Kosten an öffentlichen Ladestationen ein Vielfaches davon betragen. Doch damit nicht genug: Zusätzlich zum ohnehin unübersichtlichen Preiswirrwarr verstecken sich weitere Kostenfallen, die Elektroauto-Fahrer oft nicht auf dem Schirm haben.

Ladesäulen finden sich inzwischen fast an jeder Ecke – doch bei den Kosten muss man genau hinschauen. (Symbolbild)

Hier sind drei Faktoren, die Elektroauto-Fahrer zusätzlich zum „normalen“ Preis immer im Auge haben sollten:

Ladeverluste: Der unsichtbare Kostentreiber

Ein oft übersehener Faktor sind Ladeverluste – Energie, die beim Laden „verpufft“ und trotzdem bezahlt werden muss. Je nach Lademethode gehen zwischen 5 und 30 Prozent der bezogenen Energie verloren. An der Haushaltssteckdose sind die Verluste mit 10 bis 30 Prozent besonders hoch – wie ein Vergleich des ADAC ergab. An der Wallbox reduzieren sich die Verluste auf 5 bis 10 Prozent. Auch beim DC-Laden an der Schnellladesäule fallen Ladeverluste an – diese liegen bei warmer Batterie jedoch laut dem Automobilclub nur zwischen einem und vier Prozent. Bei niedrigen Temperaturen und kalter Batterie ändert sich dies jedoch: Dann kann der Verlust auf bis zu zehn Prozent ansteigen.

Blockiergebühren als teure Falle

Besonders heimtückisch sind Blockiergebühren, die inzwischen viele Anbieter erheben. Wer sein Auto länger als nötig an der Ladesäule stehen lässt, zahlt drauf. Bei normalen Ladestationen werden diese Gebühren meist nach mehreren Stunden fällig, bei Schnellladern bereits nach kurzer Zeit. Die Kosten sind zwar oft gedeckelt, können aber die Rechnung erheblich aufblähen – besonders ärgerlich, wenn man das Auto über Nacht stehen lässt.

Roaming-Aufschläge treiben Preise hoch

Ein weiterer Kostentreiber sind Roaming-Gebühren. Wer nicht an den eigenen Ladestationen seines Ladetarif-Anbieters lädt, zahlt deutlich mehr. Die Preisunterschiede zwischen eigenen Stationen und Partnernetzwerken können beträchtlich sein. Diese Aufschläge summieren sich schnell und machen spontanes Laden unterwegs zu einem teuren Vergnügen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Genau kalkulieren

Grundsätzlich gilt: Elektroauto-Fahrer sollten Ladetarife genau vergleichen und alle versteckten Kosten – einschließlich der unvermeidbaren Ladeverluste – einkalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Für bestimmte Fahrerprofile kann ein Ladetarif mit Grundgebühr und niedrigeren Preisen pro kWh die richtige Wahl sein. Für Wenigfahrer oder Nutzer, die häufig Ladesäulen unterschiedlicher Anbieter ansteuern, lohnt sich dies tendenziell eher nicht.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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