Abgelaufene Plakette

TÜV überzogen: Welche Strafen drohen, wenn Sie die Hauptuntersuchung verschwitzt haben

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Alle zwei Jahre müssen Autos zur Hauptuntersuchung. Aber was, wenn Sie Ihren Termin verpasst haben? Welche Strafen bei überzogenem TÜV drohen.

Nach Erstzulassung muss jedes Auto in Deutschland nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung (HU). Danach alle zwei Jahre. Bei der technischen Untersuchung wird überprüft, ob Ihr Wagen verkehrssicher ist. Motor, Bremsen & Co werden gründlich gecheckt. Obwohl das Datum für die HU auf der Plakette am Auto abzulesen ist, gerät der Termin schnell in Vergessenheit. Irgendwann fällt es Ihnen ein, aber da ist es schon zu spät. Sie haben den Termin verschwitzt. Aber welche Strafen und Kosten drohen bei überzogenem TÜV?

Hauptuntersuchung verpasst: Darf der Termin überzogen werden?

Alle zwei Jahre müssen Autos in Deutschland zur Hauptuntersuchung.

Laut Autobild.de darf der Termin für die HU grundsätzlich nicht überzogen werden. Das ist in Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt (StVZO). Die technische Überprüfung muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der Plakette am Fahrzeug steht.

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Termin verschwitzt: Welche Strafen drohen bei überzogenem TÜV?

Wenn der Monat bereits verstrichen ist, stellt dies laut ADAC bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei einer überzogenen Frist von mehr als zwei Monaten kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Hier gilt, je länger der versäumte Termin zurückliegt, desto teurer wird es. Laut dem Automobilklub gelten bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) folgende Bußgelder:

Überzogen umStrafe
Mehr als zwei Monate15 Euro
Vier bis acht Monate25 Euro
Mehr als acht Monate60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Diese Bußgelder drohen nur, wenn der verpasste Termin bei einer Verkehrskontrolle entdeckt wird. Von den Prüforganisationen werden keine Strafen verhängt. Jedoch sind TÜV & Co verpflichtet, eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen, sollte der verpasste Termin mehr als zwei Monate zurückliegen. Der Preis für die Hauptuntersuchung ist nicht überall gleich und hängt von mehreren Faktoren ab. Laut ADAC seien bei einer Ergänzungsuntersuchung jedoch 20 Prozent Mehrkosten zu erwarten.

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TÜV überzogen: Zahlt die Versicherung bei einem Unfall?

Laut Allianz.de übernehmen die meisten Autoversicherer Schäden, auch wenn Sie den TÜV überziehen. Ein Auto ohne TÜV im öffentlichen Straßen­verkehr zu fahren, würden Kfz-Versicherer vorwiegend als leichte Fahr­lässigkeit werten. Anders wäre es jedoch, wenn Sie wissen, dass ihr Fahrzeug einen Schaden hat und trotzdem damit fahren. Führt ein Mangel, der bei der HU entdeckt worden wäre, zum Unfall, ist nicht auszuschließen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil des Geldes zurückverlangt, so Allianz.de weiter. Einige Kfz-Versicherer schließen die Schutz­leistung bei überzogenem TÜV bereits von vornherein aus. Auch bei Vollkasko kann die Versicherung Sie am Schadensersatz beteiligen, wenn kein TÜV gemacht wurde. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Eine gute Nachricht für alle, die ihren HU-Termin verschwitzt haben: Laut ADAC wird seit 2012 nicht mehr auf den ursprünglichen Termin rückdatiert. Das heißt, Sie müssen erst wieder zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin zur Hauptuntersuchung erscheinen, auch wenn Sie Ihren ersten Termin verpasst haben.

Rubriklistenbild: © Eibner/IMAGO

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