VonSimon Monesschließen
Die Hauptuntersuchung ist für viele Autofahrer ein Stressfaktor. Der TÜV Nord hat einige Mythen geprüft. Es gibt einige Überraschungen!
Wenn beim Auto die Hauptuntersuchung (HU) ansteht, fühlt man sich immer ein bisschen wie bei einer Klassenarbeit. Ist man gut genug vorbereitet, um zu bestehen? Oder gibt es doch Mängel, die dafür sorgen, dass das eigene Auto durchfällt? Eine Angst, der sich Autofahrer seit dem 1. Dezember 1951 alle zwei Jahre stellen müssen. Lediglich Neuwagen müssen erst nach drei Jahren zum TÜV, wie die HU im Volksmund auch genannt wird.
Über die Jahre ist nicht nur die Zahl der Autos, Motorräder & Co. auf Straßen stark gestiegen, es sind auch viele Mythen rund um die begehrte farbige Plakette entstanden. Einige davon hat der TÜV Nord unter die Lupe genommen und entkräftet.
Sorglosfahren mit Plakette? HU ist nur eine Bestandsaufnahme
Ein weitverbreiteter Mythos besagt etwa, dass man, sobald die HU bestanden ist, zwei Jahre sorglos fahren kann. Dem ist allerdings nicht so: Es handelt sich nämlich lediglich um eine Momentaufnahme. Auch die erfahrenen Prüfer können keine Vorhersagen über die Haltbarkeit der kontrollierten Teile treffen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die vorgegebenen Inspektionsintervalle einhalten. Bei ungewöhnlichen Geräuschen ist zudem ein Besuch in der Werkstatt ratsam.
Oftmals wird auch vermutet, dass der Prüfer bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS eigenständig über Mängel entscheidet. Dem ist natürlich nicht so, für die HU gibt es eine strikte Richtlinie. Diese legt einen Rahmen von rund 150 Punkten fest. Ob ein Auto besteht oder nicht, liegt also nicht am Prüfer oder Zufällen, sondern wird anhand dieser Vorgaben entschieden.
Durchfallen oder Bestehen: Auch kleinere Mängel spielen eine große Rolle
Apropos bestehen oder nicht. Ein weiterer Mythos besagt, dass kleine Mängel nicht dazu führen, dass das Auto die HU nicht besteht. Dem ist aber nicht so. Jeder Mangel kann dazu führen, dass der Prüfer die Plakette verweigert – auch eine kaputte Glühlampe.
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Kann man denn wenigstens geringe Mängel nach der bestanden HU ignorieren, wie oftmals behauptet wird? Grundsätzlich ist es möglich, auch bei geringeren Mängeln eine neue Plakette zu bekommen. Diese werden dennoch im Prüfbericht vermerkt und der Halter muss die Bereitschaft zeigen, diese zu beheben, betont der TÜV Nord. Wer diese nicht zeitnah behebt, riskiert bei einer Kontrolle ein Verwarngeld. Ignorieren ist also keine gute Idee.
HU überzogen: Erst nach zwei Monaten droht ein Bußgeld
Das gilt natürlich auch für die Hauptuntersuchung an sich. Alle zwei Jahre müssen Halter mit ihrem Pkw zur Überprüfung kommen, so will es das Gesetz. Lediglich für Neuwagen gilt eine Frist von drei Jahren. Wann der nächste Termin fällig ist, verrät die Plakette auf dem Kennzeichen. Wird die Frist versäumt, droht ab dem zweiten Monat ein Bußgeld. Wer mehr als acht Monate verstreichen lässt, kassiert zudem einen Punkt in Flensburg. Kommt es zum Unfall, ist sogar der Versicherungsschutz gefährdet. Man kann die HU also nicht problemlos überziehen, wie ein Mythos nahelegt. Die Prüfer des TÜV Nord melden einen Überzug aber nicht den Behörden. Ab dem dritten Monat wird aber ein 20-prozentiger Aufschlag fällig.
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Viele Autofahrer glauben auch, dass die Plakette nach überzogener HU-Frist zurückdatiert wird. Bis 2012 war das in der Tat möglich. Seither geht das aber nicht mehr. Der neue Zwei-Jahres-Zyklus beginnt immer ab dem Tag, an dem die Prüfung erfolgt ist.
Übrigens muss die HU nicht in dem Bundesland gemacht werden, in dem das Auto angemeldet ist. Auch der Erstwohnsitz ist nicht entscheidend. Da es sich um eine bundesweit anerkannte Prüfung handelt, deren Standards gesetzlich geregelt sind, kann diese in ganz Deutschland absolviert werden.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Ohne Plakette, kein Versicherungsschutz – von wegen
Der letzte Mythos, den der TÜV Nord unter die Lupe nimmt, dreht sich um den Versicherungsschutz. Ohne gültige Plakette soll dieser nämlich erlöschen. Auch hier ist es aber nicht ganz so einfach. Grundsätzlich gilt die Versicherung auch, wenn das Auto keine gültige HU-Plakette hat. Allerdings prüft die Versicherung bei einem Unfall, ob eventuell grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Wurde der Unfall durch einen Defekt verursacht, der durch die pünktliche HU hätte behoben werden können, kann der Verursacher in Regress genommen werden. Dazu ist aber ein Gutachten erforderlich.
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