Erbrecht

Testament im Nachhinein gefunden: Was Erben dann sofort machen sollten

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Wer zu Lebzeiten ein Testament verfasst, geht davon aus, dass sein Nachlass klar geregelt ist. Doch was passiert, wenn das Testament erst später gefunden wird?

Eines ist im Leben unvermeidlich – der Tod! Dennoch denken die wenigsten Menschen an ihren eigenen Tod. Dementsprechend bereiten sich die Wenigsten darauf vor und sparen für die Bestattung oder hinterlassen ein Testament. Das Nachsehen haben dann meist die Hinterbliebenen, die enorme Kosten für die Beerdigung aufbringen müssen oder sich um den Nachlass streiten. Wird kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wie echo24.de bereits berichtete. Doch was passiert, wenn später ein Testament gefunden wird?

Testament später gefunden – welche Folgen hat es für die Erben?

Wer mitbestimmen möchte, was nach seinem Tod mit seinem Nachlass geschieht, sollte ein Testament aufsetzen. Ein gültiges Testament kann auch ohne Notar errichtet werden. Es sollte möglichst so aufbewahrt werden, dass die Erben nach dem Tod sofort darauf zugreifen können. Geht das Testament jedoch im Laufe der Jahre verloren und wird später, zum Beispiel bei der Räumung der Wohnung des Verstorbenen, gefunden, muss es unverzüglich im Original beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden, heißt es bei „anwalt.de“.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es inzwischen ein neueres Testament gibt, das bereits eröffnet wurde. Jedes Testament muss an die Behörde weitergeleitet werden. Das gilt übrigens nicht nur für die Erben selbst, sondern auch für Personen, die einen Haushalt auflösen und dabei auf ein Testament stoßen. Wer das Testament nicht bei Gericht abliefert, verstößt gegen geltendes Recht und macht sich der Unterschlagung schuldig, wie „ratgeber-erbengemeinschaft.de“ berichtet.

Testament verjährt nicht

Wird das aufgefundene Testament beim Nachlassgericht abgegeben, wird es zunächst vom Gericht geprüft. Das Gericht entscheidet, ob die Verfügung den Anforderungen entspricht und tatsächlich vom Erblasser stammt. Wird das Testament für gültig erklärt, richtet man sich nach dieser Verfügung.

Dabei spielt es keine Rolle, wann das Testament gefunden wird – eine oder mehrere Wochen nach dem Todesfall. Laut „t-online.de“ gibt es für Testamente keine Verjährungsfrist. Wurde vor dem Auffinden des neuen Testaments bereits ein Erbschein für die vermeintlichen Erben ausgestellt, wird dieser ungültig, wenn das Testament eine andere Erbfolge vorsieht.

Rubriklistenbild: © IMAGO / dpa / Collage: echo24.de

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